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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät - Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
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xxiv Einleitung schriebenen Gründen sicherlich attraktiver, doch möglich war eine legistische Gra- duierung bereits weit vor dem beginnenden 16. Jahrhundert auch nördlich der Alpen. Wie stark die Anziehungskraft italienischer Universitäten zeitweilig war, veranschau- licht eindrucksvoll folgende Erhebung aus Erfurt: Um die Mitte des 15. Jahrhunderts zogen 40 Prozent der Erfurter Juristen nach Italien, um dort ihr Studium abzuschlie- ßen bzw. einen weiteren Grad zu erwerben. Dabei bildeten der Italienaufenthalt und die in den meisten Fällen damit verbundene Promotion fast immer den letzten Teil des Studiums, selten kam ein Jurist aus dem Süden nach Erfurt, um dort sein Stu- dium zu beenden125. Abschließend noch ein paar Zahlen zum Auslandsstudium: Bei der oft beschrie- benen Mobilität mittelalterlicher Universitätsbesucher126 darf nicht vergessen werden, dass sich das Phänomen „Studium im Ausland“ zu einem großen Teil im begüterten Milieu abspielte. So lag an der Universität Bologna innerhalb der deutschen Nation (in der auch Wiener Juristen inkludiert waren) der Anteil adeliger Juristen bei 75 Pro- zent, und das bei einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von überschaubaren 20 Personen127. Auch der Besuch „österreichischer“ Studenten, also aus den Habsbur- gerländern und dem Erzbistum Salzburg, in Italien war vergleichsweise bescheiden. In der gesamten ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts zog es kaum 50 Universitätsbesucher nach Bologna, das entsprach somit durchschnittlich nicht einmal einem Studenten pro Jahr128. Nach Padua gingen im selben Zeitraum zwar knapp 100 Personen, was aller- dings auch nur zwei im jährlichen Durchschnitt bedeutet. Diese Zahlen ändern sich jedoch grundlegend ab der Mitte des 16. Jahrhunderts: Für die Jahre von 1551 bis 1600 sind in Padua um die 1.000 „Österreicher“ verzeichnet, also die zehnfache Anzahl im Vergleich zur vorangehenden Jahrhunderthälfte129. Hierbei ist zu beachten, dass der An- teil „österreichischer“ Studenten an der Gesamtzahl der deutschsprachigen Studieren- den in Italien gering war. Das Phänomen „Deutsche in Italien“ ist insgesamt sehr komplex, vor allem weil für den Zeitraum verlässliche Zahlen fehlen130. An vielen italienischen Universitäten ist die Quellenlage für den betreffenden Zeitraum lückenhaft bzw. sind die universitären Quel- len noch nicht vollständig erschlossen. Auch wenn Gesamtdarstellungen fehlen, lassen Einzelstudien vorläufig den Schluss zu, dass deutsche Studenten einen beträchtlichen An- teil der Promovenden an italienischen Universitäten ausmachten. Für Siena lässt sich bei- spielsweise sagen, dass im 16. Jahrhundert durchschnittlich jede fünfte Graduierung eine „deutsche“ war, für den Zeitabschnitt von 1485 bis 1520 sogar jede dritte. In manchen Jahren wurden an mancher italienischen Universität beinahe nur Deutsche promoviert131. Zudem ist festzustellen, dass der Anteil der Juristen bei den Auslandsstudenten eine er- hebliche Rolle spielte132. Zum Beispiel wurden im Jahr 1501 an der Universität Padua 58 Personen promoviert, diese setzten sich aus 31 Juristen, 16 Medizinern, zehn Artisten 125 Gramsch, Erfurter Juristen, 110. 126 Dazu grundlegend: Andresen/Schwinges, Mobilität; Rachewiltz/Riedmann, Kommunikation. 127 Schmutz, Juristen 84; Schwinges, Reich, 240. 128 Matschinegg, Österreicher, 21. 129 Matschinegg, Österreicher, 30. 130 Punktuell gibt es einige Studien, z. B.: Daniels, Un processo, 7–35; Denley, ‘Medieval’, 487–503. 131 Weigle, Siena, 199–259.; allgemein dazu: Coing, Römisches Recht, 47–50. 132 Für Perugia stellte Fritz Weigle zum Beispiel fest, dass 87 Prozent der Scholaren Juristen waren. Weigle, Perugia, 47–50. Open Access © 2016 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN KÖLN WEIMAR
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
Titel
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Untertitel
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
Band
II:1442–1557
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20255-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
326

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung vii
    1. 1.1 Forschungsstand viii
    2. 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
    3. 1.3 Die Quelle xi
    4. 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
    5. 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
    6. 1.6 Paläografische Analyse xvii
    7. 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
    8. 1.8 Statistische Auswertung xxv
      1. 1.8.1 Frequenz xxv
      2. 1.8.2 Graduierungen xxix
      3. 1.8.3 Artes-Studium als Voraussetzung? xxxi
      4. 1.8.4 Soziale Gliederung der Juristen in Wien xxxiii
        1. 1.8.4.1 Adelige Universitätsbesucher xxxiii
        2. 1.8.4.2 Klerus und pauperes xxxiv
      5. 1.8.5 Taxen xxxv
      6. 1.8.6 Regionale Herkunft der Universitätsbesucher xxxvi
    9. 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
    10. 1.10 Liste der Dekane xlii
    11. 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
    12. 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
    13. 1.13 Grundsätze der Edition li
    14. 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
    15. 1.15 Quellen und Literatur liii
      1. 1.15.1 Ungedruckte Quellen liii
      2. 1.15.2 Gedruckte Quellen liv
      3. 1.15.3 Literatur lv
  2. 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
  3. 3. Register 119
    1. Register der Vornamen 119
    2. Register der Zu- und Ortsnamen 172
  4. Abstract 259
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