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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät - Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
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xxxii Einleitung Fig. 5: Artes-Graduierungen Im Hinblick auf die Nennung von akademischen Graden sowie von Standes- und Berufs- bezeichnungen ist jedoch noch zu erwähnen, dass zwei Bezeichnungen in vielen Fällen nicht kombiniert wurden: So findet sich kaum ein dominus magister XY oder ein baro magister XY, ebenso wurde ein Klosterbruder kaum als frater magister XY verzeichnet. Die Nennung des artistischen Bakkalariats ist im Normalfall als an den Namen gehäng- tes baccalarius in artibus vermerkt und wurde nur selten mit der ebenfalls nachgestellten Kanonikerbezeichnung (zum Beispiel canonicus Olmucensis) kombiniert. Diese Befunde lassen insgesamt den Schluss zu, dass eine gewisse Personenanzahl zwar über einen Artis- tengrad verfügte, dieser jedoch mitunter einer Standesbezeichnung bzw. Ordenszugehö- rigkeit zum Opfer fiel bzw. vice versa. Übrig bleibt jedoch eine beachtliche Anzahl von Jusstudenten, die gemäß der Quelle über keine artistische Graduierung verfügten. Es ist anzunehmen, dass ein Teil der Juristenanwärter zumindest teilweise mit den Inhalten des artistischen Fächerkanons vertraut war, jedoch keinen akademischen Abschluss vorweisen konnte. Es stellt sich zudem die Frage, wo diese Artistengrade, sofern vorhanden, erworben worden sind. Dies ist aus der vorliegenden Quelle kaum zu erschließen, nur in wenigen Fällen sind die betroffenen Universitäten vermerkt. Die wenigen Angaben betreffen im Prinzip viele der Universitätsstädte innerhalb und außerhalb des Reiches, von Paris, Rom, Krakau über Heidelberg, Köln, Leipzig, Erfurt, Ingolstadt und Tübingen bis Wien. Die prominenten norditalienischen Städte tauchen vor allem in Zusammenhang mit bereits erworbenen juristischen Graden auf und weniger mit den artes. Detaillierte Aussagen 0 100 200 300 400 500 600 m. a. 414 b. a. 107 lic. a. 5 Gesamt 526 Open Access © 2016 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN KÖLN WEIMAR
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Band II:1442–1557
Titel
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Untertitel
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
Band
II:1442–1557
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20255-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
326

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung vii
    1. 1.1 Forschungsstand viii
    2. 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
    3. 1.3 Die Quelle xi
    4. 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
    5. 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
    6. 1.6 Paläografische Analyse xvii
    7. 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
    8. 1.8 Statistische Auswertung xxv
      1. 1.8.1 Frequenz xxv
      2. 1.8.2 Graduierungen xxix
      3. 1.8.3 Artes-Studium als Voraussetzung? xxxi
      4. 1.8.4 Soziale Gliederung der Juristen in Wien xxxiii
        1. 1.8.4.1 Adelige Universitätsbesucher xxxiii
        2. 1.8.4.2 Klerus und pauperes xxxiv
      5. 1.8.5 Taxen xxxv
      6. 1.8.6 Regionale Herkunft der Universitätsbesucher xxxvi
    9. 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
    10. 1.10 Liste der Dekane xlii
    11. 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
    12. 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
    13. 1.13 Grundsätze der Edition li
    14. 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
    15. 1.15 Quellen und Literatur liii
      1. 1.15.1 Ungedruckte Quellen liii
      2. 1.15.2 Gedruckte Quellen liv
      3. 1.15.3 Literatur lv
  2. 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
  3. 3. Register 119
    1. Register der Vornamen 119
    2. Register der Zu- und Ortsnamen 172
  4. Abstract 259
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