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vom 24.06.2021, aktuelle Version,

Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz

Pädagogische Hochschule der Diözese Linz (2011)

Die Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz (PHDL) ist eine von der Diözese Linz getragene Pädagogische Hochschule, die sich der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Volks-, Haupt-, Sonderschullehrern sowie Religionslehrern widmet.

Architektur und Kunst am Bau

Das niedrige terrassenförmige Hochschulgebäude und einem unregelmäßigen Grundriss mit auffallenden Sheddächern und Oberlichten und einer monumentalen Freitreppen wurde von 1970 bis 1975 nach den Plänen der Architekten Franz Riepl und Othmar Sackmauer errichtet. Die innere Struktur und Gestaltung steht im Stil der Postmoderne. Die verwinkelten Erschließungswege über zwei Geschosse werden über mehrere Treppen verbunden. Das Konstruktionselement erfolgte in Sichtbeton. Die runden Aufzugsschächte und Wendeltreppen wurden in der Farbe Rot ausgeführt.

Die Aula als größter Hörsaal ist mit den Sheddächern ein heller Raum.

Im Gegensatz dazu wurde die quadratische Kapelle unter einem Zeltdach mit Oberlichtöffnungen, welche die Kapelle bewusst gering ausleuchten. An der Innenseite des Daches malte 1970 der Maler Giselbert Hoke die Themen Turmbau zu Babel, Kreuzigung, Abendmahl, Maria. Das Vortragekreuz im ländlichen Stil gestaltete der Bildhauer Jakob Kopp.

Im Foyer gibt es ein mehrteiliges abstraktes Wandgemälde ohne Titel vom Maler Alois Riedl aus dem Jahr 1985.

Studienrichtungen

  • An der Pädagogischen Hochschule gibt es Ausbildungen für Elementarpädagogik, Lehramt Primarstufe, Lehramt Sekundarstufe sowie das Lehramt Religion.
  • Eine Besonderheit der Hochschule besteht darin, dass auch Religionspädagogik in der Form eines überwiegenden Fernstudiums mit wenigen Präsenzveranstaltungen gelehrt wird. Die Studiendauer beträgt jeweils sechs Semester (180 EC) und führt zum AbschlussBachelor of Education“ (BEd.). Zu den Zulassungsbedingungen zählen Reifeprüfung einer AHS oder BHS, eine bestandene Studienberechtigungsprüfung und die allgemeine Eignung für den Lehrberuf sowie eine verpflichtende Studienberatung.
  • Weiters beherbergt die Hochschule auch einige Schulen: die Praxisvolksschule, die Praxishauptschule, ein Sozialpädagogisches Kolleg sowie die Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas.
  • Die Hochschule dient weiters als Tagungsort, beispielsweise finden hier E-Education-Tagungen statt. 2008 tagte hier das langfristige Projekt IMST (Innovationen Machen Schulen Top!).[1]

Organe

Das Gründungsrektorat bestand aus:

  • Rektor Hans Schachl
  • Vizerektorin Berta Leeb (zuständig für die Ausbildung von literarischen Lehrern, die Weiterbildung aller Lehrer und Angehörige anderer pädagogischer Berufe)
  • Vizerektor Franz Keplinger (zuständig für die Ausbildung von Religionslehrer und die Fortbildung aller Lehrer und Angehörigen anderer pädagogischer Berufe)

Seit 2012 ist Franz Keplinger Rektor der Anstalt. Vizerektorinnen sind Berta Leeb und Gabriele Zehetner.

Der Hochschulrat bestand aus der Vorsitzenden Kunigunde Fürst (Generaloberin der Franziskanerinnen), Karl Aufreiter (Direktor des Schulamtes), Fritz Enzenhofer (amtsführender Präsident des Landesschulrates für OÖ), Erich Peter Klement, Ilse Kögler (Prorektorin der Katholisch-Theologischen Privatuniversität), Severin Lederhilger (Generalvikar), sowie Rudolf Mattle (Landesschulinspektor)

Pädagogische Hochschulen der Diözesen Österreichs

Andere Pädagogische Hochschulen in katholisch-kirchlicher Trägerschaft in Österreich sind die KPH Graz, die KPH – Edith Stein (der Diözesen in Westösterreich: Innsbruck, Salzburg, Feldkirch) und die KPH Wien/Krems (der Diözesen Wien und St. Pölten), an der auch die Evangelische sowie die Orthodoxe Kirche beteiligt sind.

Literatur

  • Die Kunstdenkmäler Österreichs. Dehio Linz 2009. Linz, Linzer Außenbereiche zwischen Donau und Traun, Bauten im Straßenverband, Salesianerweg Nr. 27, Pädagogische Akademie der Diözese Linz, S. 431.

Einzelnachweise

  1. Vgl. http://www.imst.ac.at/

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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