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vom 04.07.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Mahrenberg

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Mahrenberg
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Windischgraz
(Slovenji Gradec)
Sitz des Gerichts Mahrenberg
(Radlje ob Dravi)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Cilli (Celje)
Fläche 345,03 km2
(1910)
Einwohner 15.239
Aufgelöst 1919/1920
Zugeteilt zu Jugoslawien

Der Gerichtsbezirk Mahrenberg (slowenisch Radlje ob Dravi) war ein dem Bezirksgericht Mahrenberg unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Steiermark. Er umfasste Teile des politischen Bezirks Windischgraz (Slovenji Gradec) und wurde 1919/20 dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (später „Jugoslawien“) zugeschlagen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Mahrenberg wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die 13 Gemeinden Fresen, Mahrenberg, Markt Hohenmauthen, Oberfeising, Pernitzen, Remschnig, Saldenhofen, Sobath, St. Daniel, St. Primon bei Hohenmauthen, St. Primon am Bachern, Untergegenthal und Wuchern.[1][2]

Der Gerichtsbezirk Mahrenberg bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Schönstein und Windischgraz den Bezirk Windischgraz.[4]

Der Gerichtsbezirk wies 1910 eine Bevölkerung von 15.239 Personen auf, von denen 4.724 Deutsch (30,9 %) und 10.348 (67,9 %) Slowenisch als Umgangssprache angaben.[5]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Mahrenberg großteils dem Königreich Jugoslawien zugewiesen. Lediglich die Gemeinde Soboth sowie Teile der Ortsgemeinden Oberfeising, Pernitzen und Sankt Primon ob Hohenmauthen verblieben bei Österreich.

Per 1. Jänner 1928 wurden Soboth sowie die aus den übrigen Ortsteilen gebildeten Gemeinden Laaken und Rothwein sowie das der Gemeinde Stammeregg zugewiesene Teilstück der Katastralgemeinde Heiligendreikönig (ehemalige Gemeinde Oberfeising) dem Gerichtsbezirk Eibiswald zugewiesen.[6]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel Mahrenberg umfasste vor seiner Auflösung die 16 Gemeinden Fresen (Brezje/Brezno), Gegenthal (Gortina), Hohenmauthen (Muta), Johannesberg (Janeževa Gorica), Mahrenberg (Marenberg), Oberfeising (Zgornja Vižinga), Pernitzen (Pernice), Reifnig (Ribnica), Remschnig (Remšnik), Saldenhofen (Vuzenica), St. Anton am Bachern (Sveti Anton na Pohorju), St. Primon ob Hohenmauthen (Sveti Primož nad Muto), Soboth (Sobota), Trofin (Trbonje) und Wuchern (Vuhred).

Literatur

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850 (Beilage Kreis Marburg).
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Steiermark. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Wien 1917, S. 148
  6. BGBl. 1927, Stück 83, Nr. 324: „Verordnung der Bundesregierung vom 8. November 1927 über die Zuweisung der bei Österreich verbliebenen steiermärkischen Gemeindeteile, die an das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen grenzen, zu den Gerichtsbezirken.“