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vom 13.04.2022, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Judenburg

Gerichtsbezirk
Judenburg

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Judenburg
 Landesgericht Leoben
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Murtal
Sitz des Gerichts Judenburg
Kennziffer 6201
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 1.675,81 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 71.356
(1. Jänner 2021)

Der Gerichtsbezirk Judenburg ist ein dem Bezirksgericht Judenburg unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Judenburg wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die 25 Gemeinden Allersdorf, Feistritz, Feistritzgraben, Fisching, Fohnsdorf, Frauendorf , Judenburg, Kumpitz, Möschitzgraben, Murdorf, Oberweg, Pichl, Pichlhofen, Pöls, Reifling, Reißstraße, Rothenthurm, Scheiben, Schoberegg, St. Georgen, St. Peter, Unzmarkt, Waltersdorf, Weißkirchen und Wöll.[1]

Der Gerichtsbezirk Judenburg bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Knittelfeld, Obdach und Oberzeiring den Bezirk Judenburg.[3]

1874 wurde durch die Abtrennung der Katastralgemeinden Zeltweg und Farrach von der Gemeinde Fohnsdorf die Gemeinde Zeltweg gebildet. Nach dem Ersten Weltkrieg kamen zum Gerichtsbezirk Judenburg die Gemeinden Granitzen, Kienberg, Lavantegg, Obdach, Obdachegg, Prethal und Schwarzenbach hinzu, die per 1. Juni 1923 vom aufgelösten Gerichtsbezirk Obdach übernommen wurden.

Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden im Gerichtsbezirk Judenburg bis in die Mitte der 1970er Jahre auf die 17 Gemeinden Amering, Eppenstein, Fohnsdorf, Judenburg, Maria Buch-Feistritz, Obdach, Oberweg, Pöls, Reifling, Reisstraße, St. Anna am Lavantegg, St. Georgen ob Judenburg, St. Peter ob Judenburg, St. Wolfgang-Kienberg, Unzmarkt-Frauenburg, Weißkirchen in Steiermark und Zeltweg.[4]

Nachdem die Bundesregierung per Verordnung die Auflösung des Gerichtsbezirks Oberzeiring beschlossen hatte, wurde per 1. Oktober 1976 der Gerichtsbezirk Judenburg auf den gesamten politischen Bezirk Judenburg ausgedehnt.[5] Der Gerichtsbezirk Judenburg übernahm dadurch die Gemeinden Bretstein, Hohentauern, Oberkurzheim, Oberzeiring, Pusterwald, St. Johann am Tauern und St. Oswald-Möderbrugg vom Gerichtsbezirk Oberzeiring.[4]

Am 1. Juli 2013 wurde der Gerichtsbezirk Knittelfeld aufgelöst und die Gemeinden wurden Judenburg zugewiesen.

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2015 wurde der Gerichtsbezirk aufgrund der Veränderungen im Rahmen der Gemeindestrukturreform in der Steiermark in der „Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015“ neu definiert.[6]

Gerichtssprengel

Seit Jänner 2015 ist der Gerichtssprengel durch das Gebiet folgender 20 Gemeinden definiert: Fohnsdorf, Gaal, Großlobming, Hohentauern, Knittelfeld, Kobenz, Judenburg, Obdach, Pöls-Oberkurzheim, Pölstal, Pusterwald, Sankt Georgen ob Judenburg, Sankt Marein-Feistritz, Sankt Margarethen bei Knittelfeld, Sankt Peter ob Judenburg, Seckau, Spielberg, Unzmarkt-Frauenburg, Weißkirchen in Steiermark, Zeltweg.

Er ist somit mit dem Bezirk Murtal deckungsgleich.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: „Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.“
    Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850 (Beilage Kreis Bruck)
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. 1 2 Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon, Steiermark, 1; S. 140
  5. BGBl. Nr. 353/1976
  6. Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2015. BGBl. II Nr. 298/2014, ausgegeben 19. November 2014. ZDB-ID 1361921-4, S. 1.

Literatur