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vom 18.08.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Gröbming

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Gröbming
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Liezen
Sitz des Gerichts Gröbming
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 507,29 km2
(1991)
Einwohner 8.377
Aufgelöst 1. Juli 2002
Zugeteilt zu Schladming

Der Gerichtsbezirk Gröbming war ein dem Bezirksgericht Gröbming unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasste Teile des politischen Bezirks Liezen und wurde 2002 dem Gerichtsbezirk Schladming zugeschlagen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Gröbming wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die neun Gemeinden Gröbming, Großsölk, Kleinsölk, Michaelerberg, Mitterberg, Oeblarn, Pruggern, St. Martin und St. Nikolai.[1][2]

Der Gerichtsbezirk Gröbming bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Aussee, Rottenmann, Irdning, Liezen, Schladming und Sankt Gallen den Bezirk Liezen.[4]

Die Fläche des Gerichtsbezirks blieb während der Dauer seines Bestehens praktisch unverändert. Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke 2002 wurde der Gerichtsbezirk Gröbming jedoch per 1. Juli 2002 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Schladming zugeteilt.[5]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die neun Gemeinden Gröbming, Großsölk, Kleinsölk, Michaelerberg, Mitterberg, Öblarn, Pruggern, Sankt Martin am Grimming und Sankt Nikolai im Sölktal.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850 (Beilage Kreis Bruck).
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868.
  5. BGBl. II Nr. 82/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)“.