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vom 18.08.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Oberwölz

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Oberwölz
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Murau
Sitz des Gerichts Oberwölz Stadt
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 304,59 km2
(1991)
Einwohner 6.508
Aufgelöst 1. Juli 2002
Zugeteilt zu Murau
Das ehemalige Gerichtsgebäude an der Adresse „Stadt  1“

Der Gerichtsbezirk Oberwölz war ein dem Bezirksgericht Oberwölz unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Der Gerichtsbezirk umfasste den nordöstlichen Teil des politischen Bezirks Murau und wurde 2002 dem Gerichtsbezirk Murau zugeschlagen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Oberwölz wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission als „Gerichtsbezirk Oberwölz“ geschaffen und umfasste ursprünglich die acht Gemeinden Feistritz, Katsch, Niederwölz, Oberwölz, Peterdorf, Pöllau, St. Peter und Winklern.[1][2]

Der Gerichtsbezirk Oberwölz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Murau und Neumarkt den Bezirk Murau.[4]

Das Gebiet des Gerichtsbezirks blieb während der Dauer seines Bestehens praktisch unverändert. Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke 2002 wurde der Gerichtsbezirk Oberwölz jedoch per 1. Juli 2002 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Murau zugeteilt.[5]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste nach Gemeindezusammenlegungen zum Zeitpunkt seiner Auflösung die sechs Gemeinden Niederwölz, Oberwölz Stadt, Oberwölz Umgebung, St. Peter am Kammersberg, Schönberg-Lachtal und Winklern bei Oberwölz.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck)
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. BGBl. II Nr. 82/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark)“

Literatur