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vom 25.11.2020, aktuelle Version,

Julius Roller

Julius Roller

Julius Roller (* 28. Oktober 1862 in Thomigsdorf, Böhmen; † 27. Dezember 1946 in Wien) war ein böhmisch-österreichischer Politiker und Jurist. Er war Abgeordneter zum Böhmischen Landtag, Abgeordneter zum Österreichischen Abgeordnetenhaus, österreichischer Staatssekretär für Justiz und Präsident des Obersten Gerichtshofes.

Leben

Julius Roller wurde als Sohn eines Landwirtes geboren und absolvierte das Gymnasium in Landskron. Zwischen 1880 und 1884 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Wien, 1891 promovierte er zum Dr. jur. Während seines Studiums wurde er 1880 Mitglied der Burschenschaft Bruna Sudetia Wien. Seinen Militärdienst leistete er beim 3.-Festungs-Artillerie-Regiment ab, wo er zuletzt Leutnant der Reserve war. Beruflich war Roller ab 1885 im Staatsdienst beschäftigt. er wirkte zunächst als Richter an verschiedenen Orten Böhmens und übernahm 1898 das Amt des Gerichtsvorstehers in Hohenelbe (Vrchlabí). Roller wurde 1907 zum Landesgerichtsrat, 1912 zum Rat des Oberlandesgerichtes Prag und 1918 zum Hofrat ernannt.

Roller trat bei der Reichsratswahl 1907 im Wahlbezirk Böhmen 96 an, wo er sich in der Stichwahl gegen den Kandidaten der Sozialdemokraten durchsetzen konnte. Auch 1911 konnte Roller sein Mandat in der Stichwahl gegen einen Sozialdemokraten verteidigen. Er hatte sein Mandat als Reichsratsabgeordneter bis 1918 inne und war von 1908 bis zur Auflösung 1913 auch Abgeordneter des Böhmischen Landtages. Als Abgeordneter eines deutschsprachigen Wahlkreises gehörte er dadurch zwischen dem 21. Oktober 1918 und dem 16. Februar 1919 auch der Provisorischen Nationalversammlung an. In der Republik Österreich hatte Roller in der Folge vom 30. Oktober 1918 bis zum 15. März 1919 sowie vom 7. Juli bis zum 20. November 1920 das Amt des Staatssekretärs für Justiz inne. Ihm kam dabei die Aufgabe zu, die Justiz auf die neue Staatsform und das neue österreichische Staatsgebiet umzustellen. Roller übernahm 1920 bis 1927 die Funktion des ersten Präsidenten des neugeschaffenen Obersten Gerichtshofes, wo er die Organisation des neuen Gerichtes leitete und als Vorsitzender in Senaten in der Judikatur eine wichtige Rolle spielte.

Roller, ein Befürworter des Anschlusses Österreichs an Deutschland, war bereits vor dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich 1938 „illegales“ Mitglied der NSDAP.[1]

Er wurde am Friedhof Mauer bestattet.[2]

Literatur

  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 5: R–S. Winter, Heidelberg 2002, ISBN 3-8253-1256-9, S. 107–108.
  • Fritz Freund: Das österreichische Abgeordnetenhaus. Ein biographisch-statistisches Handbuch, 1907–1913, XI. Legislaturperiode (XVIII Session). Wiener Verlag, Wien/Leipzig 1907
  • Fritz Freund: Das österreichische Abgeordnetenhaus. Ein biographisch-statistisches Handbuch, 1911–1917, XII. Legislaturperiode. Verlag Dr. Rudolf Ludwig, Wien, S. 333
  • R. Harflinger: Roller Julius. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 9, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1988, ISBN 3-7001-1483-4, S. 226.

Einzelnachweise

  1. Der ehemalige Justizminister Dr. Julius Roller. In: Salzburger Volksblatt, 28. Oktober 1942, S. 3–4 (Online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/svb
  2. Julius Roller in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Julius Roller (1862 - 1946), Rakouský a český právník a politik. http://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_01703/index.shtml Anonym Unknown author
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