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vom 23.02.2022, aktuelle Version,

Maria Berger

Maria Berger (2011)

Maria-Margarethe Berger (* 19. August 1956 in Perg, Oberösterreich) ist eine österreichische Juristin und Politikerin (SPÖ).

Sie war von 1996 bis 2009 Abgeordnete zum Europäischen Parlament, unterbrochen von 2007 bis 2008 durch ihre Tätigkeit als Bundesministerin für Justiz im Kabinett Gusenbauer. Von Oktober 2009 bis März 2019 war sie Richterin am Europäischen Gerichtshof.[1][2]

Ausbildung

Nach dem Pflichtschulbesuch (1962 bis 1968 in Perg und anschließend bis 1970 am Neusprachlichen Gymnasium der Kreuzschwestern in Gmunden) besuchte sie ab 1970 das Oberstufenrealgymnasium Perg, wo sie 1974 maturierte. Sie studierte zunächst ein Jahr Anglistik und Romanistik an der Universität Salzburg, um sich ab 1975 dem Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaft an der Universität Innsbruck zu widmen, wo sie 1979 mit dem Dr. jur. abschloss.

Berufliche Laufbahn

Ihre berufliche Laufbahn begann Berger als Universitätsassistentin am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Innsbruck von 1979 bis 1984. Es folgten Tätigkeiten im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung von 1984 bis 1987. Von 1988 bis 1992 war sie zuerst Referentin, dann Leiterin der Abteilung für integrationspolitische Koordination des Bundeskanzleramtes. Nach einem Auslandseinsatz als Direktorin der EFTA-Überwachungsbehörde in Genf und Brüssel von 1993 bis 1994 war sie von 1995 bis 1996 Vizepräsidentin der Donau-Universität Krems, an der sie in weiterer Folge auch als Lehrbeauftragte tätig war.

Berger wurde am 11. November 1996 Mitglied des Europäischen Parlaments und war in der Folge auch Mitglied des Europäischen Konvents von 2002 bis 2003 und des Österreich-Konvents vom 30. Juni 2003 bis zum 27. August 2004.

Parteipolitische Funktionen in der Sozialdemokratie waren insbesondere: Bundesvorsitzende der Jungen Generation der SPÖ von 1984 bis 1987, Mitglied des Gemeinderates der Stadt Perg von 1997 bis 2009, Stellvertretende Vorsitzende der SPÖ-Sektion in Brüssel von 1994 bis 1997, Delegationsleiterin der SPÖ-Europaabgeordneten, Stellvertretende Klubvorsitzende der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion - Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament vom 11. Dezember 2008 bis zum 7. Juni 2009 und SPE-Koordinatorin im Rechtsausschuss. 2008 bis 2009 folgte sie Caspar Einem als Präsidentin des Bundes sozialdemokratischer Akademikerinnen und Akademiker, Intellektueller, Künstlerinnen und Künstler.

Am 11. Jänner 2007 wurde Berger als Justizministerin der Bundesregierung Gusenbauer angelobt, wofür sie ihr Abgeordnetenmandat im Europäischen Parlament niederlegte und erst nach dem Ausscheiden aus der Bundesregierung im Dezember 2008 wieder übernahm.

Am 22. April 2009 wurde sie vom Hauptausschuss des Nationalrates als österreichische Richterin am Europäischen Gerichtshof bestätigt, nachdem sie am Tag zuvor von der Bundesregierung dazu nominiert worden war. Am 7. Oktober 2009 trat sie dieses Amt an.[3] In diesem Amt wurde sie vom Gerichtshof 2012 für weitere sechs Jahre bis 2018 bestätigt.[4]

Sie ist als Gastprofessorin am Institut für Europarecht an der Universität Wien tätig.[5]

Im Mai 2018 wurde Katharina Pabel von der Bundesregierung Kurz I als Nachfolgerin von Maria Berger ab Oktober 2018 als Richterin am Europäischen Gerichtshof nominiert.[6][7] Nach einem Hearing lehnte Pabel am 25. Juni 2018 aber die Nominierung ohne Angabe von Gründen ab.[8] Im November 2018 nominierte die Bundesregierung Andreas Kumin als Nachfolger von Maria Berger am EuGH.[9] Er trat sein Amt am 20. März 2019 an.[10][2]

Am 22. Oktober 2022 wurde Maria Berger zur neuen Vorsitzenden des Senats 1 des Presserats gewählt.[11]

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. ORF-Ticker.@1@2Vorlage:Toter Link/www.orf.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Österreichischer Rundfunk
  2. 1 2 Andreas Kumin folgt Maria Berger als EU-Richter nach. Artikel vom 20. März 2019, abgerufen am 20. März 2019.
  3. Vorstellung der Mitglieder. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, abgerufen am 11. Januar 2011.
  4. Maria Berger als EuGH-Richterin bestätigt. ORF, 8. Oktober 2012; abgerufen am 8. Oktober 2012.
  5. Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung: Hon.-Prof. Dr. Maria Berger
  6. derStandard.at: Katharina Pabel von Regierung als EuGH-Richterin nominiert. Artikel vom 6. Mai 2018, abgerufen am 15. Mai 2018.
  7. Katharina Pabel wird neue österreichische Richterin am EuGH. Parlamentskorrespondenz vom 15. Mai 2018, abgerufen am 15. Mai 2018.
  8. Linzer Professorin Pabel lehnt Nominierung für EuGH ab. In: ORF.at. 25. Juni 2018, abgerufen am 25. Juni 2018.
  9. Österreich schlägt Andreas Kumin für vakante Richterstelle am EuGH vor. OTS-Meldung vom 23. November 2018, abgerufen am 23. November 2018.
  10. Österreichs neuer EuGH-Richter offiziell bestellt. ORF, 7. März 2019, abgerufen am selben Tage.
  11. Maria Berger neue Vorsitzende des Senats 1 des Presserats. Abgerufen am 18. Februar 2022.
  12. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,6 MB)

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Berger Maria Eigenes Werk Pfeifferfranz
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Piktogramm zum Kennzeichnen von Informationen bei einer Wahl/Abstimmung. Own illustration, 2007 Arne Nordmann ( norro )
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