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vom 08.09.2021, aktuelle Version,

Odo Neustädter-Stürmer

Odo Neustädter-Stürmer, vor 1919 Marquis de Gozani, (* 3. November 1885 in Laibach; † 19. März 1938 in Hinterbrühl, Niederösterreich), war ein österreichischer Politiker und Chefideologe der Heimwehr.

Der Jurist diente im Ersten Weltkrieg und wurde nach dem Ende der Monarchie Verwaltungsbeamter in Oberösterreich. 1919 nahm er anstelle seines bisherigen Titels "Marquis de Gozani" den Familiennamen "Neustädter-Stürmer" an, nach seiner Mutter, die eine geborene Freiin von Neustädter genannt Stürmer war.

Von 1931 bis 1934 saß er für den Heimatblock im Nationalrat, von 1933 bis 1934 war er zudem Staatssekretär für Arbeitsdienst (am Bundesministerium für soziale Verwaltung), und parallel Arbeitsbeschaffung, Straßenwesen und Fremdenverkehr (am Bundesministerium für Handel und Verkehr). 16. Februar 1934 bis 17. Oktober 1935 bekleidete er schließlich das Amt des Bundesministers für soziale Verwaltung (Kabinett Dollfuß II/Schuschnigg I), zusätzlich ab 10. September 1934 und bis 20. März 1937 (Schuschnigg I) und 6. November 1936 bis 20. März 1937 (Schuschnigg III) Bundesminister mit der sachlichen Leitung der die Gesetzgebung über die berufsständische Neuordnung vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien betraut, also der ständischen Reform der politischen Landschaft Österreichs laut Maiverfassung 1934. Weiters war er ab 6. November 1936 Innen- und Sicherheitsminister (Bundesminister mit der sachlichen Leitung der Angelegenheiten des Sicherheitswesens betraut). Dazwischen war er kurz Gesandter in Budapest.[1] Von seinem Ministeramt wurde er schließlich wegen zu starker Anlehnung an das nationale Lager enthoben.

Grab am Hinterbrühler Friedhof

Neustädter-Stürmer war ein großer Verfechter des ständestaatlichen Gedankens, er war einer der Chefideologen der Heimwehr und ihres politischen Arms, des Heimatblocks, und gilt als einer der Väter der autoritären, ständestaatlichen Maiverfassung des Dollfuß-Regimes.

Seine bekanntesten Werke sind "Der Ständestaat Österreich" (Graz, 1930), in dem er die ideologischen Ziele der Heimwehrbewegung darlegte, und "Die Berufsständische Gesetzgebung in Österreich" (Wien, 1936) über die Maiverfassung 1934.

Nach dem Juliputsch 1934 trug er durch eine Falschaussage vor dem Militärgerichtshof wesentlich zur Verurteilung der Putschisten Otto Planetta und Franz Holzweber bei. Den Putschisten war zuerst freies Geleit bis an die Grenze Deutschlands zugesagt worden; als aber bekannt geworden war, dass bei dem Putsch der Bundeskanzler Dollfuß ermordet worden war, wurde die Zusage zurückgezogen. Neustädter-Stürmer hatte aber bereits während der Verhandlungen mit den Putschisten von der Ermordung erfahren, dies aber aus taktischen Gründen nicht weitergegeben.[2] Aus Angst vor einem nationalsozialistischen Racheakt verübte Neustädter-Stürmer deshalb nach dem „Anschluss“ Österreichs 1938 Selbstmord.

Begraben ist er in der Hinterbrühl.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Die diplomatischen Vertreter Österreichs in Ungarn seit 1918 auf bmeia.gv.at. Abgerufen am 30. September 2018.
  2. Gerhard Jagschitz: Der Putsch. Die Nationalsozialisten 1934 in Österreich. Verlag Styria, Graz / Wien / Köln 1976, ISBN 3-222-10884-6, S. 134.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Grab des österreichischen Politikers Odo Neustaedter-Stürmer in Hinterbrühl Karl Gruber Own work
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