Landwirtschaft#
Die mittelalterliche Agrarrevolution brachte die Einführung der Dreifelderwirtschaft. Bisher lag von zwei Feldern eines brach. Nun unterschied man beim Getreide in Wintergetreide (Roggen, Weizen) und Sommersaat (Gerste, Hafer) und nützte die - nur mehr 1/3 ausmachende - Brachfläche als Weideland. Auch neue Geräte (Pflug, Egge, Dreschflegel) kamen zum Einsatz.
Im späten 14. Jahrhundert löste eine Agrarkrise große Umstrukturierungen aus, die zu einem Fortschritt führten: Der Getreideanbau wurde durch Buchweizen ergänzt, Sonderkulturen ausgedehnt, u.a. Flachs, Hopfen, Safran, Mohn, Senf, Raps, Waid (Färberblau) und Krapp (Rot), Wein, Obst. Im 15. Jahrhundert gewann die Teichwirtschaft an Bedeutung, von der besonders die adeligen Grundherren in Niederösterreich und Tschechien (z.B. Liechtenstein) profitierten.
Die Veränderungen der sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung der Bauern am Ende des Mittelalters durch gesteigerte Abgaben an die Grundherren und die Stände (Rüststeuern für die Türkenabwehr bei ungenügendem Schutz) lösten ab der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts in mehreren österreichischen Ländern Aufstände der Untertanen aus. Die Bauernkriege brachten für die Unterlegenen neue Bedrückungen und harte Strafen, in allen Fällen hielten Landesfürst und Kaiser zu den adeligen und kirchlichen Grundherren.
Für die Oberschichten war der Bauer grobschlächtig, unwissend, faul und in die Nähe zum Tier gerückt: "Der Bauer ist an Ochsen statt, auch wenn er keine Hörner hat". Letztlich aber war er es, dessen Abgaben das prunkvolle Leben der Grundherren, die adelige Bauwut und die Kriege finanzierten. Der Zehent, der zehnte Teil der Früchte, der der Kirche zustand, hatte seine ursprüngliche Intention eingebüßt. 1785 lag die Steuerbelastung der Bauern bei 40-50 % des Bodenertrags. Sie mussten Naturalien und Geld an den Grundherren abliefern, Robotdienste für ihn leisten und Steuern an den Staat zahlen. Allmählich erkannte der Staat, dass die Landwirtschaft gefördert werden müsse. Neue Früchte wurden eingeführt. Im südalpinen Bereich (Kärnten) baute man schon in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts Mais, der im 18. Jahrhundert regional (Steiermark) zum wichtigsten Getreide aufstieg.
Kaiser Joseph II. (1741-1790) führte wichtige Reformen zur Bauernbefreiung durch. Mit dem Untertanenpatent vom 1. November 1781 beendete er die Leibeigenschaft der Bauern, was vor allem die freie Verehelichung, Wahl der Handwerksausbildung und das Recht des Loskaufs bedeutete. Gleichzeitig erließ Joseph II. ein Strafpatent, wodurch er die Gerichtsbarkeit der Grundherren auf ein Minimum beschränkte. Bei der Steuer- und Urbarialregulierung trat eine Abgabe an Stelle der Naturalabgaben und Robot. Dadurch blieben 70 Prozent des Grundertrages den Bauern. Von den restlichen 30 Prozent sollten 12,5 Prozent als Steuer an den Staat und 17,5 an den Grundherrn fallen. Gleichzeitig erweiterte eine Verordnung die Freiheit der Bauern: "Es steht in Zukunft jedermann frei … mit seinem Vermögen von einem Orte zum anderen zu ziehen, ohne dass … ein grundherrliches, bürgerliches oder landesfürstliches Abfahrtsgeld gefordert werden kann." Auch dürfe den Bauern keine Ware mehr zum Kauf aufgezwungen werden, während sie ihre selbst erzeugten Produkte beliebig verkaufen könnten (Zirkulare 1784). Auf dieses Recht der Eigenvermarktung geht der Wiener Heurige zurück.
Unter Joseph II. wurde auch (1787-1789) das Erbrecht als Anerbenrecht festgeschrieben. Dies meint die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt. Alle anderen Erben werden (unter dem wahren Wert) abgefunden. Beim Majorat (Ältestenrecht) ist der älteste nächste männliche Verwandte zur Erbschaft berufen. Im Gegensatz dazu steht das Minorat, bei dem der jüngste nächste männliche Verwandte das Erbe antritt. Hingegen bedeutet Realteilung, dass der Landbesitz unter allen Erbberechtigten aufgeteilt wird. Dies wirkt gerechter, führt aber mit der Zeit zu einer Zersplitterung in Kleinstparzellen, die nicht mehr rentabel bewirtschaftet werden können.
Durch bessere Nutzung der Brachen stieg zwischen 1789 und 1830 die bebaute Ackerfläche in Österreich um ca. 20 %. Dies wurde vor allem durch neue Pflanzen, Fruchtfolgen und Düngung erreicht. Zentrale Bedeutung kam dem Klee zu, der für die aufkommende Sommerstall-Viehhaltung als Futter diente und den Boden mit Stickstoff anreicherte. Die Stallfütterung brachte ihrerseits mehr Dünger, der auf den Äckern gebraucht wurde. Für die Sommerstallfütterung brauchte man größere Ställe und Scheunen. Im Vormärz verstärkte sich die Rinderhaltung. In Vorarlberg begann man 1820 mit der Erzeugung von Emmentalerkäse. Auch die Schafzucht nahm zu (in Niederösterreich war sie sogar wichtiger als die Rinder). Um 1840 schätze man den Schafbestand auf 27 Mio., womit die Habsburgermonarchie zum weltweit wichtigsten Wolleproduzenten aufstieg. Schweinehaltung erlangte erst nach der großen Ausweitung des Erdäpfel- und Rübenanbaus Mitte des 19. Jahrhunderts Bedeutung.
Zunehmende Mostbereitung (schon Maria Theresia hatte die Pflanzung von Mostobstbäumen gefördert), Lagerung von Erdäpfeln und Rüben erforderten die Anlage von Kellern. Um 1800 war die Phase der Aus- und Umbildung der Bauernhauslandschaften: Stein- und Ziegelhäuser galten als Zeichen des Wohlstands (z.B. Vierkanter) und waren bei der Feuerversicherung bevorzugt. Der steigende Arbeitskräftebedarf wurde durch vermehrte Gesindehaltung gedeckt, wodurch sich die Haushalte vergrößerten.
Mit dem Grundentlastungspatent vom 7. September 1848 wurden das grundherrliche Obereigentum und die sich daraus ergebenden Leistungsverpflichtungen der Bauern ebenso wie die grundherrliche Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt aufgehoben. Dadurch konnten Bauern gegen Zahlung - von einem Drittel des Zwanzigfachen der bisherigen jährlichen Abgaben - das freie Eigentum an Grund und Boden erwerben. Dies führte allerdings häufig zur Verschuldung. Die meisten Landwirtschaften waren Mittelbetriebe, ihnen stand eine breite Schicht landloser Dorfbewohner gegenüber. Nachkommen, die beim Anerbenrecht nur mit einem Geldbetrag abgefunden wurden, uneheliche Kinder, Häusler und Inwohner bildeten ein "Reservoir kurzfristig rekrutierbarer Arbeitskräfte". Um die erste Jahrtausendwende lebten in Österreich 80 - 90 % der Bevölkerung von der Landwirtschaft. Um 1770 waren es noch 75-80 %, hundert Jahre später 59 %. 1910 sank der Anteil auf 31 %,derzeit liegt er unter 3%.
Die Agrarmarkt Austria (AMA), die ihre Betriebsdefinition aus der Verordnung
1782/2003/EG ableitet, definiert den landwirtschaftlichen Betrieb als „… die Gesamtheit
der vom Betriebsinhaber verwalteten Produktionseinheiten“ (Haupt- und Teilbetriebe,
gleichzusetzen mit Betriebsstätten), die sich im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates befinden. In Österreichs klein strukturierter Land- und Forstwirtschaft gibt es rund 155.000 Betriebe.
Ein Fünftel der Betriebe in Österreich betreibt biologische Landwirtschaft.
Das Exportvolumen der Agrarwirtschaft im Jahr 2021 betrug 13,84 Mrd. Euro.
Für das Jahr 2020 ergab sich – basierend auf den Angaben der EU-Förderanträge (Stand Juni 2020) eine Ackerlandfläche von 1,32 Mio. ha, was 16% der österreichischen Staatsfläche entsprach. Die bepflanzte Weingartenfläche ergab 46.200 ha; das sind um 730 ha oder rd. 2%mehr als bei der letzten Weingartengrunderhebung 2015.Im Zuge der Allgemeinen Viehzählung am 1. Dezember 2020 wurde ein Bestand von 2,81 Mio. Schweinen erhoben. (+ 1,2 % bzw. 33.200 Tiere gegenüber 2019). Es gab 394.000 Schafe (- 2,2%) und 1,86 Mio Rinder ( -1,3%). Die österreichische Landwirtschaft produzierte im Wirtschaftsjahr 2019/20 rund 5,4 Mio. t Getreide, 1,97 Mio. t Zuckerrüben, 751.000 t Kartoffeln, 690.000 t Gemüse, 410.000 t Ölsaaten, 399.000 t Obst und 2,32 Mio. hl Wein. Im Kalenderjahr 2020 wurden von der heimischen Landwirtschaft an tierischen Produkten 910.000 t Fleisch, 3,85 Mio. t Milch, 2,17 Mrd. Stück Eier und 4.700 t Fisch produziert. Der Inlandsverbrauch betrug 808.900 t Fleisch (90,8 kg pro Kopf), 740.100 t Trinkmilch (83,1 kg pro Kopf), 2,1 Mrd. Stück Eier (236 Stück pro Kopf) und 65.100 t Fisch (7,3 kg pro Kopf).
Quellen:
Roman Sandgruber: Ökonomie und Politik. Wien 1995
Statistik 2020
Statistik
Statistik
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Bild:
Felder-Bewässerung im Marchfeld. Foto: Alfred Wolf
Siehe auch:
Adelige Gutswirtschaft