Private Initiativen im Denkmalschutz stärker fördern! (Essay)#
Text und Bilder von
Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von
ISG Magazin Heft 1 / 1999 (Internationales Städteforum Graz)
Wie fördert Österreich den Denkmalschutz? Sind Rechnungen für Arbeiten an denkmalgeschützten Objekten von der Mehrwertsteuer ausgenommen oder wird ein geringerer Mehrwertsteuersatz hierfür eingehoben? Kann man Ausgaben im Interesse der Denkmal-Erhaltung und -Pflege von der Steuer absetzen und wer kann das tun? Festzustellen ist, dass es keine Mehrwertsteuerbefreiung für Arbeiten zur Erhaltung und Pflege von Denkmalen in Österreich gibt, dass dies derzeit auch kein Thema ist und dass auch die steuerliche Absetzbarkeit nur unter seinschränkenden Voraussetzungen ermöglicht wird. Das Denkmalamt leistet allerdings auch Hilfe durch direkte Subventionen bei Sanierungen von Denkmalen (in Summe ATS 156 Mill, pro Jahr). Durch den Verzicht auf Steuereinnahmen wird ein namhafter indirekter Beitrag durch den österreichischen Staat geleistet. Im Vergleich zu anderen Budgetposten ist das allerdings in Anbetracht der kulturellen Werte, um die es geht, viel zu wenig. Obwohl Vergleiche von Staat zu Staat oft schwer möglich sind, scheint diese Feststellung auf fast alle Staaten Europas zuzutreffen.
Sanierung schafft Arbeitsplätze#
In einer Zeit mit hoher Arbeitslosigkeit sollte man jede Chance nutzen, Arbeitsplätze zu schaffen. Die Sanierung bzw. Adaptierung von historisch wertvollen Bauten muss im wesentlichen von gut ausgebildeten Handwerkern durchgeführt werden. Wenn man die Möglichkeiten der steuerlichen Vergünstigung beispielsweise durch Erleichterungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit verbessert, so wird mehr saniert und daher werden auch mehr Arbeitskräfte beschäftigt. Zugleich wird etwas für die Erhaltung denkmalgeschützter Objekte oder Ensembles getan. Das kann nur im Interesse aller sein.
Steuergesetzliche Erleichterungen schaffen#
Werden Bauten unter Denkmalschutz gestellt, so bedeutet das eine Einschränkung der persönlichen Freiheiten für den Eigentümer, mit seinem Objekt im Rahmen der sonstigen baurelevanten Gesetze zu machen, was er möchte. Diese Einschränkung geschieht im Interesse der Allgemeinheit: Wenn ein Bauwerk von sehr grossem überregionalen, vielleicht sogar internationalem Wert ist, so wird es unter Denkmalschutz gestellt. Zum Ausgleich scheint eine stärkere Förderung besonders jener Eigentümer gerechtfertigt, die als Liebhaber und Denkmal-Freaks oft sehr grosse Summen zur Erhaltung dieser Bauten einsetzen und danach oft steuerlich nochmals gewaltig zur Kasse gebeten werden. Derzeit können in Österreich nur bis zu maximal 10% eines Vorjahresgewinnes von betrieblich genutzten denkmalgeschützten Objekten von den Betriebseinnahmen steuerlich abgesetzt werden
Warum nur bei Betrieben und nicht auch bei privaten Eigentümern? Warum nicht auch mehr als 10%? Es kann die Sanierung nicht bei einem relativ willkürlich festgesetzten 10%-Limit enden!
Österreichs positives Image#
Das positive Image, das Österreich in aller Welt hat, basiert auf seinem natürlichen und kulturellen Erbe. Das natürliche Erbe, vor allem seine wunderschöne Bergwelt, ergibt den hohen Erholungs- und Freizeitwert. Das kulturelle Erbe tritt vor allem in wertvollen Gebäudeensembles wie historischen Stadtkernen und Einzeldenkmalen wie Burgen und Schlössern in Erscheinung. Gerade das architektonische Erbe ist aber meist in seiner Erhaltung so kostspielig, dass der Staat trotz eines guten Denkmalschutzgesetzes kaum zur Erhaltung auch nur der ganz bedeutenden Denkmale bei der heutigen Dotierung des Denkmalamtes alleine in der Lage wäre. Eine grosse Zahl von historisch wertvollen Bauten muss einfach durch ihre privaten Eigentümer in Stand gehalten werden. Hier gilt es auch steuerliche Erleichterungen zu schaffen. Dadurch kann das kulturelle Erbe in vielen Fällen leichter erhalten werden.