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Österreichs Weistümer#

von Heino Speer

Es gibt (meines Wissens) keine "Weistümer" in Österreich, die tatsächlich diese Bezeichnung tragen. Dennoch hat sich der Begriff "Weistum" eingebürgert, um eine bestimmte Art von Rechtsquellen, die auch in Österreich zuhauf vorkommen, mit einem Schlagwort bezeichnen zu können. Die von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften seit 1870 herausgegebene Sammlung trägt eben diesen Titel: "Österreichische Weistümer / ges. von der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. - Wien : Braumüller. Erschienen: 1 (1870) - 20 (1994)". Doch schon der erste Band heißt: "Die Salzburgischen Taidinge".

Wenn aber "Weistum" ein Kunstwort ist, unter dem unterschiedliche Rechtsquellen zusammengefaßt werden sollen, dann verwundert es zumindest, dass in dem mehr oder minder programmatischen Vorwort zu Band I zwar sehr ausführlich über die editorischen Prinzipien dieser Ausgabe berichtet wird, aber eine Bestimmung dessen, was Inhalt dieser Sammlungen sein solle, nicht erfolgt.

Eine Begriffsklärung ist hier nicht unbedingt erforderlich. Es gibt schließlich einen ausführlichen AustriaWiki-Artikel und einen mehr marginalen Artikel "Weistümer" im Austria-Forum, auf die hier verwiesen werden kann.

Was allerdings fehlt, ist die digitale Erschließung der Sammlung der österreichischen Weistümer. Sie ist in mehrfacher Hinsicht wünschenswert und soll hier zumindest in nuce versucht werden. 1. Eine sehr geringe Anzahl der an der Geschichte der eigenen Gemeinden interessierten Österreicher hat Zugang zu der Weistümersammlung. Es sind diejenigen, in deren Nähe sich eine wissenschaftliche Bibliothek befindet. Alle anderen wären vor dem Zeitalter des World Wide Web (WWW) darauf angewiesen gewesen, in die nächste Universitätsstadt zu reisen und dort die jeweils interessierenden Bände einzusehen.

2. Die Geschichte sehr vieler österreichischer Gemeinden könnte eine neue historische Dimension dazugewinnen, wenn der unbeschränkte Zugriff auf die Geschichte der eigenen Rechtsquellen möglich wäre.

3. Es sollte möglich sein, die Weistümersammlungen der Österreichischen Akademie — mit deren Hilfe — so auszugestalten und auszuwerten, dass jede dort vorkommende Gemeinde (natürlich mit den Nachfolgeorganisationen bei Gemeindereformen) diese Rechtsquellen auf ihren eigenen Webseiten sichtbar werden lassen könnte. Es wäre dies — in meinen Augen — ein nobile officium der österreichischen Wissenschaftsakademie.

Seit der Entstehung des Internet sind allerdings auch durch nicht-österreichische Institutionen Digitalisate ins Netz gestellt worden, die hier Abhilfe schaffen können. Das Deutsche Rechtswörterbuch bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften beispielsweise arbeitet seit seiner Gründung mit Exzerpten aus den österreichischen Weistümern, die in Wien für diesen Zweck erstellt wurden. Daher war es verständlich, wenn das Wörterbuch den Übergang zum digitalen Zeitalter auch dazu genutzt hat, die gemeinfreien Bände der Weistümersammlung zu digitalisieren und ins Netz zu stellen: DRW-Digitalisat der Bände I - XI.

Der Verfasser dieses Artikels hat auf seinen eigenen Webseiten einen Versuch unternommen, dies für Kärnten exemplarisch zu gestalten: Aufgliederung der Weistümer nach Herrschaften.

Die Weistümerforschung ist durch die hervorragende Edition der Österreichischen Akademie der Wissenschaften nicht abgeschlossen worden, sondern hat erst dadurch eine sehr solide Basis gewonnen, auf der auch nicht speziell ausgewiesene Weistumsforscher, aber engagierte Lokalhistoriker aufbauen können. Dazu soll dieser Artikel ermutigen.

Österreichische Weistümer finden sich auch im dritten Band der Grimmschen Weistümersammlung von Seite 679 bis Seite 739.

Niederösterreichische Weistümer hat 1846 und 1847 J.P. Kaltenbaeck herausgegeben. Digitalisate: Band I in der ÖNB / Band II in der ÖNB.