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vom 21.03.2021, aktuelle Version,

Murauer Straße

Vorlage:Infobox hochrangige Straße/Wartung/AT-B
Landesstraße B97 in Österreich
Basisdaten
Straßenbeginn: Murau
(47° 6′ 48″ N, 14° 10′ 12″ O)
Straßenende: Predlitz
(47° 4′ 12″ N, 13° 54′ 48″ O)
Gesamtlänge: 21,0 km

Bundesland:

Steiermark

Die Murauer Straße (B 97) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie verbindet auf einer Länge von 21 km die Bezirkshauptstadt Murau mit der Gemeinde Predlitz-Turrach und der Turracher Straße (B 95) im Westen des gleichnamigen Bezirks. Die Straße folgt dem Lauf der Mur und wird von der Murtalbahn begleitet.

Geschichte

Die Straße von Lind über Murau, Stadl und Predlitz wurde durch das Gesetz vom 3. Oktober 1868 den Bezirksstraßen I. Klasse zugerechnet.[1] Durch einen Beschluss des steirischen Landtages vom 5. Februar 1895 wurde sie zu einer Bezirksstraße II. Klasse abgestuft.[2] Seit dem 1. April 1938 werden die Bezirksstraßen I. Ordnung in der Steiermark als Landesstraßen geführt.[3]

Die Obere Murtal Straße[4] gehört seit dem 1. April 1948 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[5] Sie führte von Scheifling bis ins Salzburgische Mauterndorf, und wurde ursprünglich als B 96 bezeichnet.

Seit dem 1. Jänner 1973 führt die Murtal Straße (heutige B 96) jedoch nicht mehr über das Murtal, sondern über Ranten. Die alte Strecke durch das Murtal wird seither als Murauer Straße bezeichnet.[6] Das kurze Stück von der Turracher Passstraße bis zur Landesgrenze bei Predlitz, einst Teil der Lungauer-Steiermärker Straße,[7] wurde zur Turracher Straße (B 95) genommen, die weiter bis zur Katschberg Straße in Mauterndorf führt.

Die Straße wurde im Jahr 2002 vom Bund an die Bundesländer Salzburg und Steiermark als Landesstraße übertragen.

Quellen

  1. Gesetz vom 3. Oktober 1868, giltig für das Herzogthum Steiermark, womit die Bezirksstraßen I. Classe bestimmt werden. LGBl. Nr. 14/1869, Art. 1, Z. 14, S. 33 (eReader, ALEX Online).
  2. Kundmachung des k.k. Statthalters in Steiermark vom 1. April 1895. LGBl. Nr. 47/1895.
  3. Gesetz über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Landes-Straßenverwaltungsgesetz). LGBl. Nr. 20/1938, § 59 Abs. 2(b).
  4. Die Untere Murtal Straße war seinerzeit Straß – Mureck – Bad Radkersburg in der Südoststeiermark, heute B 69 Südsteirische Grenz Straße.
  5. Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, i.d.F. BGBl. Nr. 49/1948, Verzeichnis A (pdf, ris.bka).
  6. Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 13. Mai 1974 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Steiermark, BGBl. Nr. 310/1974, § 3 Z. 21 (pdf, ris.bka) – als Bundesstraße erklärt per § 33 Abs. 3 BStG 1971 i.d. seinerzeitigen Fassung.
  7. Salzburger Straßengesetz vom 14. Jänner 1873,
 B97  Die Murauer Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.