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vom 24.09.2019, aktuelle Version,

Steyrer Ersatzstraße

Vorlage:Infobox hochrangige Straße/Wartung/AT-B
Landesstraße B337 in Österreich
337Vorlage:Infobox hochrangige Straße/Wartung/Generiertes Schild/AT
Basisdaten

Bundesland:

Oberösterreich

Die Steyrer Ersatzstraße (B 337) war eine Bundesstraße in Oberösterreich. Sie sollte durch die geplante Steyrer Schnellstraße (damals S 37) ersetzt werden.[1] Nachdem die Planungen für die Schnellstraße 1986 gestoppt wurden, wurde die Straße Bestandteil der B 115 Eisen Bundesstraße, später der Steyrer Straße (B 309). Heute ist die B 309 auf eine neue Strecke verlegt, der Straßenzug der ehemaligen Steyrer Ersatzstraße ist heute Teil der L 571 Kronstorfer Straße sowie Gemeindestraße.

Einzelnachweise

  1. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (Hrsg.): BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Ausgegeben 1975. Wien 1975, S. 1 (1 S., Online [abgerufen am 28. Juli 2017]): „Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet: Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 37 Steyrer Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinden Kronstorf, Dietach und Steyr wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 12,013 der gemäß § 33 Abs. 5 Bundesstraßengesetz 1971 als Bundesstraße B geltenden S 37 Steyrer Schnellstraße (B 337 Steyrer Ersatzstraße) unmittelbar an der Gemeindegrenze Kronstorf/Dietach, führt sodann im weiten Bogen östlich von Dietachdorf, verläuft anschließend zwischen den Ortschaften Gleink und Hausleiten und endet bei km 18,70 der B 337 Steyrer Ersatzstraße. Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Kronstorf, Dietach und Steyr aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 : 2500) zu erstehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.“