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vom 15.01.2022, aktuelle Version,

Susanne Raab

Susanne Raab (2020)

Susanne Raab (* 20. Oktober 1984 in Vöcklabruck[1][2] als Susanne Knasmüller) ist eine österreichische Juristin, ehemalige Spitzenbeamtin und Politikerin (ÖVP). Seit dem 7. Jänner 2020 ist sie Bundesministerin in der Bundesregierung Kurz II bzw. Bundesregierung Schallenberg und Bundesregierung Nehammer.[3][4] Am 8. Jänner 2020 wurden ihr als Bundesministerin im Bundeskanzleramt[1] die Agenden „Frauen“ und „Gleichstellung“ übertragen und am 29. Jänner 2020 zusätzlich die „Integration“.[5] Nach dem Rücktritt von Ministerin Christine Aschbacher übernahm Raab am 1. Februar 2021 aus deren Ressort die Agenden „Familie“ und „Jugend“. Aufgrund einer Karenz übernahm Ministerin Karoline Edtstadler im Sommer 2021 das Ministerium von Mitte Juni bis Anfang September 2021.[6]

Leben

Ausbildung

Raab ist in Vöcklabruck in Oberösterreich geboren und in Ampflwang im Hausruckwald aufgewachsen.[7]

Von 2003 bis 2009 absolvierte Susanne Raab die Diplomstudien der Psychologie[8] und der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck.[7] Während ihrer Schul- und Studienzeit absolvierte sie mehrere Auslandsaufenthalte und war in verschiedenen Vorstandsfunktionen bei ehrenamtlichen Organisationen engagiert, wie bei der Union Höherer Schüler in Oberösterreich, der Schülerunion und European Law Students Association. Im November 2010 schloss sie das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften mit einer Dissertation über Schadenersatzklagen im österreichischen Kartellrecht[9] an der Universität Innsbruck ab.

Berufliche Laufbahn

Bereits während ihres Doktoratsstudiums war Susanne Raab als Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht mit Schwerpunkt Europäisches Privatrecht an der Universität Innsbruck tätig.[2] Anschließend wechselte sie als Referentin für die Bereiche Asyl, Fremdenrecht und Betreuung ins Bundesministerium für Inneres, wobei sie weiterhin noch über Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Salzburg mitwirkte.[7]

Ab November 2011 leitete sie als Referats- und später als Abteilungsleiterin die Integrationskoordination im Bundesministerium für Inneres, welche ab März 2014 in das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) eingegliedert wurde. In dieser Zeit lernte sie auch Sebastian Kurz kennen, der zuvor Staatssekretär für Integration im Bundesministerium für Inneres und anschließend BMEIA gewesen war. Ab August 2017 war sie in diesem Ministerium Leiterin der Sektion Integration und somit die jüngste Sektionschefin Österreichs.[3]

Susanne Raab war als nebenberufliche Lektorin an der Donau-Universität Krems tätig und veröffentlichte bereits zahlreiche Publikationen zum Fremden- und Asylrecht, Sicherheitspolizeirecht und zum Migrations- und Integrationswesen.

Politik

Im Zuge der Regierungsbildung 2019 wurde bestätigt, dass sie von der ÖVP als Integrationsministerin in die Bundesregierung Kurz II kommen soll.[10][11] Am 7. Jänner 2020 wurde sie von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als Bundesministerin ohne Portefeuille in der Regierung Kurz II angelobt.[4] Seit 8. Jänner 2020 ist sie Bundesministerin im Bundeskanzleramt[1] (Kanzleramtsministerin) mit Zuständigkeit für Frauen und Gleichstellung, Volksgruppen und Kultus („Frauenministerin“).[12] Am 29. Jänner 2020 wurden ihr zusätzlich die aus dem Außenministerium in das Bundeskanzleramt übertragenen Agenden der Integration zugeschlagen („Integrationsministerin“).[5][13] Damit ist Raab Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt, vereinfachend wird der Zusatz im Bundeskanzleramt auch weggelassen.[1] Seit 1. Februar 2021 ist Susanne Raab Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt.[6]

Am 14. Jänner 2020 bezeichnete Raab im Ö1-Morgenjournal nach dem schon geplanten Kopftuchverbot für Mädchen bis zu vierzehn Jahren ein solches auch für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen als „möglichen nächsten Schritt“ und ortete „in der türkis-grünen Regierung diesbezüglich einen ‚breiten Konsens‘.“ Während sie von ihrem Parteikollegen und Bundeskanzler Kurz dafür Rückendeckung bekam, dementierte Vizekanzler Kogler, dass es dazu kommen könnte, und merkte an, dass sein Nachdenken bis dahin dazu geführt hat, „dass wir hier einen Dissens hätten“, „ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen sei ‚nicht vorstellbar‘“.[14]

In Kritik geraten ist Raab auch damit, dass sie sich als Frauenministerin in einem Ö1-Interview gegen das „Label“ verwehrte, eine Feministin zu sein, ebenso wie ihre Aussage in einem Interview mit der Zeitung Heute, wonach sie „glücklicherweise, […] noch nie persönlich Sexismus am Arbeitsplatz erlebt“ habe.[15]

Raab legt einen besonderen Fokus auf den Gewaltschutz von Frauen. Während des coronabedingten Lockdowns im Frühjahr 2020 schnürte sie gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadić vorzeitig ein Maßnahmenpaket, um dem befürchteten Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt entgegenzuwirken.[16] Im Zuge der Budgetverhandlungen 2020 ist es Raab gelungen, die größte Erhöhung des Frauenbudgets seit 2010 sicherzustellen. Auch für das Jahr 2021 konnte eine deutliche Aufstockung erreicht werden, damit hat sich das Frauenbudget seit dem Amtsantritt von Raab um insgesamt 43 Prozent erhöht.[17]

Als Integrationsministerin kündigte Raab 2020 an, die seit 2017 verpflichtenden Werte- und Orientierungskurse deutlich auszubauen, so wie es auch im aktuellen Regierungsprogramm stehe. Nachdem seit 2017 bereits 35.000 Asylberechtigte und Menschen mit subsidiären Bleiberecht solche Kurse besucht hätten, würden diese im Rahmen der Aufstockung des Integrationsbudgets ausgebaut. Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit im Integrationsbereich seien der Kampf gegen Antisemitismus, die Vermittlung von Flüchtlingen zum ehrenamtlichen Engagement, die Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund, Elternkurse sowie die Bekämpfung von Extremismus durch die Dokumentationsstelle zum politischen Islam.[18]

Im Juli 2020 präsentierte Raab die Dokumentationsstelle Politischer Islam. Diese Stelle ist ein unabhängiger Fonds der Republik und widmet sich der wissenschaftlichen Erforschung, Dokumentation und Information des religiös motivierten Extremismus sowie entsprechender Vereinsstrukturen. Die Dokumentationsstelle richte sich keinesfalls gegen die Religion an sich, sondern gegen gefährliche Netzwerke, die unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit agieren, so Raab.[19]

Angesichts der tagelangen Unruhen durch türkische Nationalisten im Juni 2020 in Wien-Favoriten präsentierte Raab auch einen 5-Punkte-Plan gegen Parallelgesellschaften. Österreich dürfe kein Austragungsort für derartige türkische Konflikte werden und Parallelgesellschaften nicht zulassen, betont Raab.[20]

Als Ministerin ist Raab auch für die Volksgruppen zuständig. Anlässlich des 100. Jahrestages der Kärntner Volksabstimmung wurde im Ministerrat die Verdopplung der Volksgruppenförderung auf acht Millionen Euro beschlossen. Für Raab ist die Erhöhung „ein Meilenstein in der Volksgruppenpolitik“ und „ein starkes Signal der Bundesregierung, welch hohen Stellenwert wir den Volksgruppen in Österreich einräumen“.[21]

Privates

Raab ist seit 2017 verheiratet und lebt in Himberg[22] in Niederösterreich.[7] Im Juli 2021 wurde sie Mutter eines Sohnes und wurde deshalb als Bundesministerin in den Sommermonaten von Ministerin Karoline Edtstadler vertreten.[23][24]

Wie die ein Jahr davor zurückgetretene Minister-Kollegin Christine Aschbacher sah sich Raab im Jänner 2022 mit dem Vorwurf des als "Plagiatjägers" einer breiteren Öffentlichkeit bekannten Medienwissenschafters Stefan Weber konfrontiert, in einer ihrer wissenschaftlichen Abschlussarbeiten unkorrekt, nämlich plagiierend, gearbeitet zu haben, was sie allerdings abstritt.[25]

Commons: Susanne Raab  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Susanne Raab auf den Webseiten des österreichischen Parlaments, abgerufen am 11. März 2020.
  2. 1 2 Susanne Knasmüller: Research Assistant at the European Center of Tort and Insurance Law. In: Ectil.org. European Centre of Tort and Insurance Law, abgerufen am 30. Dezember 2019.
  3. 1 2 Susanne Raab: Jüngste Sektionschefin wird Ministerin. In: ORF.at. 30. Dezember 2019, abgerufen am 16. Februar 2020.
  4. 1 2 »Ich wünsch mir eine rot-weiß-rote Regierung«. Rede des Bundespräsidenten anlässlich der Ernennung und Angelobung der neuen Bundesregierung. In: bundespraesident.at. Österreichische Präsidentschaftskanzlei (Hrsg.), 7. Jänner 2020, abgerufen am 16. Februar 2020.
  5. 1 2 Kabinett Kurz II: Enthebung und Ernennung von Mitgliedern der Bundesregierung und der Staatssekretäre. Durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes wurden neue Kompetenzen und den Ressorts neue Namen zugeteilt. In: bundespraesident.at. Österreichische Präsidentschaftskanzlei (Hrsg.), 29. Jänner 2020, abgerufen am 16. Februar 2020.
  6. 1 2 Bundesministerin Susanne Raab. Bundeskanzleramt (Österreich)., abgerufen am 2. Februar 2021>
  7. 1 2 3 4 Viktória Kery-Erdélyi: People: „Man braucht eine dicke Haut“. In: Die Niederoesterreicherin. Josef Rumer, Uschi Fellner-Pöttler, 20. Februar 2018, abgerufen am 29. Dezember 2019.
  8. Einstellungsstrukturen und Lebensbedeutungen ehrenamtlicher Mitarbeiter. Diplomarbeit, Universität Innsbruck. 2009 (Bibliographischer Nachweis).
  9. Private Schadenersatzklagen im Kartellrecht: österreichische Rechtspraxis und zukünftige Entwicklung. Dissertation, Universität Innsbruck. 2010 (Bibliographischer Nachweis).
  10. ÖVP – Grüne: Erste Personalia bestätigt. In: ORF.at. 30. Dezember 2019, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  11. Gabriele Scherndl: Regierungsbildung: Susanne Raab, Integrationsministerin mit stringenter Linie. In: Der Standard. 31. Dezember 2019, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  12. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. II Nr. 8/2020, ausgegeben am 8. Jänner 2020: „Gemäß Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne RAAB die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:“ Abs. 1 Z 1 bis 4: Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik und Gender Mainstreamings sowie Angelegenheiten der Gleichbehandlung der Frauen und Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen; Z 5: Angelegenheiten der Volksgruppen; Z 6 und 7: Angelegenheiten des Kultus sowie der kulturellen und kirchlichen Stiftungen und Fonds.
  13. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. II Nr. 18/2020, ausgegeben am 29. Jänner 2020: „Gemäß Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne RAAB die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:“ Zusätzlich als Abs. 1 Z 5: Agenden der Integration und Koordination der Integrationspolitik.
  14. Für Raab Kopftuchverbot für Lehrerinnen „möglicher nächster Schritt“. In: Der Standard/APA, 14. Jänner 2020, abgerufen am 14. Jänner 2020.
  15. Beate Hausbichler: Die verschonte Frauenministerin. Kolumne. In: Der Standard, 14. Jänner 2020, abgerufen am 14. Jänner 2020.
  16. Theresa Kleinheinz: Häusliche Gewalt dürfte zunehmen: Land und Bund versichern Hilfe. In: Tiroler Tageszeitung. 19. März 2020, abgerufen am 7. Dezember 2020.
  17. Wiener Zeitung Online: Das Budget im Detail. 14. Oktober 2020, abgerufen am 7. Dezember 2020.
  18. Integration: Raab: Wertekurse sollen ausgebaut werden. In: Kleine Zeitung. 16. Oktober 2020, abgerufen am 7. Dezember 2020.
  19. Matthias Sauermann: Regierung stellt Dokumentationsstelle für "Politischen Islam" vor. In: Tiroler Tageszeitung. 15. Juli 2020, abgerufen am 7. Dezember 2020.
  20. Raabs 5-Punkte-Plan gegen Parallelgesellschaften. In: krone.at. 3. Juli 2020, abgerufen am 7. Dezember 2020.
  21. Regierung verdoppelt Volksgruppenförderung auf acht Millionen Euro. In: derStandard.at. 8. Oktober 2020, abgerufen am 7. Dezember 2020 (österreichisches Deutsch).
  22. Bundesministerin Susanne Raab unterstützt die VP Himberg auf meinbezirk von 22. Jänner 2020 abgerufen am 15. Jänner 2020
  23. Familienministerin Raab erwartet erstes Kind. In: ORF.at. 22. Januar 2021, abgerufen am 22. Januar 2021.
  24. Familienministerin Raab wurde Mutter eines Sohns. In: ORF.at. 14. Juli 2021, abgerufen am 14. Juli 2021.
  25. Gerald John: Wie viel Substanz hinter dem Plagiatsvorwurf gegen Raab steckt. Der Standard, 11. Januar 2022, abgerufen am 15. Januar 2022 (österreichisches Deutsch).

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Fotocredit: BKA Ministerrat am 8.1.2020 Bundesministerium für Finanzen
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Datei:2020 Susanne Raab Ministerrat am 8.1.2020 (49351571192) (cropped).jpg
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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