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Bauen in Gefahrenzonen - dem Klima zum Trotz?#

von Franz Greif
Erschienen in der Festschrift "Die Agrokultu(h)r tickt. 20 Jahre Ökosoziales Forum Niederalteich". ÖkosozialeZeitansagen, hg. vom ÖSF Niederalteich 2014.

Die Erde untertan machen - mitsamt ihren Naturgefahren?#

Klimate und Klimawandel sind Hintergrund und Begleiter der formbildenden Prozesse auf der Erdoberfläche. Vom Standpunkt der Geomorphologie aus gesehen ist die Zeitspanne, die als "Zeitalter des Menschen" bezeichnet wird, eine Periode überaus starker Wandlungen im Klimageschehen, die die menschlichen Gruppen - wo auch immer sie auf unserer Welt lebten - periodisch wiederkehrend zu einschneidenden Wechseln ihrer Lebensräume gezwungen haben. Archäologische und historische Forschungen weisen vielen Bewegungen von Völkerschaften vornehmlich klimatische Veränderungen als Ursachen zu, die die Suche nach neuem Lebensraum für ihr Überleben unabdingbar werden ließen.

Von der Sesshaftwerdung der Ackerbauern an entwickelte sich auch ein entscheidender Gestaltungsbeitrag des Menschen zu seinem Lebensraum. Er wählt ja nicht nur den Ort, wo er lebt, sondern auch wie er dort lebt, und er schafft mit seinem Haus, seiner Wohnung einen Besitz, einen Wert, den er auch erhalten und behalten will. In diesem quasi elementaren Sinn erfüllen Menschen rund um den Erdball ihre sogenannte "toposoziale Funktion", und sie suchen dabei nach den "besten Standorten" für ihre Vorhaben (d.i.: Wirtschaft treiben, Reichtum bilden, Kultur schaffen …), und die Menschen binden sich an ihren Lebensraum.

Doch der Lebensraum ist rund um die Welt "bedroht", zwar keineswegs überall gleich, aber potenziell und permanent. Welche sozialpsychologischen Aspekte dabei durch die vielen Bedrohungen des Lebensraumes im Laufe der Geschichte entstanden, ist sicher ein äußerst interessantes Thema, doch um Zauber, Mythen, Fatalismen, religiöse Hintergründe usw. geht es hier nicht. Vielmehr ist das Faktum der Bedrohung nach heutigem Wissensstand zu beurteilen, und es erscheint auch eine Extrapolation der Bedrohungsszenarien in die Zukunft sinnvoll und möglich, etwa durch Erforschung von Ursachen einer möglichen Zunahme der Naturgefahren durch den Klimawandel, wie sie seit Jahren - und nicht nur medial, sondern auch seitens der Wissenschaft - kolportiert werden.

Auf eine Koinzidenz von "Sachverhalten" sei aber ebenfalls hingewiesen: nämlich auf das Zusammentreffen von "zunehmender Gefährdung" mit einer ständig steigenden Bevölkerungsdichte auf der Welt und insbesondere in den für die Besiedlung günstigen Regionen. Dabei ist ersteres des Öfteren nachweislich apodiktisch behauptet, während letzteres statistisch voll erfasst ist. Vor diesem Hintergrund sollten die klimatischen Erscheinungen und Variationen unbedingt gesehen werden, so wie sie gegenwärtig beschrieben und umfangreich diskutiert werden, wenn davon ein nutzbringendes Ergebnis erwartet wird. Doch eines ist freilich nicht zu übersehen, nämlich die unbekümmerte Gelassenheit, mit der Menschen rund um den Globus ihre Lebensräume in Besitz nehmen und bewohnen.

Dies war aber vor allem in der Geschichte der Ostalpen nicht immer so. Wohnplätze, Siedlungsstandorte wurden im besten Wissen besonders nach Aspekten der Sicherheit ausgewählt, denn es gab die längste Zeit keine irdische Instanz, die für eine Schutzvorsorge infrage gekommen wäre. Das ist erst eine Errungenschaft der allerjüngsten Geschichte.

Überflutungen, Vermurungen und Lawinenabgänge sind also Naturgefahren, welche die im Alpenraum und seiner Umgebung lebenden Menschen seit jeher und immer wieder bewegen. Wiederkehrende Katastrophenereignisse führen heutzutage fast regelmäßig auch zu kontroversiellen Diskussionen und häufig auch zu Schuldzuweisungen, seien sie nun gerechtfertigt oder nicht, was hier jedoch dahingestellt bleiben muss. Das dabei zumeist aufgebracht kritisierte Katastrophenmanagement betrifft freilich nur die unmittelbar sichtbar werdenden Maßnahmen in aktuellen Gefahrensituationen, auf die vielfach ungeliebten Vorsorgemaßnahmen wird dabei oft vergessen, die Öffentlichkeit sieht sie ja viel weniger. Und schließlich gibt es noch den mehr oder weniger mitentscheidenden Beitrag der "Bautätigkeit" - im Zusammenwirken mit Kommunalpolitik und baurechtlichen Entscheidungsträgern - ein vielschichtiger Komplex, in dem sich die individuellen Wünsche von Bauherrn aller Art (Produktionsbetriebe, Handelsketten, Häuslbauer) mit Entwicklungsabsichten und Vorteilshoffnungen von Gemeinden treffen. Amtliche Entscheidungen und individuelle Verhaltensweisen aus diesem Komplex stehen zwar sehr oft im gesellschaftlichen Konsens, lassen aber die eo ipso "subsidiär" geforderte Verantwortung dafür, dass die getroffenen Entscheidungen oder Verwirklichungsabsichten auch in einem vor Naturgefahren möglichst weit gesicherten Lebensraum stehen, oft vermissen.

Wieviel Lebensraum brauchen wir?#

Nun ist unter den Sozialfunktionen nach Max Weber die "toposoziale Funktion" die erste, unsere "Verortung im Lebensraum", unsere Wahl des Wohnorts, an dem die bestmögliche Verwirklichung unserer Ansprüche an die Gestaltung unseres "Lebensmittelpunkts" gelingen soll, eines Hauses, einer Wohnung, mitsamt dem dazugehörigen Ambiente. Und siehe da: Die Bevölkerung Österreichs etwa hat seit 1951 immerhin um 1,5 Millionen Menschen oder 22% zugenommen, die Siedlungsflächen aber sind auf ein Vielfaches der seinerzeitigen Areale angewachsen.

Zwar ist es eine Tatsache, dass die Wohnungsknappheit nach dem Krieg bewältigt werden musste, doch bei gleichzeitig sinkenden Kinderzahlen ist die verfügbare Wohnfläche je Einwohner in diesem Zeitraum von 20 auf 40 m² angewachsen. Hier zeigt sich nicht ein "Wohnungsbedarf", sondern eine Luxusentwicklung, die unser Wohlstandsniveau recht gut charakterisiert. Hinzu kommt, dass der "soziale Trend" in unserer Gesellschaft hin zur Kleinfamilie und zu Singlehaushalten geht. In Summe wohnen immer weniger Personen in einem Haushalt, dadurch steigt die Zahl der Haushalte und damit auch die der benötigten Wohnungen. Auch Freizeitobjekte und Zweitwohnsitze nehmen zu, ihre Anzahl dürfte sich bei uns wohl um eine Million bewegen.

Solche Trends führten dazu, dass in Österreich die Siedlungsfläche insgesamt (also bebaute Flächen und Verkehrsflächen) von 200 m² (1950) auf mehr als 500 m² pro Kopf (2007) angestiegen ist. Problematisch an dieser Entwicklung sind die derzeit (österreichweit) 70.000 Bauobjekte in roten und 160.000 in gelben Zonen[1]. Hinzu kommen 200.000 weitere Gebäude in sogenannten Überflutungszonen. Doch sind diese "nicht von Lawinen und Murenabgängen, sondern von langsam steigendem Hochwasser durch Fließgewässer [2] betroffen". Hinzu kommt weiters, dass die Vollmotorisierung (in Österreich kommen auf einen Pkw zwei Personen) viel weitere Berufs- und Privatwege als früher ermöglicht. Wohnen im Grünen und Arbeiten in der Stadt werden dadurch begünstigt, die Tagespendlerentfernung von und nach Wien erreicht bereits die 100-km-Distanz. Gemeinden an der Staatsgrenze nördlich und östlich der Bundeshauptstadt reüssieren schon längst mit Wohnbauprogrammen für Wienpendler, darunter speziell auch für Singles mit Kindern, die sich in der Großstadt kein erschwingliches Zuhause schaffen können. Gleichzeitig verdrängt das Privatauto in zunehmendem Maße flächen- und energiesparende öffentliche Verkehrsmittel.

In gebirgigen (alpinen) Regionen ist der Grad der Verbauung naturgemäß noch viel höher, weil ja das verfügbare Land wesentlich kleiner, der Verbauungsdruck im Zusammenhang mit dem Tourismus jedoch noch bedeutend größer ist. So folgte auf den Rückgang der bergbäuerlichen Wirtschaft bald ein vom Fremdenverkehr mit ausgelöster Bauboom und mit ihm wiederum eine ökologisch bedenkliche Flächeninanspruchnahme für Bauzwecke verschiedenster Art.

Eine konsistente Klassifikation von Gefahrenzonen#

In Österreich sind aufgrund der Landformung und aufgrund der Ausprägung und Variabilität der Niederschlagsereignisse in allen Gebieten natürliche Gefahren gegeben. Sie bestehen aus Abflussereignissen (in Verbindung mit dem jeweiligen regionalen Abflussregime), aus der Mobilisierbarkeit von lockeren Boden- und Gesteinsschichten (Hangrutschungen, Muren, Felsstürze), aus der Beweglichkeit von Schneemassen (in Abhängigkeit von Hangneigung, Exposition, Mächtigkeit und Aufbau der Schneedecke). Hinzuzufügen wären noch Orkane, Hagelschlag, Blitzschlag und Erdbeben, die theoretisch zwar überall auftreten können, doch ihrerseits ebenfalls regionale oder zonale Häufigkeiten zeigen.

Die ersten Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung wurden in Österreich bereits im 19. Jahrhundert eingerichtet, und zwar im Gefolge von mehrjährigen Extremsituationen im Witterungsablauf der 1870er und 1880er Jahre. Es entstanden z.B. die Zentralen der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) für die Alpenländer in Villach und für die außeralpinen Gebiete in Teschen. Man erkannte, dass es für die Entwicklung von Wirtschaft und Besiedlung unerlässlich sein würde, in Hinkunft jene Gegebenheiten zu beachten, die eine Gefährdung durch Naturereignisse mit sich bringen. Für eine zweckdienliche Abschätzung dienen nun die seit Jahrzehnten vorliegenden Gefahrenzonenpläne (GZP) [3]. Sie sind "flächenhafte Gutachten" über die Gefährdung durch Hochwasserereignisse (Zuständigkeit der Bundeswasserbauverwaltung - BWV) sowie Wildbäche, Lawinen und Erosion (in der Kompetenz der WLV) und bilden die Basis für die Planung von Schutzmaßnahmen und für die Abschätzung ihrer Dringlichkeit. Die GZP unterstützen Baubehörden, die örtliche und überörtliche Raumplanung und sie dienen dem Sicherheitswesen.

Historisch gesehen begann die Entwicklung der Gefahrenzonenplanung für beide Dienststellen mit dem "Gesetz betreffend der Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern" RGBl 1884/117 (kurz: Wildbachverbauungsgesetz 1884). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die heute gültigen ] entstanden nach den Hochwässern der Jahre 1965/66 in Kärnten und Osttirol. Sie zeigten, welche Schäden Naturkatastrophen dem Lebensraum und der Wirtschaft zufügen können und was in der Folge verhindert werden sollte. Die rechtliche Grundlage der GZP findet sich im Forstgesetz von 1975 und in der nachfolgenden ministeriellen Verordnung. In diesen Plänen wird folgendes dargestellt:

  • Rote Gefahrenzone: Hier ist die Gefährdung durch Wildbäche und Lawinen so groß, dass eine ständige Besiedlung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
  • Gelbe Gefahrenzone: Hier ist die ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke beeinträchtigt. Eine Bebauung ist hier nur eingeschränkt und unter Einhaltung von Auflagen möglich.
  • Blaue Vorbehaltsbereiche: Sie sind für technische oder biologische Schutzmaßnahmen freizuhalten oder bedürfen einer besonderen Art der Bewirtschaftung.
  • Braune Hinweisbereiche: Hier wird auf andere als durch Wildbäche und Lawinen hervorgerufene Naturgefahren hingewiesen.
  • Violette Hinweisbereiche: Sie kennzeichnen jene Flächen, deren gegenwärtiger Zustand erhalten werden muss, weil sie bereits einen natürlichen Schutz bieten.

Der Gefahrenzonenplan liegt nach Erstellung durch die WLV über vier Wochen öffentlich im jeweiligen Gemeindeamt auf. Betroffene Bürger können dazu schriftlich Stellung nehmen, was von einer Kommission berücksichtigt und allenfalls in den Entwurf eingearbeitet wird. Die Genehmigung erfolgt durch den zuständigen Bundesminister. Der Gefahrenzonenplan liegt sodann bei der Landesregierung, bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in der Gemeinde und in der Gebietsbauleitung der WLV auf. Er wird angepasst, wenn sich die Verhältnisse in einem Einzugsgebiet ändern, Katastrophenereignisse neue Erkenntnisse liefern oder Änderungen durch Schutzmaßnahmen erfolgt sind.

Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung ermitteln Gefahrenzonen unter Beachtung eines 150-jährlichen Katastrophenereignisses bzw. häufigerer Ereignisse. Dazu werden alle naturräumlichen Daten erhoben und bewertet, Chroniken und Aufzeichnungen über Katastrophen ausgewertet und Erkenntnisse der Geologie, Geomorphologie, Bodenmechanik u.a.m. berücksichtigt. Alle Einzugsgebiete werden "begangen", um vor Ort ein genaues Bild über Geländeverhältnisse und Gefahrenherde zu erhalten. Weiters werden Betroffene und Ortskundige über beobachtete und überlieferte Ereignisse befragt, und auch Spuren in der Natur, sogenannte "stumme Zeugen", geben Auskunft über den Ablauf und das Ausmaß früherer Ereignisse. Die Abgrenzung der Gefahrenzonen selbst erfolgt anhand vorgegebener Kriterien wie der Höhe möglicher Murenablagerungen, der Tiefe des Abtrags, der Dynamik des abfließenden Wassers, der Druckbelastung durch Lawinen. Die Kriterien werden laufend geprüft und bei Bedarf angepasst. So bezieht sich der Gefahrenzonenplan nicht nur auf ein Einzelereignis, sondern stellt die Summe aller möglichen Ereignisse und so die Summe aller möglichen Gefährdungen von Siedlungsraum und Verkehrsflächen dar.

Gefahrenzonenpläne der Bundeswasserbauverwaltung stellen analog dazu die Art und das Ausmaß von Gefahren durch Hochwasserereignisse mit der Eintrittswahrscheinlichkeit einer 30-jährlichen (HQ30) und 100-jährlichen (HQ100) Überflutung dar. Darüber hinaus wird auch das verbleibende Risiko bei Überschreiten des Bemessungsereignisses untersucht und beurteilt. Ergebnis der Planung ist die Abgrenzung von unterschiedlichen Gefährdungszonen (HQ30, Rote Zone, Gelbe Zone, Restrisikogebiet) und von Zonen, die für den Hochwasserabfluss oder für Hochwasserschutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung haben (Rot-Gelbe Zone, Blaue Zone). Demnach sind diese Gefahrenzonenpläne eine wesentliche fachliche Grundlage für

  • die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer,
  • die Planung des privaten und betrieblichen Objektschutzes,
  • die Ausarbeitung von Alarm- und Maßnahmenplänen für den Katastrophenfall und
  • die Begutachtung von Umwidmungen und Bauvorhaben.

Warum werden Gefahrenzonen besiedelt?#

Die historische Siedlungsentwicklung hat das Gebirge, und insbesondere das Hochgebirge, lange Zeit von der Besiedlung ausgenommen. Eine Ausnahme bildeten Verkehrswege, Fund- bzw. Abbaustellen von Erzen oder strategisch wichtige Orte. Doch der Bevölkerungsdruck und das gleichzeitige Klimaoptimum im Hochmittelalter begünstigten die Landnahme in Berggebieten; die Hochgebirge in Mitteleuropa waren eisfrei, heute (noch) von Gletschern erfüllte Hochtäler waren Grünland ("Pasterze" weist auf Weideland hin). Es kam zur Entwicklung etwa der Schwaighöfe in Tirol, worauf später wieder die Absiedlung folgte, da die sogenannte "Kleine Eiszeit" im 16. bis 18. Jahrhundert (glazialmorphologisch das "Fernau-Stadium") wiederum zu einem Vorstoß der Gletscher führte. Und die darauf folgende Vergrößerung von Siedlungen im Tal fand auch nicht überall hochwasser- und murensichere Standorte vor.

Offiziell sind heute "die allermeisten Objekte in den Gefahrenzonen historische Bestände"[4], ja in vielen der in den letzten Jahren von Katastrophen betroffenen Gebieten seien praktisch alle in roten Zonen liegenden Häuser gebaut worden, noch bevor diese Bereiche als gefährdet eingestuft wurden. Zwar gibt es das Bundesgesetz über die Erstellung von Gefahrenzonen-plänen für alle Gemeinden seit 1975, doch die Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz agierten besonders in den letzten 40 Jahren nicht immer vorausschauend und gaben öfter dem Baudruck nach; freilich sind auch die erstellten Gutachten in fast allen Bundesländern erst ein bis zwei Jahrzehnte später rechtlich bindend geworden.

So geht also eine gehörige Portion der Siedlungsgefährdung auf den Beitrag der jüngeren Bautätigkeit in geomorphologisch unsicheren Landschaftsbereichen zurück, auf Nützlichkeitserwägungen, die auf Seiten der Bauherren auf niedrigere Kosten für Bauland zielten, auf Seiten der Kommunen auf ein Mehr an Gemeindebevölkerung oder auch Betriebsansiedlungen; denn gemeinschaftliche Bundesabgaben oder Einnahmen aus der Kommunalabgabe sind für alle Gemeindefinanzen essentiell.

Erhöhung der Sicherheit durch gezielte Raumordnungspolitik#

Was wird wohl die Zukunft bringen? "Klimaschutzziele" gehen davon aus, dass das natürliche Gefahrenpotential durch den Klimawandel zunehmen wird und es zu vermehrtem Auftreten von Katastrophenereignissen kommen dürfte. Und in der Tat ist die Vorstellung geradezu entsetzlich, dass sich Ereignisse, wie etwa im Sommer 2012 in St. Lorenzen im Paltenbachtal (Steiermark) häufen könnten, weil meteorologische Veränderungen zu einer (längerfristigen?) Änderung des Niederschlagsregimes führen können. Doch darauf deutet einstweilen nur die Zahl der medial kolportierten Katastrophenfälle hin, nicht aber die Ergebnisse der klimahistorischen Forschung; so etwa von Reinhard Böhm [5], der nicht nur keine Häufung von Extremereignissen im Niederschlagsgeschehen im Zuge jüngster Temperaturänderungen findet, sondern das Gegenteil feststellt und auch gesichert nachweist.

Doch was soll und muss unsere Raumordnungspolitik leisten? Hier ist zunächst einmal festzustellen, "dass das österreichische Wasserrechtsgesetz vom Grundsatz ausgeht, dass niemandem ein Hochwasser- oder Erosionsschutz an sich zusteht. Man hat sich primär daher selbst vor Hochwasser- und Erosionsgefahr zu schützen und wird nur dann eine Hilfe der öffentlichen Hand erfahren können, wenn eben auch öffentliche Interessen vorliegen. Wenn aber das Unheil etwa durch eigenes Verschulden ausgelöst, gefördert oder vergrößert wurde, wird eine solche Hilfe wohl kaum zu erlangen sein. Jeder einzelne wird daher aus egoistischen wie aus volkswirtschaftlichen Überlegungen sein Handeln unaufgefordert so einzurichten haben, dass weder er selbst noch andere gefährdet oder geschädigt werden können"[6].

Geomorphologische Prozesse, die Auswirkungen der "exogenen Kräfte", sind aber nicht aufzuhalten. Es ist auch nicht zu verhindern, dass durch regionale oder auch globale Änderungen bei Witterungsabläufen diese Prozesse verändert oder gar verstärkt werden. Klimaveränderungen sind selbstverständlich eine Tatsache, doch sind weniger diese, als vielmehr die Schäden aufgrund des zeitweise zerstörenden Wirkens der Natur durch so manches Tun und Lassen der Menschen mitbeeinflusst.

Das Thema der Gefahrenprävention im Naturraum ist allerdings sowohl räumlich als auch zeitlich äußerst komplex, weshalb hier die Erörterung von drei Aspekten, welche auf eine Erhöhung der Sicherheit vor Naturgefahren abzielen, genügen muss. Es sind dies die räumliche Einschränkung der Baulandwidmung, die Ausweisung von (absoluten) Bauverbotszonen und der sukzessive Rückbau von Siedlungen in Gefahrenzonen.

a) Weniger Bauland auf besser gesicherten Flächen#

Die vielen Auseinandersetzungen und Diskussionen drehen sich in erster Linie um sachpolitische Entscheidungen im Bereich der Kommunalpolitik. Sie führen ja zu jenen Flächennutzungen, die Erfordernissen des Schutzes vor Naturgefahren nicht gerecht werden. Beispiele hiefür gibt es geradezu haufenweise, und nicht erst seit den jüngsten Katastrophenfällen. Vor allem einer, Herbert Aulitzky, 1972 bis 1989 Ordinarius für Wildbach- und Lawinenverbauung an der Hochschule für Bodenkultur, ist nicht müde geworden, immer wieder auf Sicherheitsprobleme v.a. in alpinen Siedlungs- und Wirtschaftsbereichen aufmerksam zu machen. Prinzipiell geht es doch bei der Flächenwidmung um die Anerkennung der gegebenen Gefahrenpotentiale, die den Gemeindebürgern generell durch gute Information, durch Aufklärung bei Bauvorhaben und die Offenlegung von Ergebnissen sorgfältiger Prüfung aller umweltrelevanten Maßnahmen nahegelegt werden muss.

Seit Jahrzehnten (!) wird in Österreich (auch in anderen Ländern) das Faktum des Flächenverbrauchs für Bauzwecke, die Problematik der damit verbundenen "Versiegelung" von Flächen und an Verlusten natürlicher Ressourcen diskutiert. Es waren 1980 von etwa 22.000 km² besiedelbarer Fläche, d.i. generell agrarisches Kulturland ohne alpines Grün, bereits 3.950 km² oder gut 17% "Siedlungsbereiche". Bei einem Anstieg der Zahl der Gebäude bis 2010 von 1,6 auf 2,1 Millionen (laut Häuser- und Wohnungszählung in ganz Österreich) wurden damit die Siedlungsbereiche in etwa einer Generation um ein Viertel auf über 21% der "besiedelbaren Fläche ausgedehnt. Eine Zahl von rund 400.000 Objekten wurde im Zuge der frühsommerlichen Ereignisse 2013 in Österreich als in potentiellen Überflutungszonen stehend erkannt. Berücksichtigt man z.B. die Hanglage von Siedlungsflächen, dann stehen weitere 140.000 oder mehr Häuser in Geländebereichen mit mehr als 20% Hangneigung, davon eine große Zahl mit Sicherheit auf Lockermaterial. Weist eine derart intensive Bautätigkeit in Gefahrenbereichen, die über ein Viertel des Häuserbestandes umfasst, nicht eigentlich auf Fehler der Raumplanung hin?

b) Bauverbotszonen in Überflutungsbereichen#

Überflutungsbereiche an großen Fließgewässern sind häufig durch Kraftwerksbauten mit Rückhaltefunktion "entschärft", doch sind die Folgen dennoch eintretender Hochwässer nicht geringer. Es kommt dazu, dass Flüsse in Ebenen (Akkumulationszonen) durch die Ablagerung von Geschiebe ihr eigenes Bett höherlegen und quasi auf einem Damm fließen. Daher sollten Überlegungen in Richtung Absiedlung auch aus Gefahrenzonen bzw. der Rückbau von Erschließungen nicht tabu sein. Ganz wichtig wären aber in diesem Zusammenhang Veränderungen im Bereich der zugelassenen Bauklassen und Bauformen, ebenfalls seit Jahrzehnten Thema in Fachseminaren; hier ist ein "Paradigmenwechsel" in der Bauordnung wirklich überfällig. Flächensparende Bauformen sollten an die Stelle des flächenfressenden freistehenden Einfamilienhauses treten, Modelle von Reihen- und auch Mehrfamilienhäusern ohne zu großen nachbarlichen Kontakt (falls erforderlich) gibt es zur Genüge. Weniger Flächeninanspruchnahme für Baulandzwecke bedeutet zugleich auch weniger Besiedlung von Gefahrenbereichen.

Nach den Hochwasserereignissen im Frühsommer 2013 wurden im Eferdinger Becken stromnahe Zonen ausgewiesen, die wegen der dort herrschenden Überflutungsgefahr von Besiedlung geräumt werden sollten; diese Bereiche werden auf Karten des "digitalen oö. Rauminformationssystem "DORIS" dargestellt (in gelber Farbe).

Absiedelung Eferdinger Becken (Bearbeitung: F. Weingraber und A. Baumgartner)
Absiedelung Eferdinger Becken (Bearbeitung: F. Weingraber und A. Baumgartner)

c) Siedlungsrückbau im Muren- und Lawinengelände#

Angesichts katastrophaler Ereignisse ist oft nur schwer nachvollziehbar, dass die Gebäude zum Zeitpunkt ihrer Entstehung tatsächlich nach bestem Wissen um die Sicherheit errichtet wurden; zugestanden muss werden, dass gewisse Veränderungen in örtlichen Gefahrenlagen freilich auch auf natürliche Weise vor sich gingen. Auf jeden Fall aber ist es heute sehr schwer, den "Leuten klarzumachen, dass der Ort, an dem ihre Familien seit 500 Jahren wohnen, plötzlich zu gefährlich ist, um dort zu leben" (so R. Riemelmoser a.a.O.).

Doch in vielen Fällen, ja in der Mehrzahl der Katastrophenereignisse kann von einer älteren Bebauung schon längst keine Rede mehr sein. Die Bilder vieler Murenschüttungen zeigen dies ganz deutlich, und es ist nicht immer zu verstehen, dass den doch längst bekannten Gefahrenzonen weder bei baulichen Erneuerungen und Ergänzungen, noch bei Neubauten entsprechend ausgewichen wurde. Und verständlich ist natürlich auch, dass die Besitzer von Häusern in attraktiver Lage oder direkt an einem See oder Bach keine Umsiedlung wollen, sondern lieber auf Schutzbauten oder sekundäre Sicherungsvornahmen bauen und hoffen. Hier zeigt sich leider eine Mißachtung physikalischer Gesetzmäßigkeiten, die die Natur nicht verzeiht und die zwangsläufig ultimative Folgen nach sich zieht.

Ein solches Beispiel ist der auf einem Schwemmkegel angelegte Ort St. Lorenzen im Paltental. Die Mure vom Sommer 2012 war zwar ihrer Dimension nach, nicht aber vom Ereignis her überraschend, denn die rund 60 betroffenen Gebäude befinden sich in der "roten" und "gelben" Gefahrenzone; hier herrscht also weitgehend Bauverbot. Allein in der Steiermark stehen rund 17.000 Objekte als "Sünden der Vergangenheit" in der roten Zone, doch die Tabuzonen gelten nur für Neubauten.

Beim Anblick der Vermurung dieses Ortes sind Zweifel am Sinn einer Aufrechterhaltung der Siedlung in einem solchen Fall wohl berechtigt. Der Leiter der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung Steiermark, Kurt Kalcher, bezweifelte aus Sicherheitserwägungen die Sinnhaftigkeit einer Rückkehr der Bewohner des Ortes in ihre Häuser. Er befürchtet, dass bei derartigen wie den gemessenen Niederschlagsmengen Murenabgänge dieser Größe auch künftig nicht auszuschließen, sondern aus fachlicher Sicht sogar unvermeidbar sind. Es muss allerdings hinzugefügt werden, dass die "Verortung" der Schadensereignisse im natürlichen Ablauf nur nach dem Zufallsprinzip erfolgt, was heißt, dass der "nächste" murenauslösende Starkregen sowohl morgen, als auch "nach menschlichem Ermessen nie wieder" auftreten kann.

St. Lorenzen im Paltental im November 2010 (nach Google Earth)
St. Lorenzen im Paltental im November 2010 (nach Google Earth)
St. Lorenzen im Paltental im Juli 2012 (Foto APA)
St. Lorenzen im Paltental im Juli 2012 (Foto APA)

Will man derart in Mitleidenschaft gezogene Siedlungsplätze "sicher" machen, dann müssen weitaus aufwendigere Maßnahmen getroffen werden, als bisher der Fall war. Es würden quasi Riesenprojekte der Wildbach- und Lawinenverbauung erforderlich werden, ansonsten ist eine Bewohnbarkeit nicht mehr herstellbar. Sofortmaßnahmen (wie z.B. Ablenkdämme) würden potentielle Schäden nur verlagern. Was sind also hier die möglichen Konsequenzen?

Das hier gewählte Beispiel führt zur Frage, wie denn die bestehenden - und Betroffenen wie Behörden gut bekannten - Gefahrenlagen entschärft werden könnten. Nun wird freilich niemand verlangen (und dies auch nicht tun), dass sich ganze Siedlungsgemeinschaften auf einmal aus Gefahrenzonen zurückziehen, indem sie absiedeln; allein die Planungslogistik wäre in einem derart dicht besiedelten Bergland wie dem unseren sehr schwierig, ganz abgesehen von der praktischen Durchführung und den enormen Kosten. Doch es sollte "angedacht" werden, ob in Ergänzung zur Gefahrenzonenplanung nicht auch eine sukzessive Baulandbereinigung in potentiell stark gefährdeten Fällen angestrebt werden sollte. Wäre es daher nicht denkbar, von den im Laufe der Zeit notwendig werdenden Erneuerungen an Ort und Stelle abzusehen und eine Verlegung der Baurechte in "sicherere" Lagen vorzunehmen? Solche Maßnahmen können logischerweise nicht in wenigen Jahren gesetzt werden, sind aber in vorausschauender Planung im Verlaufe von Generationswechseln doch denkbar.

Immer wieder wird auch aus der Bevölkerung Kritik an den Schutzmaßnahmen durch die Wildbach- und Lawinenverbauung laut. Das ist menschlich verständlich, aber in den allermeisten Fällen ungerecht; denn auch wenn die aktuelle Katastrophe durch eine Verklausung ausgelöst wurde, Sperren weggerissen wurden und die Schlammwelle eine Höhe von fünf Metern erreichte, so sind das Indizien für den Vorgang insgesamt: Durch große Regenmengen über längere Zeit wird der Boden tiefgründig durchnässt, ab einem gewissen Zeitpunkt kann kein Wasser mehr aufgenommen werden und das Gelände wird mobil - noch dazu in einer Schieferzone, die ihrerseits rutschanfällig ist.

Ein belegtes Faktum ist auch (und die Bevölkerung sollte das in Erinnerung behalten), dass extreme Zerstörungen durch Naturgewalten im Alpenraum menschliches Zutun zumeist als nebensächlich erscheinen lassen. Denn nachdem man - hier noch ein anderes Beispiel - die "Hochwasserkatastrophe Axams" vom Juli 1983 erst auf den dortigen "Schipistenbau und grobe Fehler bei den Folgemaßnahmen" zurückgeführt hatte, wurde als wahre Ursache ein lokaler Gewitterregen mit 300 mm Niederschlag in etwa 30 bis 45 Minuten (!) festgestellt, der obendrein auf eine Baustelle der Wasserbauverwaltung am Axamerbach traf. Die Erhöhung des Oberflächenabflusses durch Planierungen in der Axamer Lizum beträgt dagegen weniger als 10% der abströmenden Mengen. Zu den in solcherlei Gefahrenbereichen am meisten gefürchteten Ereignissen gehört auch das "Abrutschen stehender Wälder" auf völlig durchnäßten Berghängen.

Und Faktum ist auch, dass die (betroffene) Bevölkerung und die planungs- und baurechtlichen Entscheidungsträger gemeinsam dafür verantwortlich sind, dass - nach Berechnungen der Wildbach- und Lawinenverbauung - insgesamt rund 55.000 Wohnobjekte in der Steiermark in Gefahrenzonen stehen, 17.000 davon in der roten, etwa 38.000 in der gelben Zone. Diese Objekte können entweder vom Hochwasser naher Wildbäche, von Lawinen oder auch von Steinschlag bedroht werden. dass Tabuzonen nur für Neubauten gelten, sollte überdacht werden. dass in der roten Zone stehende Gebäude "Sünden der Vergangenheit" sind, kann nachvollzogen werden, diese Einsicht schützt aber die heute dort Wohnenden nicht, die daran keine Schuld trifft. Vordringlich ist jedenfalls, dass Bauverbote, die aufgrund von Sicherheitsrisiken bestehen, auch in der Praxis umgesetzt werden und nicht länger einem wie immer gearteten Baudruck zum Opfer fallen.

Verwendete Quellen:#

  • Amt der oberösterreichischen Landesregierung: DORIS - Digitales oberösterreichisches Rauminformationssystem. Medieninhaber und Herausgeber: Land Oberösterreich.
  • Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft: Gefahrenzonenpläne der Bundeswasserbauverwaltung. Informationsbroschüre, abrufbar unter http://www.vorarlberg.at/pdf/foldergefahrenzonen.pdf
  • Austria Presse Agentur: Luftaufnahme von St. Lorenzen im Paltental, 22. Juli 2012.
  • Köksal Baltac?: Ein Land in der roten Zone. Die Presse vom 24. Juli 2012.
  • Reinhard Böhm†: Changes of regional climate variability in Central Europe during the past 250 years. The European Physical Journal Plus, Springer Berlin Heidelberg, Mai 2012.
  • Jutta Berger und Irene Brickner: Hochwasserprävention: Minister will Gefahrenzonen nicht kontrollieren. Der Standard vom 4. Juni 2013.
  • BMLFUW: Der Gefahrenzonenplan. Kurzfassung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung (versch. Ausgaben erhältlich).
  • Franz Greif: Raumstruktur-Inventar für das österreichische Bundesgebiet. Schriftenreihe des Agrarwirtschaftlichen Instituts des BMLF, Band 32, Wien 1980.
  • Franz Greif: Wintersporteinrichtungen und ihre Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Band 47, Wien 1987.
  • Helmut Habersack: Interview zur Hochwassersituation 2013. Die Presse vom 6. Juni 2013.
  • Johannes Hübl et al.: Optimierung der Gefahrenzonenplanung. IAN-Report 90, Institut für Alpine Naturgefahren der Universität für Bodenkultur Wien, 2007.
  • Roland Luzian (Hg.): Wildbäche und Muren. Eine Wildbachkunde mit einer Übersicht von Schutzmassnahmen der "Ära Aulitzky". Forstliche Bundesversuchsanstalt Wien, Waldforschungszentrum, Wien 2002.
  • Franz Schmid (BMLFUW, Abt. IV/5): Gefahrenzonenplanung. Lebensministerium Wien, o.J.
  • Tanja Tötzer, Wolfgang Loibl und Klaus Steinnocher: Flächennutzung in Österreich. Jüngere Vergangenheit und künftige Trends. Wissenschaft & Umwelt Interdisziplinär, 12/2009.
  • Umweltbundesamt: Aueninventar. Bericht zur bundesweiten Übersicht der Auenobjekte. Wien 2011.

[1] Gerhard Baumann, Leiter der Wildbach- und Lawinenverbauung Steiermark.
[2] Franz Schmid, BMLFUW, Gefahrenzonenplanung.
[3] Der Gefahrenzonenplan. Kurzfassung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, hg. vom BMLFUW.
[4] So Robert Riemelmoser, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement des BMLFUW, im Presse-Interview mit Köksal Baltaci, a.a.O.
[5] Ergebnisse seiner Forschungen im Rahmen des Projektes "HISTALP" (siehe Lit.-Verz.).
[6] Zitat aus "Wildbäche und Muren. Eine Wildbachkunde mit einer Übersicht von Schutzmassnahmen der Ära Aulitzky". Hg. von Roland Luzian, Forstliche Bundesversuchsanstalt, Waldforschungszentrum, Seite 78.