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vom 19.06.2020, aktuelle Version,

Arthur Seyß-Inquart

Arthur Seyß-Inquart (1940)

Arthur Seyß-Inquart (* 22. Juli 1892 in Stannern; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein österreichischer Jurist, der in der Zeit des Nationalsozialismus in unterschiedlichen Funktionen politisch Karriere machte. Er gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen, wurde am 1. Oktober 1946 in drei von vier Punkten schuldig gesprochen und als Kriegsverbrecher hingerichtet.

Arthur Seyß-Inquart (1925)

Leben

Joseph Goebbels, Gertrud Seyß-Inquart, Kajetan Mühlmann, Paula Wessely und Seyß-Inquart beim Empfang von Schauspielern am 30. März 1938 in der Wiener Hofburg
Seyß-Inquart neben Hitler in Wien (1938)
Arthur Seyß-Inquart bei einer Ansprache vor der Ordnungspolizei in Den Haag (1940)

Familie

Arthur Seyß-Inquart kam als Sohn des Pädagogen Emil Seyß-Inquart (* 29. November 1841 Jaroslau, Lehrer am k.k. Staats-Gymnasium in Villach, 1882–88 Professor am Gymnasium in Iglau, danach Direktor des k.k. Deutschen Staats-Gymnasiums in Olmütz; † 17. Oktober 1920 Wien) und dessen Frau Auguste, geb. Hyrenbach, in Südmähren als jüngstes von sechs Geschwistern zur Welt. 1907 übersiedelte die Familie nach Wien. 1911 lernte Arthur Gertrud Maschka kennen, die er im Dezember 1916 heiratete. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor: Ingeborg Caroline Auguste (* 1917), Richard (* 1921) und Dorothea (* 1928).

Geboren wurde er als Arthur Seyß. Durch Namensübertragung seitens eines Großonkels, Heinrich Ritter von Inquart, entstand 1906 der Doppelname Seyß-Inquart.[1]

Es wird auch behauptet, seine Familie habe den Namen Zajtich geführt und ihn erst 1907, nach der Übersiedlung nach Wien, auf Seyß-Inquart geändert. Dagegen sprechen Schulpublikationen, die Emil Seyß ab den 1870er-Jahren unter diesem Namen veröffentlicht hat.[2] Die Führung des Namens Zajtich ist nicht durch Primärquellen nachgewiesen und wird auch in der deutschsprachigen Literatur nicht erwähnt.

Werdegang zum Rechtsanwalt

Nach dem Besuch der Volksschule und des Gymnasiums in Olmütz studierte Seyß-Inquart an der Universität Wien Rechtswissenschaft. Im Ersten Weltkrieg diente er in einem Regiment der K.u.k. Kaiserjäger der österreichisch-ungarischen Armee und erreichte dort den Rang eines Oberleutnants der Reserve.[3] Während eines Fronturlaubes 1917 in Wien wurde er zum Dr. iur. promoviert. Ab 1921 war er zunächst als Rechtsanwalt in Wien tätig.[4]

Politik

Nationalsozialist

Um 1919/1920 war Seyß-Inquart in Wien Mitglied der katholisch-deutschnationalen Deutschen Gemeinschaft, der auch Engelbert Dollfuß, Karl Wache, Robert Hohlbaum, Emmerich Czermak und Hermann Neubacher angehörten.[5] Seit 1931 engagierte er sich in österreichischen Organisationen, die der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) nahestanden, wie dem Deutsch-Österreichischen Volksbund und dem Steirischen Heimatschutz.[6] 1934 nahm Bundeskanzler Engelbert Dollfuß die Verbindung zu Seyß-Inquart wieder auf; es kam zu zwei Treffen im Juli 1934 in Mattsee und Wien, also unmittelbar vor dem Juliputsch, bei dem es zur Tötung von Dollfuß kam.[5] Ab 1936 war Seyß-Inquart zunächst als österreichischer Staatsrat tätig. 1937 wurde er zum „Befriedungskommissar“ berufen, um die Verbindung zur – wie es hieß – „nationalen Opposition“ herzustellen.[4] 1938 trat er der NSDAP (Mitgliedsnummer 6.270.392) bei. Auf Druck von Adolf Hitler, der im Berchtesgadener Abkommen vom 15. Februar 1938 ultimativ die Beteiligung der NSDAP an Regierungsämtern gefordert hatte, überließ der damalige österreichische Bundeskanzler Kurt Schuschnigg Seyß-Inquart am darauffolgenden Tag das Amt des Innen- und Sicherheitsministers.

In dieser Funktion begann er zu überlegen, ein nationalsozialistisches Österreich nicht sofort voll in das Deutsche Reich zu integrieren, sondern vorerst nur die Personalunion des Staatsoberhauptes herzustellen. Dies hätte seiner eigenen Karriere genützt und Skrupel in Bezug auf seinen österreichischen Amtseid vermieden. Wie er allerdings in den Anschlusstagen selbst zugeben musste, wurde er von den treibenden Kräften des „Anschlusses“ nur vor- (und wie sich bald zeigte, beiseite) geschoben. So versuchte Seyß-Inquart noch in der Nacht vom 11. auf den 12. März 1938 – Stunden vor dem Einmarsch der Wehrmacht – über die zuständigen Stellen in Berlin Hitler davon zu überzeugen, von einem Grenzübertritt abzusehen. Dieser, noch wenige Stunden zuvor schwankend in seinem Entschluss, wurde daraufhin geweckt, erklärte jedoch, dass der Einmarsch nicht mehr aufzuhalten sei.

Österreichischer Bundeskanzler und Reichsstatthalter

Schuschnigg musste sein Vorhaben, eine Volksbefragung über Österreichs Unabhängigkeit abzuhalten, unter dem Druck Hitlers aufgeben und trat am 11. März 1938 zurück. Daraufhin wurde Seyß-Inquart von Bundespräsident Wilhelm Miklas nach mehrstündigem Zögern und nach telefonischen Ultimaten Hermann Görings noch am späten Abend zum Bundeskanzler bestellt und am darauffolgenden Morgen vereidigt. Er übte dieses Amt bis zum 13. März 1938, dem Tag des „Anschlusses Österreichs“ an das Deutsche Reich, aus. Seyß-Inquart war damit nach Walter Breisky die kürzeste Zeitspanne österreichischer Bundeskanzler.

Am 13. März 1938 wurde der „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich staatsrechtlich vollzogen. Das entsprechende, von der NS-Bundesregierung beschlossene Bundesgesetz musste, den Regeln der Ständestaatsverfassung entsprechend, vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, um in Kraft treten zu können. Wilhelm Miklas weigerte sich jedoch und trat zurück.

Seine Funktionen gingen damit verfassungsgemäß auf Bundeskanzler Seyß-Inquart über. Dieser unterschrieb den Beschluss nunmehr in seiner Doppelfunktion als amtierendes Staatsoberhaupt und als Bundeskanzler. Seine Unterschrift gab dem Anschlussgesetz Rechtswirksamkeit; da damit der Staat Österreich zu bestehen aufhörte, endete mit dem Inkrafttreten des Anschlussgesetzes auch Seyß-Inquarts Funktion als amtierendes Staatsoberhaupt.

Wie die gesamte Gesetzgebung der Ständestaatsdiktatur wurde auch dieser Vorgang bei der Wiedererrichtung der Republik Österreich 1945 als verfassungswidrig aufgehoben.[7]

Bei Hitlers Auftritt und Rede auf dem Wiener Heldenplatz am 15. März 1938 hielt Seyß-Inquart eine kurze pathetische Rede.[8]

Vom 15. März 1938 bis zum 30. April 1939 wurde Seyß-Inquart als Hitlers „Anschluss-Marionette“[9] zum Leiter der österreichischen Landesregierung mit dem Titel Reichsstatthalter bestellt. Die Landesregierung wurde im Mai 1938 verkleinert und hatte unter der Aufsicht des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, Josef Bürckel, die Liquidation der österreichischen Zentralstellen durchzuführen. „Als Reichsstatthalter in Österreich führte Seyß-Inquart die Beschlagnahme jüdischen Eigentums durch. […] Politische Gegner der Nazis [wurden] durch die Gestapo in Konzentrationslager geschafft, misshandelt und in vielen Fällen getötet.“[10] Mit dem Inkrafttreten des Ostmarkgesetzes am 1. Mai 1939 wurde die Landesregierung aufgelöst.

Siehe auch: Bundesregierung Seyß-Inquart

SS-Führer, Reichsminister ohne Geschäftsbereich und weitere Funktionen

Am 12. März 1938 wurde Seyß-Inquart Mitglied der SS (SS-Nr. 292.771) und stieg dort im April 1941 bis zum SS-Obergruppenführer auf.[4] Mit der Gleichschaltung der österreichischen und deutschen Alpenvereine im Jahr 1938 wurde Seyß-Inquart zum „Führer des Deutschen Alpenvereins (DAV)“ bestellt. Seyß-Inquart war von 1939 bis 1945 Reichsminister ohne Geschäftsbereich.

Zweiter Weltkrieg – Stellvertretender Generalgouverneur im Generalgouvernement

Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde Seyß-Inquart Ende Oktober 1939 Stellvertreter des Generalgouverneurs Hans Frank im deutsch besetzten Generalgouvernement.[4]

Reichskommissar für die Niederlande

Arthur Seyß-Inquart als Angeklagter während einer Verhandlungspause im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess

Am 18. Mai 1940 ernannte Hitler ihn zum Reichskommissar für die Niederlande.[11] Als untergebener Beauftragter des Reichskommissars für die Niederlande wurde Ernst Schwebel zugeteilt, welcher diese Position bis Kriegsende innehatte.

In den besetzten Niederlanden war Seyß-Inquart verantwortlich für die Einführung von Zwangsarbeit, Deportationen von über 100.000 niederländischen Juden in Vernichtungslager, Niederschlagung des Februarstreiks und Erschießung von Widerstandskämpfern. Für die niederländische Hauptstadt Amsterdam war ihm Hans Böhmcker unterstellt.

Im Urteil des Nürnberger Internationalen Militärgerichtshofes wird Seyß-Inquarts Verhalten beschrieben (Auszug):

„Als Reichskommissar […] übte Seyß-Inquart unbarmherzigen Terror zur Unterdrückung allen Widerstandes gegen die deutsche Besatzung, ein Programm, das er selbst als ‚Vernichtung‘ der Gegner bezeichnete. […] Die wirtschaftliche Verwaltung der Niederlande führte Seyß-Inquart durch, ohne die Regeln der Haager Konvention […] zu beachten. […] Öffentlicher und privater Besitz wurde in großem Stil geplündert […] Sofort […] begann er, Sklavenarbeiter nach Deutschland zu schicken. […] Während der Besetzung wurden 500.000 Menschen von den Niederlanden nach dem Reich als Arbeiter gesandt, und nur ein ganz geringer Bruchteil davon waren tatsächlich Freiwillige.“[12]

„Eine der ersten Maßnahmen […] war der Erlass einer Reihe von Gesetzen, die die wirtschaftliche Schlechterstellung der Juden erzwang. […] […] Es ist […] wahr, dass in gewissen Fällen Seyß-Inquart gegen besonders scharfe Maßnahmen, die von anderen Dienststellen getroffen wurden, protestierte […] Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass Seyß-Inquart ein wissender und freiwilliger Teilnehmer an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit war, die während der Besetzung der Niederlande begangen wurden.“[13]

Im letzten Kriegswinter 1944/45, dem härtesten Winter seit 1864, drohte in den Niederlanden eine humanitäre Katastrophe. Seyß-Inquart kündigte an, weite Teile des Landes unter Wasser zu setzen, woraufhin SHAEF verlautbaren ließ, dass er und Generaloberst Blaskowitz als Kriegsverbrecher behandelt würden, falls sie das umsetzten.[14] In Verhandlungen mit den Alliierten, welche u. a. durch seinen Untergebenen Ernst Schwebel organisiert wurden, kam es dann aber zu den humanitären Operationen Manna und Chowhound.[15]

Hitler ernannte Seyß-Inquart in seinem politischen Testament zum Außenminister und befahl, in den Niederlanden „verbrannte Erde“ zu hinterlassen, was Seyß-Inquart jedoch nicht durchführte.[16] Kurz nach dem Suizid Hitlers setzte er sich aus den Niederlanden mit einem Schnellboot nach Flensburg zur Regierung Dönitz ab.[17] Aufgrund der Wetterlage machte er sich bald darauf über den teils noch offenen Seeweg in die Niederlande auf. Kurz nach seiner Rückkehr wurde er im Mai 1945 in Den Haag von Angehörigen der kanadischen Streitkräfte festgenommen.[16]

Nürnberger Prozess

Im Sommer 1945 wurde Seyß-Inquart bis zur Überstellung nach Nürnberg im Kriegsgefangenenlager Nr. 32 (Ascheimer) im luxemburgischen Bad Mondorf mit einer Anzahl von NSDAP-Größen und hohen Angehörigen der Wehrmacht interniert. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, bei dem ihn Gustav Steinbauer verteidigte, wurde er in den Anklagepunkten 2, 3 und 4 (Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) angeklagt. Ein vorbereiteter Auslieferungsantrag der niederländischen Justiz wurde nicht umgesetzt.[18] Als Zeuge war u. a. Ernst Schwebel benannt.

In der Haft präsentierte sich Seyß-Inquart als geläuterter Katholik, der mehrere autobiografische Schriften verfasste. In diesen zeigte er sich jedoch weiterhin als Verfechter von Nationalsozialismus und Antisemitismus.[18] Bei seinem Schlusswort bekannte er sich noch einmal zur Person Adolf Hitler und Deutschland.[19] Bei seiner Verteidigung legten Seyß-Inquart und Steinbauer den Fokus vor allem auf seine Tätigkeiten in Österreich, die er mit seinem Eintreten für einen „Kampf [...] des deutschen Volkes“ legitimierte. Er erklärte auch, dass er in Holland nur geringen Einfluss auf SS, SD und Wehrmacht gehabt und die Haager Landkriegsordnung als überholt betrachtet habe. Jegliches Wissen und die Mittäterschaft am Holocaust verneinte Seyß-Inquart, er behauptete u. a., dass er im KZ Auschwitz-Birkenau nur ein Aufenthaltslager für die Juden bis zu einer Neuansiedlung nach dem Krieg gesehen habe.[20][21]

Bei der Urteilsverkündung wurde Seyß-Inquart in den Anklagepunkten 2, 3 und 4 für schuldig befunden, zum Tod durch den Strang verurteilt und am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Justizgefängnis hingerichtet. Die amerikanischen, britischen und sowjetischen Richter hatten sich dabei mit ihrem Streben für die Todesstrafe Seyß-Inquarts gegen den französischen Richter durchgesetzt.[22] Sein Leichnam wurde einen Tag später im Städtischen Krematorium auf dem Münchner Ostfriedhof eingeäschert und die Asche in den Wenzbach, einen Zufluss der Isar, gestreut.[23]

Literatur

Commons: Arthur Seyß-Inquart  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Seyss-Inquart, Arthur. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 12, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2001–2005, ISBN 3-7001-3580-7, S. 213.
  2. Emil Seyss als Autor eines am 4. November 1900 in Olmütz gehaltenen Nachrufs auf einen Pädagogen. Österreichischer Bibliothekenverbund, Gesamtkatalog.
  3. Gordon Williamson: Die SS – Hitlers Instrument der Macht. Neuer Kaiser Verlag 1998, S. 287.
  4. 1 2 3 4 Bogdan Musial: Deutsche Zivilverwaltung und Judenverfolgung im Generalgouvernement. Harrassowitz, Wiesbaden 1999, ISBN 3-447-04208-7, S. 393.
  5. 1 2 Kurt Bauer: Korrektur: Nicht doch, Andreas Khol!@1@2Vorlage:Toter Link/www.kurt-bauer-geschichte.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) (PDF; 48 kB). In: Die Presse. 12. März 2005.
  6. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2., aktualisierte Auflage. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 580.
  7. Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 (St.G.Bl. 4/1945) über das neuerliche Wirksamwerden des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 (Verfassungs-Überleitungsgesetz) Artikel 2 und 3.
  8. Der 15. März 1938, Wiener Heldenplatz, S. 3.
  9. Eric Vuillard: Die Tagesordnung.
  10. Das Urteil von Nürnberg. dtv-Dokumente Nr. 8. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1961, S. 246.
  11. Hans-Adolf Jacobsen: Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht.
  12. Das Urteil von Nürnberg. dtv-Dokumente Nr. 8. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1961, S. 247.
  13. Das Urteil von Nürnberg. dtv-Dokumente Nr. 8. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1961, S. 248.
  14. Antony Beevor: Der Zweite Weltkrieg. München 2014, S. 831. Vgl. auch Dwight Eisenhower: Crusade in Europe. Heinemann, London 1949 (3. Auflage), S. 455.
  15. Stephen Dando-Collins: Operation Chowhound: The Most Risky, Most Glorious US Bomber Mission of WWII. St. Martin's Publishing Group, 2015, ISBN 978-1-4668-7915-7, S. div. (google.de [abgerufen am 1. März 2020]).
  16. 1 2 Peter Niebaum: Hans Calmeyer. Ein „anderer Deutscher“ im 20. Jahrhundert. Frank & Timme Verlag für Wissenschaftliche Literatur, Berlin 2011, ISBN 978-3-86596-376-5, S. 54.
  17. Wolfgang Graf: Österreichische SS-Generäle. Himmlers verlässliche Vasallen. Klagenfurt/Ljubljana/Wien 2012, S. 197 f.
  18. 1 2 Johannes Koll: Arthur Seyß-Inquart und die deutsche Besatzungspolitik in den Niederlanden (1940–1945). Böhlau, Wien 2015, S. 582.
  19. Joe Heydecker, Johannes Leeb: Der Nürnberger Prozess. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2015, S. 596 f.
  20. Johannes Koll: Arthur Seyß-Inquart und die deutsche Besatzungspolitik in den Niederlanden (1940–1945). Böhlau, Wien 2015, S. 588–590
  21. Wie aus einem Gentleman ein Nazi-Schlächter wurde
  22. Joe Heydecker u. Johannes Leeb: Der Nürnberger Prozess Kiepenheuer & Witsch, Köln 2015, S. 622.
  23. Thomas Darnstädt: Ein Glücksfall der Geschichte. In: Der Spiegel. Nr. 14, 2005, S. 128 (online).
  24. Rezension in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Februar 2016.