Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast
vom 18.09.2022, aktuelle Version,

Landtag von Niederösterreich

Landtag von Niederösterreich
Logo
Basisdaten
Sitz: Landhaus in St. Pölten
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1861 bzw. 1920, 1945
Abgeordnete: 56
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 28. Jänner 2018
Nächste Wahl: 2023
Vorsitz: Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP)
           
Sitzverteilung: Proporzregierung (49)
  • ÖVP 29
  • SPÖ 13
  • FPÖ 7
  • Opposition (7)
  • GRÜNE 3
  • NEOS 3
  • Fraktionslos 1
  • Website
    noe-landtag.gv.at
    Landhaus in St. Pölten
    Landhaus in St. Pölten
    Das Niederösterreichische Landhaus in Wien (heute Palais Niederösterreich) war bis 1997 Sitz des Landtages
    Der Landtag von Niederösterreich befindet sich seit 1997 in St. Pölten (Ostseite des Landhausviertels, im Hintergrund der Klangturm)
    NÖ Landtagsschiff

    Der Landtag von Niederösterreich ist der Landtag des österreichischen Bundeslandes Niederösterreich. Er übt die Landesgesetzgebung aus (Legislative). Der Sitz des Landtages ist in St. Pölten im Landhausviertel.

    Der niederösterreichische Landtag setzt sich aus 56 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird nach der NÖ Landtagswahlordnung 1992. In Niederösterreich gibt es 21 Wahlkreise, die den politischen Bezirken entsprechen. Die Statutarstädte gehören dabei dem gleichnamigen bzw. umgebenden Bezirk an. Die Anzahl der Abgeordneten entspricht den Einwohnerzahlen.

    Um das passive Wahlrecht zu erhalten, muss ein Kandidat das 18. Lebensjahr (spätestens am Tag der Wahl) vollendet und mindestens 50 Zustimmungserklärungen haben. Nominiert wird er von einer politischen Partei. Für den Einzug in den Landtag muss eine Partei die Vier-Prozent-Hürde erreichen oder in einem Wahlkreis ein Mandat erlangen.

    Geschichte

    Der niederösterreichische Landtag geht auf die mittelalterlichen Ständeversammlungen, die sogenannten Landtaidinge, zurück. Es waren dies der Prälatenstand (geistlicher Adel), der Herrenstand (hoher weltlicher Adel), der Ritterstand (niederer weltlicher Adel) sowie der Stand der landesfürstlichen Städte und Märkte. Nicht vertreten war also insbesondere der Bauernstand, somit der größte Teil der Bevölkerung. Die Landstände kamen anfangs unregelmäßig zusammen; erst an der Wende zur Neuzeit institutionalisierten sie sich im Landtag; 1513 wurde ein Gebäude in der heutigen Wiener Herrengasse, das heute sogenannte Palais Niederösterreich, gekauft, in dem der Landtag bis 1997 tagte.

    Die im 16. Jahrhundert noch große Macht der Landstände wurde im Zeitalter des Absolutismus immer weiter zurückgedrängt, jedoch wurde der Landtag niemals abgeschafft. Sein letzter Zusammentritt in alter Form erfolgte am 13. März 1848 – die Überreichung einer Petition an die niederösterreichischen Stände war der Auslöser der Märzrevolution.

    Die Verfassungen und Verfassungsentwürfe der nachfolgenden Jahre sahen zwar regelmäßig einen Landtag für Niederösterreich vor, Wirklichkeit wurde er aber erst 1861 mit dem Februarpatent. Nach der mit diesem Patent erlassenen und bis 1918 gültigen „Landes-Ordnung für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns“ sollte der Landtag aus 66 Mitgliedern bestehen, nämlich: dem Erzbischof von Wien, dem Bischof von St. Pölten, dem Rektor der Universität Wien, ferner 15 Abgeordneten des Großgrundbesitzes, 28 Abgeordneten der Städte und Märkte sowie der Handels- und Gewerbekammern und aus zwanzig Abgeordneten der ländlichen Gemeinden. Durch dieses Kuriensystem war das Wahlrecht extrem ungleich und aufgrund eines für die Städte und Landgemeinden bestehenden Zensus überdies auf etwa 7 % der Bevölkerung beschränkt. Ein bemerkenswerter Rückschritt erfolgte 1888 mit der ausdrücklichen Beseitigung des bis dahin aufrechten Frauenwahlrechtes.

    Am 20. März 1919 wurde eine neue Wahlrechtsordnung erlassen, mit der das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht aller in Niederösterreich wohnenden Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts eingeführt wurde. Für Wien, das damals noch zu Niederösterreich gehörte, waren 68 der 120 Mandate vorgesehen. Die erste Wahl nach diesem Wahlrecht fand am 4. Mai 1919 statt und brachte eine absolute Mehrheit für die Sozialdemokratische Arbeiterpartei.

    1919/20 verstärkten sich teilweise schon in der Monarchie geäußerte Tendenzen, Wien aus Niederösterreich herauszulösen. Wurde in der Monarchie daran gedacht, Wien zur reichsunmittelbaren Stadt zu erheben, die nur der k.k. Regierung für Cisleithanien unterstünde, so ging es nunmehr darum, Wien zum Bundesland zu erheben. Den anderen sechs Bundesländern, die damals bestanden, schien ein Land Niederösterreich inklusive Wien als zu übermächtiger Partner im angestrebten Föderalismus, lebte doch etwa die Hälfte aller Österreicher in diesem Land. Überdies wollten sich niederösterreichische Bauern nicht von sozialdemokratischen Wienern regieren lassen, und sozialdemokratische Wiener wollten sich bei linker Politik nicht von konservativen Niederösterreichern behindern lassen.

    Daher wurde in der großkoalitionär vereinbarten und von der Konstituierenden Nationalversammlung am 1. Oktober 1920 beschlossenen österreichischen Bundesverfassung die Trennung von Wien und Niederösterreich vorgenommen. Am Tag des Inkrafttretens des Bundes-Verfassungsgesetzes, am 10. November 1920, trat der Wiener Gemeinderat erstmals als Wiener Landtag zusammen und beschloss die Wiener Stadtverfassung, die am 18. November 1920 in Kraft trat. Das neue Niederösterreich ohne Wien beschloss die Verfassung des Landes Niederösterreich-Land am 30. November 1920.[1]

    Zur Koordination der Aufteilung des bisherigen Landeseigentums blieb der gemeinsame niederösterreichische Landtag, bei Bedarf geteilt in die beiden Kurien Wien und Niederösterreich-Land, bis Ende 1921 formal erhalten, hatte aber so gut wie nichts mehr zu beschließen, da die führenden Politiker beider neuen Länder die Gemeinsamkeit rechtlich auch nicht partiell aufrechterhalten wollten. Die Aufhebung der noch verbliebenen Gemeinsamkeiten wurde in Wien und Niederösterreich von deren neuen Legislativorganen Ende 1921 beschlossen (siehe: Trennungsgesetz).

    Ab 1. Jänner 1922 waren die beiden neuen Länder rechtlich völlig getrennt. Es war aber vereinbart worden, dass der Sitz des niederösterreichischen Landtags und der niederösterreichischen Landesregierung im Landhaus in Wien verbleibt; Wiens Hälfteanteil am Gebäude würde nur schlagend werden, wenn der Landtag aus dem Landhaus auszieht. (Das Wiener Hälfteeigentum wurde in den 1990er Jahren von Niederösterreich abgelöst.)

    Das Landesparlament hatte bis 1932 60 Abgeordnete, die in vier Wahlkreisen gewählt wurden. 1932 wurde das Wahlgesetz reformiert und die Anzahl der Abgeordneten auf 56 reduziert, während die Anzahl der Wahlkreise auf acht erhöht wurde, um den Einzug kleinerer Parteien, im Speziellen der NSDAP, zu erschweren.

    1933 wurde von der Regierung Dollfuß zwar der Nationalrat ausgeschaltet, im niederösterreichischen Landtag beschlossen aber die Christlichsozialen und die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) gemeinsam das Verbotsgesetz für die NSDAP. Am 12. Februar 1934 verbot die Diktaturregierung Dollfuß die österreichische Sozialdemokratie, womit dem niederösterreichischen Landtag die demokratische Basis entzogen wurde. Mit 1. Juli 1934 wurde der Landtag diktatorisch in ein Ständeparlament umgewandelt, das aus 36 von den Berufsständen beschickten Mandataren bestand.

    Mit dem „Anschluss“ 1938 wurde der ständestaatliche Landtag aufgelöst.

    Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden Landesgesetze vom 27. April 1945 an vorerst von der provisorischen Landesregierung beschlossen (siehe Landesregierung Figl I und Landesregierung Reither III); analog dazu wirkte auf gesamtstaatlicher Ebene die provisorische Staatsregierung Renner 1945 am 25. November 1945 statt, und am 12. Dezember konstituierte sich der Landtag wieder und wählte am selben Tag die Landesregierung Reither IV als erste gewählte der Zweiten Republik.

    Infolge des Ergebnisses der Abstimmung über eine eigene Landeshauptstadt übersiedelte der Landtag am 21. Mai 1997 nach St. Pölten. In der Folge wurde das jahrhundertelang als Landhaus bezeichnete Gebäude in Wien in „Palais Niederösterreich“ umbenannt, um die Nutzung des Gebäudes für nicht unmittelbar politische Zwecke zu erleichtern.

    2021/22 wurde das Besucherzentrum Forum Landtag in St. Pölten um rund 2,5 Millionen Euro umgestaltet.[2]

    Landtagspräsidenten des neuen Landes Niederösterreich in der Ersten Republik

    Als Erste Präsidenten amtierten folgende Personen:[3]

    Zweite Präsidenten in diesem Zeitraum waren;

    Als Dritte Präsidenten waren folgende Politiker im Amt:

    Landtagspräsidenten in der Zweiten Republik

    Als Erste Präsidenten amtierten folgende Personen:[4]

    Als Zweite Präsidenten amtierten folgende Personen:[4]

    Als Dritte Präsidenten amtierten folgende Personen:[4]

    Aktuelle Sitzverteilung

    Nach dem Wahlergebnis der Wahl vom 28. Jänner 2018 hat die ÖVP 29 (−1), die SPÖ 13 (±0), die FPÖ 8 (+4), die Grünen 3 (−1) Mandate und die NEOS 3 (+3) Mandate; siehe auch Landtagswahl in Niederösterreich 2018.

    Siehe auch

    Literatur

    • Biographische Handbuch des NÖ Landtages und der NÖ Landesregierung 1921 – 1995, 1995
    • Otto Krause: Biographisches Handbuch des NÖ Landtags 1861 – 1921, Digitalisat
    Commons: Das Landhaus in St. Pölten  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    Commons: Das ehemalige Landhaus und heutige Palais Niederösterreich  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. LGBl. f. Niederösterreich-Land Nr. 1 / 1920
    2. Landtag lädt in neues Besucherzentrum ein. In: ORF.at. 2. September 2022, abgerufen am 3. September 2022.
    3. Die Präsidenten des Landtages 1921 – 1938. Abgerufen am 23. Juni 2018.
    4. 1 2 3 Die Präsidenten des Landtages seit 1945. Abgerufen am 23. Juni 2018.
    5. Karl Moser wird Zweiter Landtagspräsident. In: ORF.at. 6. Dezember 2021, abgerufen am 6. Dezember 2021.
    6. Landtagspräsident Wilfing: „Gratulation an Karl Moser zur Wahl zum Zweiten Präsidenten des Niederösterreichischen Landtags“. In: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/ots.at. 9. Dezember 2021, abgerufen am 9. Dezember 2021.

    License Information of Images on page#

    Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
    Landeshauptstadt St. Pölten, Niederösterreich - Landhausviertel Eigenes Werk Ralf Roletschek
    CC BY 3.0
    Datei:13-04-13-st-poelten-landhausviertel-605.jpg
    Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
    Public domain
    Datei:Austria Bundesadler.svg
    The Wikimedia Commons logo, SVG version. Original created by Reidab ( PNG version ) SVG version was created by Grunt and cleaned up by 3247 . Re-creation with SVG geometry features by Pumbaa , using a proper partial circle and SVG geometry features. (Former versions used to be slightly warped.) Reidab , Grunt , 3247 , Pumbaa
    CC BY-SA 3.0
    Datei:Commons-logo.svg
    Das Niederösterreichische Landhaus in der Herrengasse in Wien Dieses Bild zeigt das in Österreich unter der Nummer 30482 denkmalgeschützte Objekt. ( Commons , de , Wikidata ) Eigenes Werk GuentherZ
    CC BY-SA 3.0
    Datei:GuentherZ 2007-08-31 0903 Wien NOe Landhaus-Palais Niederoesterreich.jpg
    Imperial Coat of Arms of the Empire of Austria-Hungary, used from 1866 to 1915. Eigenes Werk , Based on a work by Hugo Gerhard Ströhl (1851–1919): Oesterreichisch-Ungarische Wappenrolle. Die Wappen ihrer k.u.k. Majestäten, die Wappen der durchlauchtigsten Herren Erzherzoge, die Staatswappen von Oesterreich und Ungarn, die Wappen der Kronländer und der ungarischen Comitate, die Flaggen, Fahnen und Cocarden beider Reichshälften, sowie das Wappen des souverainen Fürstenthumes Liechtenstein. Anton Schroll, Wien 1890, 1895 (2. Auflage 1900). Date of original work: 1890 and 1900. Online by www.hot.ee Sodacan
    CC BY-SA 3.0
    Datei:Imperial Coat of Arms of the Empire of Austria.svg
    Landhaus von NIederösterreich im Landhausviertel St. Pölten im Auftrag des de:Users:Landtagsdirektion Niederösterreich NLK Reinberger
    CC BY-SA 4.0
    Datei:Landhaus St.Pölten-2017-2.JPG
    Landhaus von NIederösterreich im Landhausviertel St. Pölten im Auftrag des de:Users:Landtagsdirektion Niederösterreich NLK Reinberger
    CC BY 4.0
    Datei:Landhaus St.Pölten-2017.JPG
    Logo des NÖ Landtages ab 2016 http://www.landtag-noe.at/ NÖ Landtag
    CC BY-SA 4.0
    Datei:Logo NOE Landtag 4c.jpg
    Landeswappen von Niederösterreich , Österreich selbst erstellt Autor/-in unbekannt Unknown author
    Public domain
    Datei:Niederösterreich CoA.svg