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vom 18.01.2022, aktuelle Version,

Leitha Straße

Vorlage:Infobox hochrangige Straße/Wartung/AT-B
Landesstraße B60 in Österreich
Karte
Verlauf der B 60
Basisdaten
Straßenbeginn: Wiener Neustadt
Straßenende: Fischamend
Gesamtlänge: 51,0 km

Bundesland:

Niederösterreich

Die Leitha Straße B 60 ist eine ehemalige Bundesstraße, die durch Niederösterreich verläuft. Sie führt über eine Länge von etwa 51 km von Wiener Neustadt (Pottendorfer Straße) nach Fischamend.

Geschichte

Die Straße von Wiener Neustadt über Waltersdorf, Moosbrunn, Himberg und Maria Lanzendorf bis Favoriten mit einer Abzweigung von Moosbrunn über Gramatneusiedl, Ebergassing, Schwadorf bis Fischamend gehört zu den 17 Straßen, die 1866 zu niederösterreichischen Landesstraßen erklärt wurden.[1]

Die Wiener Neustadt-Schwadorfer Straße gehörte seit dem 1. April 1959 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[2] Sie führte nicht über Gramatneusiedl, sondern über Reisenberg und Götzendorf. Durch das Bundesstraßengesetz von 1971 wurde sie in Leitha Straße umbenannt und am 1. Jänner 1972 bis Fischamend verlängert.[3]

Verlauf

Die B 60 beginnt in Wiener Neustadt beim Auge Gottes (Kreuzung Pottendorfer Straße, Fischauer Gasse, Grazer Straße, Wiener Straße/Wiener Neustädter Straße B 17). Im Stadtgebiet von Wiener Neustadt heißt sie Pottendorfer Straße.

Von Wiener Neustadt aus führt die B 60 entlang der Warmen Fischa über Eggendorf (Niederösterreich) und Ebenfurth nach Pottendorf. Sie überquert die Südost Autobahn A 3 und führt schließlich nach Weigelsdorf, wo sie auf die Ödenburger Straße B 16 trifft und kurz unterbricht. Die Leitha Straße führt schließlich weiter entlang des Reisenbachs nach Unterwaltersdorf, Reisenberg, Götzendorf an der Leitha und Margarethen am Moos, trifft auf die Budapester Straße B 10 und führt weiter in Richtung Norden entlang der Fischa nach Enzersdorf an der Fischa und Fischamend, wo sie in die Pressburger Straße B 9 einmündet.

Quellen

  1. Gesetz über die Erklärung einer Anzahl von Straßenzügen zu Landesstraßen, wirksam für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns. LGBl. Nr. 6/1866. § 1 Nr. 15
  2. Bundesgesetz vom 18. März 1959, mit dem das Bundesstraßengesetz neuerlich abgeändert wird, Verzeichnis H.
  3. Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 10. Juni 1976 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Niederösterreich, BGBl. Nr. 337/1976.
 B60  Die Leitha Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.