Liechtensteiner Straße
Landesstraße L191a | ||||||||||||||||
191a | ||||||||||||||||
Basisdaten | ||||||||||||||||
Betreiber: | ||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 3,0 km | |||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Liechtensteiner Straße (L 191a) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie ist 3 km lang und führt vom Ortszentrum der Stadt Feldkirch zur Staatsgrenze mit Liechtenstein. Dort geht sie in die Hauptstrasse 16 über. Sie liegt komplett im Stadtgebiet von Feldkirch.
Verlauf
Die Liechtensteiner Straße nimmt ihren Ausgang im Zentrum der Vorarlberger Bezirkshauptstadt Feldkirch an der sogenannten „Bärenkreuzung“, einem Verkehrsknotenpunkt, an dem die L 191 mit der Vorarlberger Straße (L 190) und der Bangser Straße (L 53) zusammentrifft. Von der Kreuzung aus führt der Straßenverlauf der Liechtensteiner Straße westwärts durch ein dicht verbautes Gebiet entlang der ehemaligen Stadtmauern. Im Straßennetz der Stadt Feldkirch wird die Straße in diesem Bereich als Hirschgraben bezeichnet.
Vorbei an Teilen der ehemaligen Stadtbefestigung erreicht die Straßenführung nach etwa 500 Metern die Ill, welche auf Höhe des Landesgerichts mittels einer Brücke überquert wird. Ab dieser Brücke trägt die Straße die ortsinterne Bezeichnung Schillerstraße.
Etwa auf Höhe der PH Vorarlberg zweigt nördlich die alte Liechtensteiner Straße in die neue Straßenführung ein. Ab hier lautet auch die Bezeichnung der Straße im Feldkircher Straßennetz Liechtensteiner Straße (diese setzt sich ortsintern über den alten Straßenverlauf nördlich der heutigen Trassenführung fort). Nach 3,2 Kilometern erreicht die Straße im Feldkircher Ortsteil Tisis den Grenzübergang zum Fürstentum Liechtenstein, wo sie in die Hauptstrasse 16 übergeht.
Geschichte
Die Liechtensteiner Straße wurde im Kaiserreich Österreich-Ungarn als Reichsstraße XIV bezeichnet.
Die Liechtensteiner Straße gehört zu den ehemaligen Reichsstraßen, die 1921 als Bundesstraßen übernommen wurden.[1] Nach dem „Anschluss Österreichs“ wurde sie als Reichsstraße 31a bezeichnet.
Ursprünglich war die Bezeichnung der Liechtensteiner Straße L 191, mit der Planung des Stadttunnels Feldkirch wurde der bestehenden Straßenführung aber von der Landesstraßenverwaltung die neue Bezeichnung L 191a zugewiesen. Die ursprüngliche Bezeichnung L 191 ging auf das geplante und noch nicht realisierte Straßenstück über, das vom Kreisverkehr im Stadttunnel zukünftig unter dem Namen Tisner Straße zum bestehenden Grenzübergang bei Feldkirch-Tisis führen soll.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Bundesgesetz vom 8. Juli 1921, betreffend die Bundesstraßen. BGBl. Nr. 387/1921.
L191a
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Die Liechtensteiner Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung. In den anderen Bundesländern wird die herkömmliche Straßenbezeichnung mit B weitergeführt – in Vorarlberg allerdings führen die vom Bund übernommenen Straßen wie alle anderen Vorarlberger Landesstraßen ein L in der Bezeichnung. |
License Information of Images on page#
Image Description | Credit | Artist | License Name | File |
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Österreichisches Hinweiszeichen 17a - Ortstafel | Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO), BGBl. 1998 II 1205-1227, 1224. | 3247 | Datei:Austria, Hinweiszeichen 17a.svg | |
Sign of Bundesstrasse 190 in Austria | Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO), BGBl. 1998 II 1205-1227, 1217. | Rl91 | Datei:B190-AT.svg | |
Datei:BAB-Grenze.svg | ||||
Bärenkreuzung in Feldkirch , Vorarlberg . Blickrichtung Hirschgraben. | Eigenes Werk | böhringer friedrich | Datei:Bärenkreuzung.JPG | |
Flagge Liechtensteins | Dieses Bild stellt eine Flagge , eine Fahne , ein Banner oder ein Wimpel einer liechtensteinischen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Amtliche Werke wie Flaggen sind gemeinfrei . Zu beachten : Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt , und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen . Die Verwendung der Landesfarben, Wappen, Siegel und Embleme ist durch das liechtensteinische Wappengesetz vom 30. Juni 1982 geregelt (vgl. Volltext ). Deutsch English +/− | Mnmazur and others | Datei:Flag of Liechtenstein.svg | |
Schild der Schweizer Hauptstrasse 16 | Eigenes Werk , template by ASTRA | AleXXw | Datei:Hauptstrasse Nummer 16.svg | |
Österreichisches Hinweiszeichen 13a - Vorwegweiser | Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO), BGBl. 1998 II 1205-1227, 1222. | 3247 | Datei:Hinweiszeichen 13a klein.svg | |
Österreichisches Hinweiszeichen 17a - Ortstafel | Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO), BGBl. 1998 II 1205-1227, 1224. | 3247 | Datei:Hinweiszeichen 17a.svg |