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vom 04.11.2021, aktuelle Version,

Loiblpass Straße

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Landesstraße B91 in Österreich
 
Basisdaten
Straßenbeginn: Klagenfurt
Straßenende: Loibltunnel
Gesamtlänge: 24,5 km

Bundesland:

Kärnten

Die Loiblpass-Straße (B 91/E 652) ist eine Landesstraße/Europastraße in Österreich. Sie verläuft auf einer Länge von 24,5 km von der Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt zunächst ins Rosental und anschließend zum Loibltunnel auf der Staatsgrenze nach Slowenien. Die Straße überquert dabei den Ferlacher Stausee im Zuge der Drau mittels der Hollenburger Brücke. Auf slowenischer Seite bildet die Glavna cesta 101 die Fortsetzung der Straße.

Die Bezeichnung B 91 rührt von der früheren Eigenschaft als Bundesstraße her, welche jedoch seit 2002 durch Übertragung in die Landeskompetenz als Landesstraße geführt wird. Eine Änderung der Kurzbezeichnung in L 91 ist – wie im überwiegenden Teil Österreichs – unterblieben.

Benannt ist die Loiblpass-Landesstraße nach dem Loiblpass, der sich über dem Tunnel auf der Staatsgrenze befindet und der nach Eröffnung des Tunnels im Jahr 1964 nicht mehr befahren werden darf.

Geschichte

Die bis ins Mittelalter benutzte Saumpfad-Trasse wurde ab dem Jahr 1560 von den Landständen erweitert. Zuvor von der Stadt Klagenfurt erhalten, suchten sie nun eine günstige Verbindung zum Hafen von Triest. Die Errichtung kostete 20.000 Gulden und dauerte durch die erschwerten Bedingungen 20 Jahre. Dafür konnte die Straße nunmehr mit sechsspännigen Wagen befahren werden. Ab dem Jahr 1573 war die Straße auf Kärntner Seite fertiggestellt. Es wurden zwei Mautstellen errichtet – in Unterloibl und am Kleinen Loibl – sowie die Teufelsbrücke, die den Weg stark verkürzte. Auch entstand in dieser Zeit bereits ein erster kurzer Tunnel auf der Passhöhe, der allerdings wegen Einsturzgefahr abgetragen werden musste, als 1728 Kaiser Karl VI. den Loiblpass überqueren wollte. Kaiser Karl förderte den weiteren Ausbau der Loiblstraße zu einer befestigten Kunststraße, da auch er sie als Hauptverbindungsstraße von Wien nach Triest nutzen wollte.

Die Loibler Straße gehört zu den ehemaligen Reichsstraßen, die 1921 als Bundesstraßen übernommen wurden.[1] Bis 1938 wurde die Loibler Straße als B 34 bezeichnet, nach dem Anschluss Österreichs wurde die Loibler Straße bis 1945 als Teil der Reichsstraße 333 geführt.

Ab 1966 kam es durch die Zunahme des Fremdenverkehrs, später auch durch die Heimreisen der Gastarbeiter aus Deutschland zu Staus auf der Loiblpass-Bundesstraße. Diese reichten an verkehrsreichen Tagen bis zur Hollenburg bei Maria Rain zurück.[2] Mit dem Zerfall Jugoslawiens ebbte der Reiseverkehr nach Dalmatien ab bzw. ab 1991 wurde der Karawankentunnel der wichtigste Verkehrsweg nach Süden.

Am 11. Oktober 2008 kam der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider um 1:15 Uhr nachts bei einem Verkehrsunfall in der Ortschaft Lambichl (Lage) südlich der Landeshauptstadt Klagenfurt auf der Bundesstraße ums Leben.

Am 15. August 2016 (Mariä Himmelfahrt) wurde die Passstraße bei einem Unwetter vermurt und dadurch stellenweise unpassierbar.[3]

Fotos

Rosental

Sapotnica (Kleiner Loibl)

Loibltal und „Deutscher Peter“

Quellen

  1. Bundesgesetz vom 8. Juli 1921, betreffend die Bundesstraßen. BGBl. Nr. 387/1921.
  2. Rainer Adamik: Ferlacher Chronik. Ein geschichtlicher Überblick über die Ereignisse im Gemeindegebiet. Ferlach, 2009, Eigenverlag, S. 72.
  3. Schwere Schäden durch Unwetter orf.at 15. August 2016, abgerufen 16. August 2016.
Commons: Loiblpass Straße  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 B91  Die Loiblpass Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.

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Wellenlinie als Gewässersymbol für die Formatvorlage Autobahn Eigenes Werk ; HeRoLE
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(Autobahn)tunnel (Icon).Gezeichnet nach dem Vorbild schweizerischer Verkehrsschilder. Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird angenommen, dass es sich um ein eigenes Werk handelt (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben). Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird Qualle als Autor angenommen (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben).
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Österreichisches Hinweiszeichen 17a - Ortstafel Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO), BGBl. 1998 II 1205-1227, 1224. 3247
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