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vom 09.09.2020, aktuelle Version,

Polizeikooperationszentrum

Ein Polizeikooperationszentrum (abgekürzt PKZ) ist eine Einrichtung der österreichischen Bundespolizei zur besseren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Polizei- und Gendarmerieeinheiten der an Österreich angrenzenden Staaten.

Organisation und Aufgaben

In einem Polizeikooperationszentrum arbeiten Beamte aus mindestens zwei, teilweise auch mehreren Staaten, gemeinsam im Innen- und Außendienst. Einerseits werden im Innendienst Anfragen aus den Sicherheitsapparaten eines Staates an einen anderen Staat direkt von den jeweiligen Beamten im Kooperationszentrum bearbeitet und so eine effiziente und rasche Weiterarbeit ermöglicht, andererseits wird auch ein gemeinsamer Außen- und Streifendienst im grenznahen Bereich versehen. Dazu gehören im Bereich der sogenannten offenen Grenzen nach dem Schengener Abkommen die Schleierfahndung als auch generell eine Zusammenarbeit bei der Kontrolle von ausländischen Fahrzeugen und bei Ein- und Ausfuhrkontrollen, auch in Zusammenarbeit mit den Organen der Finanzbehörden.[1][2]

Geschichte

Das erste Polizeikooperationszentrum wurde im Jahr 2005 in Thörl-Maglern eingerichtet. Im April 2015 fand anlässlich des zehnjährigen Bestehens eine gemeinsame Feier mit Vertretern der Sicherheitsapparate aller beteiligter Staaten statt.[3]

Im Rahmen der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 rückten die Polizeikooperationszentren auch kurzzeitig in den öffentlichen Fokus. Als Folge der Flüchtlingskrise wurde auch das Polizeikooperationszentrum in Passau mit der deutschen Bundespolizei und der Bayerischen Landespolizei eingerichtet.[4]

Standorte

Polizeikooperationszentrum (Österreich)
Polizeikooperationszentrum (Österreich)
PKZ Dolga vas
PKZ Passau
Bestehende Polizeikooperationszentren

Seit 2016 bestehen folgende Polizeikooperationszentren:

Häufig wurden als Standorte Gebäude, die nach der Abschaffung der Grenzkontrollen nicht mehr in Verwendung waren, herangezogen.

Einzelnachweise

  1. Thomas Martinz: Die grenzenlose Verbrecherjagd. In: kurier.at. 21. Juli 2014, abgerufen am 27. September 2018.
  2. Iris Zirknitzer: Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern feiert 10-jähriges Jubiläum. In: meinbezirk.at. 23. April 2015, abgerufen am 27. September 2018.
  3. Polizeiarbeit wird noch internationaler. In: kaernten.orf.at. Österreichischer Rundfunk, 17. April 2015, abgerufen am 27. September 2018.
  4. Deutsch-österreichisches Polizeizentrum in Passau wird Dauereinrichtung. In: kurier.at. 20. Juli 2016, abgerufen am 27. September 2018.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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