Heischebrauch#
Der Duden, das Standardwerk der Rechtschreibung, setzt „heischen“ mit „verlangen“ im gehobenen Sprachgebrauch gleich. (mhd. eischen - fordern). Das Wörterbuch der deutschen Volkskunde erklärt das Heischerecht als überliefertes Brauchrecht von Kindern und Jugendlichen, seltener Erwachsenen, für gewisse Leistungen Geld oder Lebensmittel zu sammeln. Dazu zählten die Dienste des Gemeindehirten, woran der Umzug des Pfingstkönigs erinnert oder die vorösterlichen Umgänge der Ratscher, die am Karsamstag die Häuser "abklappern". Als moderne Heischebräuche sind die kirchliche Dreikönigsaktion und die Besuche zu Halloween bekannt.
Heischebräuchen liegt das Prinzip des "Do ut des" zu Grunde. Der Lehrbuch-Klassiker "Deutsches Privatrecht" betont, dass das germanische Recht die Schenkung (Gabe, "Gift") stets als Schuldvertrag behandelte: Jede Gabe musste durch eine Gegengabe gelohnt werden, um den Vertrag bindend zu machen. Bei Heischebräuchen muss es sich nicht unbedingt um sichtbare Arbeitsleistungen handeln. Oft reichte die Verheißung von Segen und die Darbietung von Sprüchen, Liedern und Glückwünschen.
Traditionelle Heischebräuche sind durch Ungleichheit gekennzeichnet. Um ihre Unterlegenheit zu kaschieren, machten die Umherziehenden von Masken, Verkleidungen und verstellter Stimme Gebrauch. Die ältere Volkskunde wollte darin das Weiterleben germanischer Toten- oder Vegetationsbräuche sehen. Solche Deutungen sind zwar längst widerlegt, aber noch immer populär. Vielmehr ging es um Almosen, auch in einem christlichen Sinn. Die Hoffnung, sich durch gute Werke Eingang in ein besseres Jenseits zu verschaffen, war eine starke Motivation. Im Mittelalter gab es viele verlassene Kinder, die sich selbst durchbringen mussten. Etwas besser ging es den "Brotknaben", die als Chorknaben in Klöstern Unterricht erhielten, doch auch diese mussten oft betteln. Da sich ihr Auftreten an überlieferte Termine hielt, blieben die Beziehungen in der Balance. Die reicheren Hausbesitzer, die aufgesucht wurden, wussten, was sie ihrem Status schuldig waren. Die Ärmeren, vom Brauch geschützt, mussten sich ihres Tuns nicht schämen.
Johann Wolfgang Goethe (1749 - 1832)widmete 1826 ein Kapitel seiner "Schriften zu Literatur und Theater" den Volks-und Kinderliedern. Dort zitiert er Heischesprüche zum Sonnwendfeuer
, Dreikönig
und Fastnacht aus Frankfurt/Main. Kinder gingen paarweise mit einem Korb, in welche die aufgesuchten Frauen butterbestrichene Wecken gaben. Je nachdem, ob die Kinder damit zufrieden waren oder nicht, lautete ihr Spruch "Glück schlag ins Haus, komm nimmermehr heraus" oder "Blitz schlag ins Haus, komm nimmermehr heraus." "Auf alle Fälle bettelten sie nicht, sie heischten nur. Geld erwarteten sie nicht", betonte Goethe.
In München war das Klöpfeln
an den Donnerstag-Nächten im Advent
seit dem 15. Jahrhundert belegt. Im 18. und 19. Jahrhundert zogen zahlreiche Kinder mit Versen zu Haus zu Haus, die nicht nur Glückwünsche enthielten, sondern auch eine drastische Strafandrohung bei Gabenverweigerung: "Will sie mir koa Küchl geben, tua i's Haus auf d' Seitn legen !" Nicht selten wurden die Androhungen in die Tat umgesetzt oder zumindest die Fenster eingeschlagen.
Quellen:
Heinrich Mitteis: Deutsches Privatrecht, bearb. Heinz Lieberich. München 1978. S. 145.
Joseph Smits van Waesberghe: Musikgeschichte in Bildern. Leipzig 1986. Bd. 3/S. 17.
Cornelia Oelwein: Weihnachten im alten München. Dachau 2006. S 46
Goethe
Bild:
Sternsingen, ein neuer Heischebrauch mit alten Wurzeln. Steinbach am Attersee (Oberösterreich). Foto: Alfred Wolf, 1993
Siehe auch: