Seite - 350 - in Österreich und die deutsche Frage 1987–1990 - Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
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10.11.1989: Information und Sprachregelung Gesandter Plattner
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Dok. 69
Im „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepu-
blik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ (1972)12 spre-
chen sich die beiden Staaten für die Entwicklung normaler gutnachbarlicher Be-
ziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung aus und bekräftigen die
Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen. In der Präambel werden aber die un-
terschiedlichen Auffassungen der BRD und der DDR zu grundsätzlichen Fragen,
darunter zur nationalen Frage festgestellt.
Im Brief zur deutschen Einheit (1970)13 hat die BRD ihren Anspruch auf Wie-
dervereinigung bekräftigt („….auf einen Zustand des Friedens in Europa hin-
zuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit
wiedererlangt“).
Die Aufrechterhaltung der Wiedervereinigungsanspruches findet auch in Zu-
satzerklärungen der BRD zu den Römer Verträgen14 ihren Niederschlag (Nicht-
anerkennung einer ostdeutschen Staatsbürgerschaft; Protokoll über den deutsch-
deutschen15 Handel; Vorbehalt hinsichtlich einer allfälligen künftigen EG-Mit-
gliedschaft der DDR).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen zu den Ostverträgen
(197316 und 1975)17 festgestellt, dass das Deutsche Reich völkerrechtlich weiter-
besteht und kein Verfassungsorgan die Wiederherstellung der staatlichen Einheit
als politisches Ziel aufgeben darf.
sprechen … und daß ‚eine zwischen Deutschland und seinen früheren Gegnern frei verein-
barte friedensvertragliche Regelung für Gesamtdeutschland, welche die Grundlage für einen
dauerhaften Frieden legen soll, ein wesentliches Ziel ihrer Politik bleibt‘.“
12 Die Jahreszahl wurde erst in dieser Fassung eingefügt. Zum „Grundlagenvertrag“ siehe Dok. 1,
Anm. 16.
13 Die Jahreszahl wurde erst in dieser Fassung eingefügt, fälschlicherweise stand dort 1979. Der
„Brief zur deutschen Einheit“ (1970), der die Option zur Wiederherstellung der deutschen
Einheit in einer europäischen Friedensordnung offenhielt, kam nicht zuletzt auf Drängen
der Opposition auf die Agenda, er wurde im Mai von Egon Bahr ausgehandelt und anlässlich
der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages vom 12. August 1970 dem sowjetischen Außen-
ministerium übergeben, vgl. BGBl. 1972 II, S. 356.
14 Die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
und Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) wurden am 25. März 1957 von Vertretern
der Regierungen Belgiens, der Niederlande, Luxemburgs, der Bundesrepublik, Frankreichs
und Italiens unterzeichnet. Vgl. BGBl. 1957 II, S. 753–1224. Für das Zusatzprotokoll über
den innerdeutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen siehe BGBl. 1957 II,
S. 984–986.
15 Korrigiert aus: innerdeutschen.
16 Siehe Dok. 61, Anm. 6.
17 Das Bundesverfassungsgericht stellte am 7. Juli 1975 fest, dass weder der Moskauer noch der
Warschauer Vertrag (siehe Dok. 1, Anm. 17) eine friedensvertragliche Regelung für Deutsch-
land vorwegnehmen und daher keine Rechtsgrundlage für die bestehenden Grenzen schaffen
würden. Aus Rücksicht auf die Verantwortung der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes sei
es der Bundesregierung nicht möglich, eine (eine Friedensvertrag vorwegnehmende) Regelung
über den territorialen Status Deutschlands zu treffen.
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Buch Österreich und die deutsche Frage 1987–1990 - Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit"
Österreich und die deutsche Frage 1987–1990
Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
- Titel
- Österreich und die deutsche Frage 1987–1990
- Untertitel
- Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
- Herausgeber
- Michael Gehler
- Maximilian Graf
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht Verlage
- Ort
- Göttingen
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-666-35587-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 792
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung: Österreich und die deutsche Frage 1945–1990 7
- I. Vorbemerkungen 7
- II. Ausgangsbedingungen und Vorgeschichte: Von der „doppelten Staatsgründung“ zur Perpetuierung deutscher Zweistaatlichkeit (1949–1987) 11
- 1. Die Entwicklung bis zum Entscheidungs- und Zäsurjahr 1955 11
- 2. Gescheiterte Vermittlungsversuche (1958–1963) 19
- 3. Die Entwicklung bis zum Grundlagenvertrag 1972 23
- 4. Österreich, die europäische Integration und die Anerkennung der DDR im Zeichen der Entspannung (1961–1972) 28
- 5. Das Verhältnis Österreichs zu den beiden deutschen Staaten bis zum Bonn-Besuch Honeckers (1972–1987) 32
- III. Österreich und die deutsche Frage 1987–1990 38
- 1. Österreich und die scheinbare Stabilität des SED-Regimes 38
- 2. Die Grenzöffnung im Kontext der Langzeitentwicklungen und ihre direkten Folgen 43
- 3. Österreichs Annäherungen an das gemeinschaftliche Europa, die Bundesrepublik und die deutsche Frage 50
- 4. „Mauerfall“ und „Wiedervereinigung“: Die Haltung Österreichs bis Ende 1989 63
- 5. Österreich und die deutsche Frage Anfang 1990 75
- 6. Der Einigungsprozess und seine internationale Durchsetzung aus österreichischer Sicht 86
- 7. Österreichs Abschied von der DDR 92
- 8. Österreich, die deutsche Einheit und der Weg nach Europa – Bilanz und Ausblick 95
- IV. Editorische Vorbemerkungen 99