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80 „general problem of the extensive use of Austrian and German born persons who
have become naturalized citizens“ sprach.30 Für die österreichischen Stellen bot
die Washingtoner Kategorienlehre eine Möglichkeit zur Steuerung der eigenen
Personalwünsche: Wenn ein emigrierter Kollege ins personalpolitische Konzept
passte, war man bereit, seinen Antrag unumwunden zu befördern;31 wenn er
allerdings nicht passte, wurde einfach auf die Grundsätze des Programms ver-
wiesen.
In der zweiten Hälfte der 1950er Jahre dürfte sich eine gemeinsame Umgangs-
weise mit den eingebürgterten Amerikanern etabliert zu haben. Als Kommission-
mitglied William J. Mulloy die Frage aufwarf,
„[…] whether a definite policy was applied in treating differently applica-
tions by native born Americans than those by naturalized Americans […],
Mr. Schwab [Treasurer, Anm. T. K.] replied that, in general, the chances
in applying for a Fulbright grant are perhaps somewhat better for a native
born American than for naturalized citizens whereas the latter usually have
a better knowledge of foreign languages and are in this respect better quali-
fied for such awards.“32
Das BFS gab in seinen Vorschlägen von BewerberInnen um einen Grant die antei-
lige Zahl der naturalized Citizens an, und die Kommission achtete darauf, dass
deren tatsächlicher Anteil nicht zu groß wurde. Nach außen kommuniziert wurde
diese Verfahrensregel jedoch nicht. Als sich einmal ein Beamter des Institute of
International Education erkundigte, ob in Wien „a policy against naturalized citi-
zens“ in Kraft sei,33 richtete ihm die Kommission im Brustton der Empörung aus:
„From the number of naturalized citizens who have previously been
accepted under the Austrian program it must be obvious that the Com-
mission has no policy, official or otherwise, against naturalized citizens.“34
Allerdings: Bei dieser Anfrage ging es um Studierende. Im Fall des Austauschs von
WissenschaftlerInnen hätte die Kommission kaum mit derselben Verve antworten
können. Aus den Akten lässt sich nämlich rekonstruieren, dass die Kommission
selbst Hand anlegte am Verhältnis zwischen gebürtigen und eingebürgerten Ame-
rikanerInnen.
Für den Auswahlprozess von 1958/59 sind alle Zahlen zu den BewerberInnen
um einen Fulbright Grant im österreichischen Programm und den einzelnen Aus-
wahl- und Platzierungsschritten vorhanden. In der Diskussion des Programmvor-
schlags für dieses Jahr wurde festgehalten:
„The Commission further expressed the hope that in future years the pro-
portion of born American scholars against authorized [durchgestrichen,
handschriftlich ersetzt durch: naturalized] Americans might be higher
but that this wish should not result in a reduction of the number of highly
quali
fied candidates.“35
Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
- Subtitle
- Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
- Author
- Thomas König
- Publisher
- StudienVerlag
- Location
- Innsbruck
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-7065-5088-8
- Size
- 15.8 x 23.9 cm
- Pages
- 190
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen
Table of contents
- Geleitwort 7
- Vorwort 11
- 1. Einleitung 13
- 2. Die Institutionalisierung des Fulbright Program in Österreich 23
- 3. Politische Gestaltungsmöglichkeiten 42
- 4. Wissenschaftliche Gäste zwischen Repräsentation und Wissenstransfer 56
- 5. Auswahl, Platzierung und Verwendung der wissenschaftlichen Gäste 73
- 6. Beschränkte Wirkung: Social Sciences und American Studies 97
- 7. Schluss 117