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5. Auswahl, Platzierung und Verwendung
der wissenschaftlichen Gäste
1 In der Agenda zur 55. Kommissionssitzung sind hingegen insgesamt nur 150 Positionen angeführt
(USEC/A, Agenda of Commission Meeting #55, 18.1.1963, 2). Eine Gesamtaufstellung aller US-
Visiting Lecturers und Research Scholars findet sich im Anhang, Darstellung 17.
2 USEC/A, Annual Report 1955, 11.
3 USEC/A, PA US 1951–52 US-Visiting Lecturer A, Final Report, 5.
4 USEC/A, Minutes of Commission Meeting #13, 9.12.1952, 4.
5 AUW, Sachakten der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Cur 373a, Dek.Zl.1302/51,
3.12.1951.
6 In der entsprechenden, damals gültigen Verordnung von 1945 war festgeschrieben, dass „Gast-
vorträge von Persönlichkeiten, die dem Lehrkörper der Hochschule nicht angehören, […] nur auf
Antrag des Professorenkollegiums und nur nach vorheriger Genehmigung des Staatsamtes gestat-
tet“ seien (StGBl. 77/1945, § 6).
7 AdR, BMfU 2A, Karton 172, Zl. 79876/I/1/51, Fulbright-Professorenaustauschprogramm 1951/52,
17.12.1951.
8 AdR, BMfU 2A, Karton 172, Zl. 79876/I/1/51, Fulbright-Professorenaustauschprogramm 1951/52,
17.12.1951.
9 AUW, Sachakten der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Cur 373a, Dek.Zl. 1302/1951,
15.10.1951, 1.
10 „Prof. Parker wurde am 23.August 1904 in Phoenicia im Staate New York geboren. Er besuchte das
Humanistische Gymnasium in Österreich und studierte Rechts- und Staatswissenschaften an der
Universität Wien. Von 1928 bis 1938 war er in Österreich auf juristischem Gebiet tätig. 1938–39 war
er als ‚research assistant‘ an der juridischen Fakultät der Universität Louisiana tätig. Von 1939 bis 1943
und von 1944 bis 46 war er in der Bibliothek des amerikanischen Kongresses und im amerikanischen
Justizministerium tätig. 1943 bis 1944 und 1948 bis 1949 war er als Rechtsanwalt bei verschiedenen
‚law firms‘ tätig. 1945/46 war er als Vorsitzender des Unterausschusses für Rechtsanwaltsprüfungen
der ‚Federal Bar Association‘ (entspricht etwa der österreichischen Rechtsanwaltskammer). Prof.
Parker ist der Autor einer Reihe rechtswissenschaftlicher Werke. [Er] beabsichtigt Vorlesungen über
amerikanisches öffentliches Recht und Privatrecht und über Rechtsvergleichung unter besonderer
Berücksichtigung des Anglo-Amerikanischen Rechtskreises zu halten.“ (AdR BMfU 2A, Karton 172,
ZI. 47364/I/1/51, Fulbright-Professorenaustauschprogramm 1951/52, 4.10.1951.)
11 Parker schaffte es nie als Fulbright Grantee nach Österreich. 1951/52 wurde er durch die Inter-
vention Verdroß-Droßbergs von der Liste gestrichen (siehe auch AdR BMfU 2A, Karton 172,
Zl.35468/I/1/51, Stellungnahme der Hochschulen zu den US-Gastprofessoren 1951/52, 11.7.1951).
Wenige Jahre später, als er sich offenbar noch ein zweites Mal um einen Fulbright Grant beworben
hatte, wurde die Kommission „auf Antrag der Fachvertreter Prof. Adamovich und Merkl“ gebeten,
„von einer Einladung des Herrn Prof. Dr. Reginald Parker als Gastprofessor […] mit Rücksicht auf
den Mangel eines Bedürfnisses Abstand zu nehmen“ (AUW, Sachakten der Rechts- und Staatswis-
senschaftlichen Fakultät Cur 373/a, Dek.Zl.548/53, 19.5.1953, 1).
12 USEC/A, Minutes of Commission Meeting #7, 8.5.1951, 1f.
13 Mehrfach wurde in den ersten 20 Jahren die Frage thematisiert, ob die Auswahl der Grantees wirk-
lich objektiv erfolge (Johnson/Colligan 1965, 54ff).
14 Wiewohl Völkerrechtler, entsprach das durchaus seinem eigenen Selbstverständnis: So hatte er
1950 in einem Sammelband der UNESCO, der den Status der Disziplin Politikwissenschaft in ver-
schiedenen Mitgliedsländern wiedergeben sollte, den Beitrag für Österreich und Deutschland ver-
fasst (Verdroß-Droßberg 1950; dazu auch König 2010b, 225).
15 AdR BMfU 2A, Karton 172, Zl.35468/I/1/51, 11.7.1951.
16 USEC/A, Minutes of Commission Meeting #9, 1.9.1952, 6.
17 Vgl. Schick (1949, 1950), sowie Verdroß-Droßberg (1949). Das Western Political Quarterly war
übrigens an der University of Utah angesiedelt, wo Schick seine Professur innehatte.
18 Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die amerikanischen Stellen zur Zeit des McCarthyis-
mus bei der Vorauswahl bereits sehr genau auf die politische Opportunität von KandidatInnen
geachtet haben dürften – schon aus dem Bedürfnis, das Programm möglichst wenig zu exponieren.
Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
- Subtitle
- Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
- Author
- Thomas König
- Publisher
- StudienVerlag
- Location
- Innsbruck
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-7065-5088-8
- Size
- 15.8 x 23.9 cm
- Pages
- 190
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen
Table of contents
- Geleitwort 7
- Vorwort 11
- 1. Einleitung 13
- 2. Die Institutionalisierung des Fulbright Program in Österreich 23
- 3. Politische Gestaltungsmöglichkeiten 42
- 4. Wissenschaftliche Gäste zwischen Repräsentation und Wissenstransfer 56
- 5. Auswahl, Platzierung und Verwendung der wissenschaftlichen Gäste 73
- 6. Beschränkte Wirkung: Social Sciences und American Studies 97
- 7. Schluss 117