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vom 18.02.2017, aktuelle Version,

Bundespräsidentenwahl in Österreich 1963

Zur Bundespräsidentenwahl in Österreich 1963, der dritten Volkswahl eines österreichischen Staatsoberhaupts, kam es am 28. April 1963. Der bisherige Amtsinhaber, Adolf Schärf, wurde bereits im ersten Wahlgang in seinem Amt bestätigt und war damit auch der erste Bundespräsident, der eine zweite Amtsperiode begann. Schärf verstarb jedoch bereits im Februar 1965, wodurch eine vorgezogene Wahl notwendig werden sollte.

Ausgangslage

Der bisherige Bundespräsident Adolf Schärf (SPÖ) trat, wie es die Verfassung erlaubte, neuerlich zu einer Wahl an. Seine Konkurrenten waren der frühere Bundeskanzler Julius Raab (ÖVP) sowie der Jurist Josef Kimmel (vorgeschlagen durch die Europäische Föderalistische Partei Österreichs).

Kandidaten und Ergebnisse des Wahlgangs

Kandidat gültige Stimmen[1] Anteil
Adolf Schärf 2.473.349 55,4 %
Julius Raab 1.814.125 40,6 %
Josef Kimmel 176.646 4,0 %

Von 4.869.603 Wahlberechtigten gaben (bei allgemeiner Wahlpflicht) 4.654.657 ihre Stimme ab, das ergibt eine Wahlbeteiligung von 95,6 %. Als ungültig gewertet wurden 190.537 Stimmen, das entspricht 4,1 % der abgegebenen Stimmen.[1]

Angelobung

Adolf Schärf wurde neuerlich am 22. Mai 1963 vor der Bundesversammlung angelobt.

Einzelnachweise

  1. 1 2 Bundesministerium für Inneres:

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Result of 1963 Austrian presidential election by states Eigenes Werk 沁水湾
CC BY-SA 4.0
Datei:1963 Austrian presidential election.svg
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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