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vom 13.02.2020, aktuelle Version,

Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016

Ergebnis der
wiederholten
Stichwahl[1][2]
53,79 %
46,21 %
Van der
Bellen
Hofer
Alexander Van der Bellen am Abend der Wahl
Seit 1946 Amtssitz des Bundespräsidenten: der Leopoldinische Trakt der Hofburg in Wien
„Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten am 24. April 2016“
Muster des amtlichen Stimmzettels für den ersten Wahlgang
„Bundespräsidentenwahl 2016Amtlicher Stimmzettel für den zweiten Wahlgang“ im Wege der Briefwahl
Muster des amtlichen Stimmzettels für den zweiten Wahlgang (Stichwahl) im Wege der Briefwahl [3]
Stimmzettel für den (aufgehobenen) zweiten Wahlgang in der Wahlzelle
Stimmzettel für die Wiederholung des zweiten Wahlganges

Die österreichische Bundespräsidentenwahl 2016 (kurz BPW 2016, im Amtsgebrauch auch BPW ’16) war die 13. Direktwahl eines österreichischen Staatsoberhaupts durch das Bundesvolk seit der Bundespräsidentenwahl 1951. Ungewöhnlich war ihre Dauer von über sieben Monaten, konkret von April bis Dezember.

Der seit 2004 amtierende Bundespräsident Heinz Fischer durfte nicht nochmals zur Wiederwahl antreten. Zum ersten Wahlgang der BPW 2016 am 24. April traten sechs Kandidaten an: fünf Männer und eine Frau. Dies war die höchste Anzahl seit der Wahl im Jahr 1951 mit ebenfalls sechs Kandidaten. Im ersten Wahlgang qualifizierten sich bei einer Wahlbeteiligung von 68,5 % Norbert Hofer mit 35 % und Alexander Van der Bellen mit 21 % der gültigen Stimmen für die Stichwahl.

Aus der Stichwahl am 22. Mai 2016 ging bei einer Wahlbeteiligung von 72,7 % Van der Bellen mit 50,3 % gegenüber Hofer mit 49,7 % als Sieger hervor, was erst nach Auszählung der Briefwahlstimmen am folgenden Tag feststand.[4] Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob jedoch aufgrund der von Heinz-Christian Strache als Hofers Zustellungsbevollmächtigtem eingebrachten Wahlanfechtung[5] die Wahl wegen Verstößen gegen das Wahlgesetz bei der Handhabung der Briefwahlstimmen sowie wegen der zu frühen Veröffentlichung von ersten Ergebnissen am Wahltag noch vor Wahlschluss auf, wodurch die Wiederholung des zweiten Wahlgangs in ganz Österreich erforderlich wurde.[6] Tatsächlich konnten aber keinerlei Manipulationen nachgewiesen werden, und die Wahrscheinlichkeit, dass dadurch das Wahlergebnis hätte gekippt werden können, war Statistikexperten zufolge[7] verschwindend gering.

Als Termin für die Wahlwiederholung war zunächst der 2. Oktober 2016 festgelegt[8] worden, aber nach einer Panne bei der Herstellung von Briefwahlunterlagen wurde dieser Wahltermin durch ein gesondertes Bundesgesetz auf den 4. Dezember 2016 verschoben.[9][10][11] An dieser Wahl durften auch Bürger teilnehmen, die zum Zeitpunkt der ersten Wahl noch nicht wahlberechtigt waren, wobei als Stichtag für die neu anzulegenden Wählerverzeichnisse der 27. September 2016 festgelegt wurde.[11]

Am 4. Dezember 2016 konnte sich Alexander Van der Bellen mit 53,8 % erneut gegen Norbert Hofer mit 46,2 % der gültigen Stimmen durchsetzen. Die Wahlbeteiligung erhöhte sich gegenüber dem aufgehobenen Wahlgang auf 74,2 %. Am 26. Jänner 2017 wurde er als neuer Bundespräsident angelobt.[12][13]

Wahlrecht

Formale Voraussetzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Bundespräsidentenwahl finden sich im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG), in Verbindung mit dem Art. 60 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG). Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger, die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch eine gerichtliche Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für das passive Wahlrecht ist zusätzlich die Vollendung des 35. Lebensjahres erforderlich.

Als Voraussetzung, um als Kandidat zur Wahl des Bundespräsidenten antreten zu können, müssen bei der beim Innenministerium eingerichteten weisungsfreien Bundeswahlbehörde gemeinsam mit dem Kandidatenvorschlag mindestens 6.000 angeschlossene Unterstützungserklärungen vorgelegt werden;[14] gleichzeitig muss gemäß § 7 BPräsWG ein Kostenbeitrag von 3.600 Euro erbracht werden. Letzte Einbringungsfrist ist der 37. Tag vor dem Wahltag um 17 Uhr, dies war diesmal der 18. März 2016. Die Nachfrist zur Behebung von Mängeln, wie etwa einer unzureichenden Anzahl von Unterstützungserklärungen, endete am 22. März 2016. Kandidaten, denen das Einbringen eines gültigen Wahlvorschlags nicht gelang, erhalten gemäß § 9 BPräsWG ihren Kostenbeitrag zurück.[15] Die endgültige Kandidatenliste stand am 24. März 2016 fest.[16]

Gewählt ist jene wahlwerbende Person, die die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 17 erster Satz BPräsWG). Ist dies im ersten Wahlgang für keinen der Wahlwerber der Fall, so findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben („engere Wahl“, § 18). Bei gleicher Stimmenanzahl zweier Bewerber entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los über die Teilnahme am zweiten Wahlgang (§ 18 letzter Satz).

Für den Fall, dass aus dem zweiten Wahlgang kein Wahlwerber mit Mehrheit gültiger Stimmen (das ist mindestens 50 % plus eine Stimme) hervorgeht, sondern beide Stimmengleichstand erlangt haben, ist nach § 20 Abs. 3 die engere Wahl – unter sinngemäßer Anwendung der Wahlbestimmungen für den zweiten Wahlgang – so lang zu wiederholen, bis sich eine Mehrheit entsprechend § 17 erster Satz (siehe oben) ergibt.

Folgen der Aufhebung des „Habsburgerparagrafen“

Erstmals durften auch „Mitglieder regierender Häuser oder ehemals regiert habender Familien[17] zur Wahl antreten. Der Ausschluss vom passiven Wahlrecht zum Bundespräsidenten, von dem – je nach rechtlicher Auslegung – in erster Linie die Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen betroffen waren, fand nicht mehr statt.[Anm. 1][Anm. 2] Die entsprechende Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes wurde vor der Bundespräsidentenwahl 2010 insbesondere vom kaiserlichen Nachfahren Ulrich Habsburg-Lothringen betrieben.[18] Der Ausschluss vom passiven Wahlrecht wurde mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2011[19] aufgehoben; die Änderung trat mit dem 1. Oktober 2011 in Kraft. Für die Wahl 2016 hat keine der in Frage kommenden Personen einen Wahlvorschlag eingereicht.

Anzahl der Wahlberechtigten

Bei dieser Bundespräsidentenwahl gab es nach Ablauf der Berichtigungsfrist der Wählerlisten 6.382.484 aktiv Wahlberechtigte. Dies waren 1.824 weniger als bei der Nationalratswahl 2013. Die endgültige Zahl der auf Grund ihrer Eintragung in die Wählerevidenz einer Gemeinde wahlberechtigten Auslandsösterreicher betrug 42.830.[20]

Kandidatin und Kandidaten

Irmgard Griss Norbert Hofer Rudolf Hundstorfer Andreas Khol Richard Lugner Alexander Van der Bellen
Unabhängig Freiheitliche Partei Österreichs Sozialdemokratische Partei Österreichs Österreichische Volkspartei Unabhängig Unabhängig, Mitglied der Grünen
Erster Wahlgang Erster Wahlgang Erster Wahlgang Erster Wahlgang Erster Wahlgang Erster Wahlgang
Zweiter Wahlgang Zweiter Wahlgang

Sechs Personen brachten bis zum Stichtag, dem 18. März 2016, gültige Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde ein. Die erforderlichen mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen wurden von Richard Lugner in der gesetzlich vorgesehenen dreitägigen Nachfrist, von den anderen Kandidaten bereits am 18. März 2016 der Bundeswahlbehörde vorgelegt.[21]

Irmgard Griss

Irmgard Griss, die Vorsitzende der Untersuchungskommission zur Causa Hypo Alpe Adria, entschloss sich im Oktober 2015, als Präsidentschaftskandidatin anzutreten, so sie dafür genug Unterstützung aus der Bevölkerung findet. Am 18. Dezember gab sie in einer Pressekonferenz ihre Kandidatur als unabhängige Kandidatin bekannt. Ihren Wahlkampf finanzierte sie über ihren dafür gegründeten Unterstützungsverein aus Spenden. Griss wurde von den NEOS sowie der FPÖ zu einem Hearing eingeladen. Während die FPÖ danach die Unterstützung eher ausschloss, gab der NEOS-Parteivorsitzende Matthias Strolz bekannt, Griss Plattformen zu bieten und sie beratend, jedoch nicht finanziell, unterstützen zu wollen. Am 8. März 2016, dem Weltfrauentag, gab Griss bekannt, als erste Kandidatin ihr Antreten bei der Wahl gesichert zu haben.[22]

Norbert Hofer

Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) präsentierte am 28. Jänner 2016 den Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer als Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl.[23] Ursprünglich hätte Ursula Stenzel, die im Zusammenhang mit der Wiener Wahl 2015 zur FPÖ gewechselte ehemalige ÖVP-Bezirksvorsteherin des ersten Bezirks in Wien, als Präsidentschaftskandidatin der FPÖ aufgestellt werden sollen. Da sie jedoch in FPÖ-Parteikreisen zu sehr polarisierte,[24] wurde Norbert Hofer gefragt. Dieser hatte jedoch zunächst eine Kandidatur abgelehnt, da er sich für das Amt des Bundespräsidenten als zu jung empfand. Der FPÖ-Bundesparteivorstand konnte ihn letztlich doch von der Kandidatur überzeugen.[25]

Rudolf Hundstorfer

Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) präsentierte am 15. Jänner 2016 erwartungsgemäß[26] den damals amtierenden Sozialminister Rudolf Hundstorfer als Kandidaten. Zuvor hatte das Parteipräsidium auf Vorschlag von Bundeskanzler Werner Faymann Hundstorfer einstimmig zum Kandidaten ernannt.[27] Hundstorfer trat, obwohl dies gesetzlich nicht erforderlich war, am 26. Jänner 2016 als Sozialminister zurück; die Bundesregierung wurde am gleichen Tag umgebildet, was drei ihrer SPÖ-Mitglieder betraf.[28]

Andreas Khol

Allgemein wurde erwartet, dass der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll für die Österreichische Volkspartei (ÖVP) ins Rennen gehen würde. Da Pröll jedoch bis zuletzt nicht kandidieren wollte, präsentierte die ÖVP am 10. Jänner 2016 Andreas Khol als Präsidentschaftskandidaten.[29] Khol war 23 Jahre lang Abgeordneter zum Nationalrat und vier Jahre davon dessen Präsident. Seit 20. September 2005[30] war Khol Obmann des Seniorenbundes.[31] Diese Funktion übergab er am 14. Jänner 2016, im Zusammenhang mit seinem Eintritt in den Wahlkampf, an seine bisherige Stellvertreterin Ingrid Korosec.[32]

Richard Lugner

Richard Lugner trat bereits zur Bundespräsidentenwahl 1998 als Kandidat an und erreichte damals 9,91 % der Stimmen.

Am 29. Jänner 2016 kündigte Lugner in einem YouTube-Video gemeinsam mit seiner damaligen Frau Cathy Lugner seine Kandidatur an.[33] Lugner wurde während der Phase des Sammelns von Unterstützungserklärungen von der Bundeswahlbehörde im Innenministerium bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, da er für die Unterzeichnung von Unterstützungserklärungen gratis Kinokarten verteilt hatte, worin die Behörde eine gerichtlich strafbare Handlung vermutete.[34] Tags darauf beendete Lugner aufgrund der unklaren Rechtslage die Aktion.[35] Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich ein, da es nicht strafbar sei, für die Übergabe von Unterstützungserklärungen Gegenleistungen (Kinokarten) zu vergeben.[36]

Alexander Van der Bellen

Alexander Van der Bellen gab seine Kandidatur am 8. Jänner 2016 mittels eines YouTube-Videos bekannt. Van der Bellen trat offiziell[37] als unabhängiger Kandidat und nicht als Parteikandidat der Grünen an, von denen er jedoch unterstützt wurde. Neben personeller Unterstützung hat er von den Grünen auch finanzielle Unterstützung erhalten.[38] Die NEOS kündigten an, Van der Bellen ähnlich wie bereits Irmgard Griss zu unterstützen.[39]

Parlamentsparteien ohne Kandidaten

NEOS

Die NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum entschlossen sich dazu, für die Bundespräsidentenwahl 2016 keinen Kandidaten aufzustellen. Man werde jedoch einen (nicht finanziellen) Beitrag zum Erfolg der überparteilichen Kandidatur von Irmgard Griss leisten.[40] Im Februar luden die NEOS, wie bereits zuvor Griss, Van der Bellen zu einem Hearing ein.[41] Im März gab Parteichef Matthias Strolz bekannt, dass die NEOS beiden Kandidaten nicht abgeneigt seien, aber Irmgard Griss präferierten.[39] Am Abend nach dem ersten Wahlgang gab Strolz für den in die Stichwahl gekommenen Van der Bellen seine „klare Präferenz“ ab.[42]

Team Stronach

Das Team Stronach wollte im Jänner 2016 über einen möglichen Kandidaten entscheiden, stellte jedoch keine Person zur Kandidatur auf.[43]

Bekannte Personen, die kandidieren wollten

Die folgenden Personen gaben ihre Kandidatur bekannt, brachten jedoch keinen rechtsgültigen Wahlvorschlag bei der Bundeswahlbehörde ein:

Wahlkampf

Umfragen vor dem ersten Wahlgang

Umfragen vor dem ersten Wahlgang
Institut Befragte Veröffentlichung Griss Hofer Hundstorfer Khol Lugner Van der Bellen
meinungsraum.at[47] 600 19. April 2016 24 % 22 % 14 % 9 % 5 % 26 %
OGM[48] 889 18. April 2016 22 % 24 % 15 % 11 % 3 % 25 %
Gallup[49] 400 13. April 2016 20 % 24 % 16 % 11 % 3 % 26 %
Hajek[50] 700 8. April 2016 19 % 24 % 14 % 12 % 4 % 27 %
OGM[51] 1013 8. April 2016 21 % 22 % 17 % 13 % 2 % 24 %
Unique Research[52] 429 7. April 2016 18 % 23 % 14 % 12 % 4 % 29 %
Gallup[53] 400 7. April 2016 21 % 23 % 14 % 12 % 4 % 26 %
Spectra[54] 1000 24. März 2016 20 % 21 % 14 % 13 % 3 % 29 %
SORA[54] 1000 24. März 2016 19 % 21 % 14 % 13 % 3 % 30 %
Gallup[55] 400 24. März 2016 19 % 21 % 17 % 13 % 5 % 25 %

Umfragen vor dem zweiten Wahlgang

Institut Befragte Veröffentlichung Hofer Van der Bellen weiß nicht
Gallup[56] 600 12. Mai 2016 53 % 47 %
MindTake Research[57] 505 10. Mai 2016 36,6 % 33,5 % 29,9 %
Gallup[58] 400 29. April 2016 50 % 50 %

Aufgrund der großen Diskrepanz zwischen den Umfragen vor dem ersten Wahlgang und dessen tatsächlichem Ergebnis hatten sich einige Tages- bzw. Gratiszeitungen dazu entschlossen, vor dem zweiten Wahlgang keine Umfragen mehr zu veröffentlichen. Dazu zählten beispielsweise Der Standard oder Heute. Maximal eine kleine Meldung und eine kritische Analyse wollte Die Presse veröffentlichen. Die Boulevardzeitungen Kronen Zeitung und Österreich bekundeten jedoch, bis zum zweiten Wahlgang weiterhin Umfragen zu publizieren.[59] Schlussendlich publizierte lediglich die Zeitung Österreich weitere Umfragen.

Umfragen vor der Wiederholung des zweiten Wahlgangs

Institut Befragte Veröffentlichung Hofer Van der Bellen weiß nicht
Unique Research[60] 957 17. November 2016 49 % 51 %
Gallup[61] 800 17. November 2016 52 % 48 %
Gallup[62] 800 4. November 2016 51 % 49 %
Akonsult[63] 607 3. November 2016 52 % 48 %
Gallup[64] 800 22. Oktober 2016 51 % 49 %
Gallup[65] 800 6. Oktober 2016 50 % 50 %
Gallup[66] 800 24. September 2016 51 % 49 %
Gallup[67] 800 15. September 2016 51 % 49 %
Gallup[68] 600 8. September 2016 52 % 48 %
Unique Research[69] 800 8. September 2016 49 % 51 %
Hajek[70] 700 2. September 2016 49 % 51 %
Gallup[71] 600 24. August 2016 53 % 47 %
Gallup[72] 600 11. August 2016 52 % 48 %
Gallup[73] 600 28. Juli 2016 52 % 48 %
Gallup[74] 600 6. Juli 2016 51 % 49 %
meinungsraum.at[75] 600 6. Juli 2016 37 % 37 % 26 %

TV-Konfrontationen

Aufgrund der großen Anzahl an Kandidaten wurden vor allem im ORF-Fernsehen neue Formen der Präsentation der Kandidaten ergriffen. Am 14. April wurden Zweier-Konfrontationen zu je 15 Minuten von allen Kandidaten (ausgenommen von Richard Lugner) in der Sendung Die 2 im Gespräch übertragen. Die Moderatoren waren dabei Tarek Leitner und Marie-Claire Zimmermann.[76] Am 21. April 2016 wurden alle Kandidaten in einer von Ingrid Thurnher moderierten Sendung, einer sogenannten „Elefantenrunde“, nach ihren Standpunkten befragt.[77]

Im Wahlkampf vor der Stichwahl gab es am 14. Mai 2016 ein TV-Format des Senders ATV, in dem beide Kandidaten in einen Raum ohne Moderator gesetzt wurden und einander dort selbst befragen sollten. Dabei kam es zu aggressiven Auseinandersetzungen auf persönlicher Ebene, die internationales Aufsehen erregten.[78][79] Analysten sprachen von einem „Schlamm-Catchen“; einen wesentlichen Teil der Begegnung nahmen Vorwürfe ein, was Unterstützer des jeweils anderen in sozialen Netzwerken an Beleidigungen gepostet hatten.[80] Bei einem weiteren, moderierten Aufeinandertreffen fünf Tage später im ORF bemühten sich beide Kandidaten um ein deutlich staatsmännischeres Auftreten.[81]

Rücktritt und Nachfolge des Bundeskanzlers

In Folge des schlechten Ergebnisses des SPÖ-Kandidaten im ersten Wahlgang kam es in der Partei zu intensiven Diskussionen auch über Werner Faymann als Kanzler und Parteichef. Am 9. Mai 2016 erklärte dieser mit sofortiger Wirkung, sowohl vom Amt des Bundeskanzlers als auch als Vorsitzender der SPÖ zurückzutreten, da ihm für den unerlässlichen Neustart der Regierung der notwendige volle Rückhalt in der Partei fehle.[82][83]

Bundespräsident Heinz Fischer betraute Vizekanzler Reinhold Mitterlehner mit der interimistischen Fortführung der Regierungsgeschäfte. Die SPÖ betraute den Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Häupl bis zum Parteitag im Juni 2016 kommissarisch mit dem Parteivorsitz.[84]

Der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) einigte sich am 12. Mai 2016 auf den bereits mehrfach als SPÖ- und Regierungschef vorgeschlagenen[85][86] Christian Kern, bisher Vorstandsvorsitzender der ÖBB-Holding AG, als Nachfolger im Amt des Bundeskanzlers und in der Funktion des Parteivorsitzenden.[87][88] Am 17. Mai 2016 wurde Kern von Bundespräsident Heinz Fischer als Bundeskanzler angelobt.[89]

Ergebnisse

Erster Wahlgang

Gesamtergebnis

Erster Wahlgang der Bundespräsidentenwahl 2016[1]
[90]
35,05 %
21,34 %
18,94 %
11,28 %
11,12 %
2,26 %
Hofer Van der Bellen Griss Hundstorfer Khol Lugner

Die Wahlbeteiligung lag bei 68,5 % (ohne Briefwahlstimmen aus den Wahlkarten: 60,0 %) und war damit gegenüber 2010 (53,6 %[91]) um 14,9 Prozentpunkte höher. Das endgültige amtliche Endergebnis wurde von der Bundeswahlbehörde am 2. Mai 2016 festgestellt und anschließend mit Kundmachung verlautbart.[90]

Im zweiten Wahlgang – der Stichwahl am 22. Mai 2016 – waren die beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen aus dem ersten Wahlgang wählbar: Norbert Hofer von der FPÖ und der formal unabhängige und von den Grünen unterstützte Alexander Van der Bellen.

Amtliches Endergebnis: Wahlstatistik [90]
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
ohne Briefwahl mit Briefwahl
Wahlberechtigte 6.382.507 6.382.507
Wahlbeteiligung 59,99 % 68,50 %
Abgegebene Stimmen 3.828.696 4.371.825
• davon gültig 3.744.396 97,80 % 4.279.170 97,88 %
• davon ungültig 84.300 2,20 % 92.655 2,12 %

Nachstehend die mit Kundmachung vom 24. April veröffentlichten Gesamtsummen der auf die Wahlwerberin und auf die Wahlwerber abgegebenen gültigen Stimmen (Wahlwerbersummen):

Kandidat gültige Stimmen[90] Anteil
Norbert Hofer 1.499.971 35,05 %
Alexander Van der Bellen 913.218 21,34 %
Irmgard Griss 810.641 18,94 %
Rudolf Hundstorfer 482.790 11,28 %
Andreas Khol 475.767 11,12 %
Richard Lugner 96.783 2,26 %

Bundesländerergebnisse

Amtliches Endergebnis: Ergebnisse nach Bundesländern [90]
Bundesland Irmgard
Griss
Norbert
Hofer
Rudolf
Hundstorfer
Andreas
Khol
Richard
Lugner
Alexander
Van der Bellen
Gültige
Stimmen
Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Summe
Burgenland 21.870 12,44 % 73.676 41,90 % 30.802 17,52 % 22.910 13,03 % 3.317 1,89 % 23.278 13,24 % 175.853
Kärnten 65.400 22,92 % 110.776 38,83 % 38.714 13,57 % 19.782 6,93 % 9.704 3,40 % 40.934 14,35 % 285.310
Niederösterreich 168.148 17,47 % 342.568 35,59 % 114.577 11,90 % 136.697 14,20 % 26.064 2,71 % 174.569 18,13 % 962.623
Oberösterreich 131.013 17,47 % 263.487 35,13 % 88.419 11,79 % 99.432 13,26 % 14.259 1,90 % 153.436 20,46 % 750.046
Salzburg 47.856 17,97 % 99.476 37,35 % 26.200 9,84 % 35.038 13,15 % 6.054 2,27 % 51.735 19,42 % 266.359
Steiermark 143.176 21,76 % 255.552 38,84 % 67.945 10,33 % 63.866 9,71 % 13.511 2,05 % 113.877 17,31 % 657.927
Tirol 59.372 19,24 % 109.552 35,51 % 18.796 6,09 % 38.969 12,63 % 6.660 2,16 % 75.190 24,37 % 308.539
Vorarlberg 35.229 24,06 % 43.951 30,01 % 6.307 4,31 % 15.446 10,55 % 3.083 2,11 % 42.434 28,98 % 146.450
Wien 138.577 19,09 % 200.933 27,67 % 91.030 12,54 % 43.627 6,01 % 14.131 1,95 % 237.765 32,75 % 726.063
Österreich 810.641 18,94 % 1.499.971 35,05 % 482.790 11,28 % 475.767 11,12 % 96.783 2,26 % 913.218 21,34 % 4.279.170

Mehrheitsverteilungen (grafisch)

Zweiter (aufgehobener) Wahlgang

Zweiter
(aufgehobener)
Wahlgang
BPW 2016[1][92]
50,35 %
49,65 %
Van der
Bellen
Hofer

Der zweite Wahlgang wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach der Feststellung von Verstößen gegen das Wahlgesetz in der Handhabung der Briefwahlstimmen sowie wegen der zu frühen Veröffentlichung von ersten Ergebnissen am Wahltag noch vor Wahlschluss aufgehoben; die Wiederwahl wurde angeordnet. Die nachfolgenden Werte stellen somit kein gültiges Wahlergebnis mehr dar.

Die Wahlbeteiligung lag im zweiten Wahlgang bei 72,75 % (ohne Briefwahlstimmen aus den Wahlkarten: 60,75 %) und war damit gegenüber dem ersten Wahlgang mit 68,50 % um 4,25 Prozentpunkte höher.[92]

Wahlkarten

Wahltermin der Stichwahl war der 22. Mai 2016, wobei Wahlkarten für diesen Wahlgang bis zum 18. Mai, 24 Uhr, angefordert werden konnten.[93] Mit dem darin enthaltenen „Amtliche[n] Stimmzettel für den zweiten Wahlgang“ durfte per Briefwahl frühestens ab dem 3. Mai gewählt werden.[3] Die verschlossenen Wahlkarten mussten spätestens am 22. Mai um 17 Uhr bei der Wahlbehörde eingetroffen sein oder konnten am Wahltag in jedem Wahllokal im Bundesgebiet abgegeben werden.

Mit 885.437 Wahlkarten, davon 38.931 an österreichische Staatsangehörige im Ausland, wurde die bisher höchste Anzahl bei bundesweiten Wahlen ausgestellt,[94] von denen bei der Wahlbehörde 766.076 als abgegebene Stimmen eingelangt sind. Das entspricht einer Wahlbeteiligung der Briefwähler von 86,5 %. Davon waren 746.110 gültig (97,4 %, ein Minus von 1,1 Prozentpunkten gegenüber dem ersten Wahlgang mit 98,5).[95]

Wahlgang

Gültig waren nur die Stimmen, die für die in die „engere Wahl“ (§ 18 BPräsWG) gewählten Kandidaten, Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen, abgegeben wurden. Da das vorläufige amtliche Endergebnis ohne die Briefwahlstimmen sehr knapp ausgefallen war (Hofer: 51,93 %, + 15,88 % zum amtlichen Endergebnis im ersten Wahlgang; Van der Bellen: 48,07 %, + 26,73 %) und die Anzahl der Wahlkarten sehr hoch war, stand am Wahlabend noch kein Wahlgewinner fest. Bei einem Auszählungsgrad von zuletzt veröffentlichten 99,8 Prozent der Stimmen (ohne Briefwahlstimmen) wurde nach der letzten SORA/ORF-Hochrechnung am Wahlabend ein Gleichstand von jeweils rund 50 Prozent für die beiden Bewerber angegeben. Dabei wurden auch die Briefwahlstimmen nach den Erfahrungswerten des ersten Durchgangs hochgerechnet. Eine sich daraus ergebende Schwankungsbreite von 0,7 Prozent mit einem rund 31.300 Stimmen möglichen Abstand zwischen den beiden Kandidaten ließ jedoch keine eindeutige Prognose zu.[96][97]

Aufgrund des knappen Ergebnisses am Wahltag konnte das vorläufige amtliche Endergebnis erst nach Auszählung der Briefwahlstimmen am 23. Mai um 16:43 Uhr vom Innenminister bekanntgegeben werden: Norbert Hofer, der Gewinner aus dem ersten Wahlgang, erreichte 2.223.458 der gültigen Stimmen, das sind 49,65 % (Briefwahl: 285.706; 38,3 %; + 12,7 Prozentpunkte gegenüber 1. WG[95]). Alexander Van der Bellen ging aus der Stichwahl mit 2.254.484 gültigen Stimmen und 50,35 % hervor (Briefwahl: 460.404; 61,7 %; + 33,7 Prozentpunkte[95]), sein Vorsprung auf Hofer betrug letztlich 31.026 Stimmen.[92]

Damit wurde Alexander Van der Bellen designierter Bundespräsident.

Die Wahlanalysen zeigten, dass Hofer seine Mehrheiten in vielen ländlichen Bezirken erreichte und Van der Bellen in urbanen Ballungszentren punkten konnte und auch die acht Landeshauptstädte gewann.[98]

Ungültige Wahlkarten, Korrekturen von Eingabefehlern

Laut einigen Meldungen wurden bei der Auszählung der Briefwahlkarten des zweiten Wahlgangs rund 46.800 davon ungültig und durften nicht mitgezählt werden. Bei 37.065 Wahlkarten war dies deshalb der Fall, weil die Wähler vergessen hatten, das Wahlkartenkuvert zu unterschreiben. Außerdem wurden 2.998 Wahlkarten schon vor der dafür vorgesehenen Frist, also vor dem 3. Mai 2016, abgeschickt und durften daher ebenfalls nicht als Briefwahlstimmen mitgezählt werden.

Aufgrund der Berichtigung von Eingabefehlern im Computersystem des Innenministeriums verringerte sich der Abstand von Alexander Van der Bellen auf Norbert Hofer von 31.026 gültigen Stimmen aus dem am 23. Mai bekannt gegebenen vorläufigen Endergebnis auf 30.863 gültige Stimmen aus dem am 1. Juni verlautbarten amtlichen Endergebnis.[99][100]

Gesamtergebnis

Amtliches Endergebnis: Wahlstatistik [90] [100]
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
ohne Briefwahl mit Briefwahl
Wahlberechtigte 6.382.507 6.382.507
Wahlbeteiligung 60,75 % 72,75 %
Abgegebene Stimmen 3.877.078 4.637.046
• davon gültig 3.731.832 96,25 % 4.472.171 96,44 %
• davon ungültig 145.246 3,75 % 164.875 3,56 %

Nachstehend die mit dem amtlichen Endergebnis veröffentlichten Gesamtsummen der auf die beiden Wahlwerber abgegebenen gültigen Stimmen (Wahlwerbersummen):

Kandidat gültige Stimmen[92] Anteil
Alexander Van der Bellen 2.251.517 50,35 %
Norbert Hofer 2.220.654 49,65 %

Bundesländerergebnisse

Amtliches Endergebnis: Ergebnisse nach Bundesländern [92]
Bundesland Alexander
Van der Bellen
Norbert
Hofer
Gültige
Stimmen
Zahl % Zahl % Summe
Burgenland 67.249 38,57 % 107.128 61,43 % 174.377
Kärnten 122.299 41,90 % 169.564 58,10 % 291.863
Niederösterreich 459.655 47,35 % 511.010 52,65 % 970.665
Oberösterreich 397.119 51,32 % 376.647 48,68 % 773.766
Salzburg 129.569 47,20 % 144.938 52,80 % 274.507
Steiermark 297.400 43,78 % 381.955 56,22 % 679.355
Tirol 179.281 51,39 % 169.587 48,61 % 348.868
Vorarlberg 100.777 58,59 % 71.217 41,41 % 171.994
Wien 498.168 63,32 % 288.608 36,68 % 786.776
Österreich 2.251.517 50,35 % 2.220.654 49,65 % 4.472.171

Mehrheitsverteilungen (grafisch)

Anfechtung des zweiten Wahlgangs

Am 8. Juni brachte der FPÖ-Vorsitzende Heinz-Christian Strache als Zustellungsbevollmächtigter des Wahlwerbers Norbert Hofer, vertreten durch den ehemaligen FPÖ-Justizminister und Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer, eine 152-seitige Beschwerdeschrift beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, die Mängel bei der Durchführung des zweiten Wahlgangs aufzeigen sollte.[101] Der Wahlanfechtung schlossen sich Hofer selbst und ein nicht namentlich genannter Bürger an. Hofers Antrag wurde vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen, weil er als Wahlwerber selbst das Wahlergebnis nicht anfechten kann, die des weiteren Antragstellers, weil auch einem Wahlberechtigten dieses Recht nicht zusteht.[102][103]

Begründung der Anfechtung

Gemäß der Anfechtungsbeschwerde habe es bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 94 von 117 Bezirkswahlämtern Gesetzwidrigkeiten gegeben.[104]

Laut der Tageszeitung Kurier betrafen Straches Vorwürfe (auf Basis der Anfechtungsbeschwerde) unter anderem folgende Punkte:

  • 573.275 Wahlkarten seien in nichtige und auszuzählende Karten vorsortiert worden,
  • vorzeitig geöffnet betreffe 120.067 Stimmen,
  • vorzeitig entnommen 80.953 Stimmen,
  • vorzeitig ausgezählt 30.295 Stimmen,
  • unbefugt ausgezählt – also ohne Kommission – 58.374 Stimmen.

Laut Robert Stein, dem Leiter der Wahlabteilung im Bundesministerium für Inneres, sei das Vorsortieren zur Erfassung bei der Bezirkswahlbehörde durchaus zulässig, solange die Stapel noch einmal von der Kommission geprüft werden können.[105]

Reaktionen

Stimmen der Politik

Bundeskanzler Christian Kern warnte bereits vor der Anfechtung der Wahl vor Verschwörungstheorien“, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bedauerte die „technischen Unzulänglichkeiten“ beim Urnengang. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder kritisierte die „vielen Schlampereifehler“, betonte aber auch, diese hätten zwar keine Auswirkungen auf den Wahlausgang, jedoch auf die Stimmung.[106]

Internationaler Pressespiegel

Die Reaktion der deutschsprachigen Auslandspresse schwankte von „Bestürzung bis hin zu Belustigung“.[107] Die Berliner Tageszeitung etwa fasst zusammen: „Für die FPÖ lohnt sich die Klage in jedem Fall. Entscheidet das Verfassungsgericht für sie, wird die Wahl wiederholt. Verlieren Hofer und sein Impresario Heinz-Christian Strache, dürfen sie eine neue Verschwörung beklagen.“ Ähnlich der Mannheimer Morgen: „Egal, wie das Urteil schließlich ausfällt: Die FPÖ wird sich in der Opferrolle gefallen.“ Kritik an der Anfechtung äußerte auch Meret Baumann von der Neuen Zürcher Zeitung, wenn sie schreibt, es entspräche „der Taktik der FPÖ, Zweifel zu schüren. Sie gebärdet sich so als Opfer und einzige Partei, die ausserhalb eines korrumpierten Machtsystems stehe. So durchschaubar dies ist, verfängt es doch bei den Stammwählern, wie die Reaktionen in den sozialen Netzwerken seit der Wahl zeigen.“ Zugleich begrüßte sie jedoch die Überprüfung durch den VfGH, um Zweifel auszuräumen.[5] Auch die Süddeutsche Zeitung begrüßt die VfGH-Überprüfung: „Auch wenn man den Habitus der Partei nicht mag und ihre Klage, man habe ihr übel mitgespielt, nicht nachvollziehen kann, so ist der Schritt, den die FPÖ am Mittwoch getan hat, dennoch richtig und wichtig. Auf diese Weise wird zum einen den Verschwörungstheoretikern der Wind aus den Segeln genommen. Der Rechtsstaat zeigt außerdem, dass er Kritiker ernst nimmt.“ (Zitiert nach News.[107]) Eindeutig äußerten sich auch Carsten Luther und Florian Gasser in der Wochenzeitung Die Zeit, wenn sie konstatierten: „Mit der Anfechtung der Bundespräsidentenwahl in Österreich bringt die FPÖ die Botschaft unters Volk: Der Sieg ist uns gestohlen worden. Und sie hat noch höhere Ziele.“[108] Norbert Mappes-Niediek von der Südwest Presse stellte fest, es gehe der FPÖ nicht um Aufdeckung angeblicher Unregelmäßigkeiten, sondern darum, ihre Weltsicht zu verbreiten, die besage, es gebe eine „Wahrheit hinter der Wahrheit“ und Lügenpresse und parteiliche Beamte“ hätten sich „hinter verschlossenen Türen geeinigt und deck[t]en alles zu“. Funktionäre der FPÖ selbst täten „sich in kreativem Umgang mit Regeln besonders leicht“.[109]

Stellungnahmen von Verfassungsrechtlern

Heinz Mayer meinte in der ORF-Nachrichtensendung ZIB 2, dass angesichts der umfassenden Vorwürfe der Freiheitlichen der VfGH in den vorgesehenen vier Wochen eine Entscheidung (das ist rechtlich: ein Erkenntnis) kaum werde fällen können. Bernd-Christian Funk schätzte die Chancen auf erfolgreiche Anfechtung als eher gering ein, denn „Anzahl und Schwere der Rechtswidrigkeiten dürften nicht ausreichen, um die Wahl auszuhebeln“.[110] Theo Öhlinger befand zwei der Beschwerdepunkte, nämlich die Auszählung von Stimmen nicht durch die gesamte Wahlkommission und die vorzeitige Veröffentlichung des Zwischenergebnisses, als sehr ernst zu nehmen. Wenn dies in Richtung von 30.000 betroffenen Stimmen gehe, werde die Wahl wohl wiederholt.[111] Klaus Poier meinte, wenn die Vorwürfe stimmten, dass Personen, die nicht der Wahlkommission angehörten, in großem Stil Stimmen ausgezählt hätten, an der Wiederholung der Wahl kein Weg vorbeiführe. Dabei sei offen und eben durch den Verfassungsgerichtshof zu klären, ob dies auch zutreffe.[112]

Der frühere VfGH-Präsident Ludwig Adamovich betonte im ZIB 2-Interview am 20. Juni 2016, ohne damit eine Prognose abgeben zu wollen, die strenge Judikatur des Gerichtshofes bei Vorschriften, die die Unabhängigkeit des Wahlvorganges sichern sollen. Eine Abweichung von dieser könne er sich schwer vorstellen. Im Fall der Aufhebung sei eine bundesweite Neuwahl nicht zwingend, aber das Argument, dass einzelne Wähler bei einer begrenzten Neuaustragung eine zweite Stimme erhalten könnten, habe einiges für sich.[113]

Aufhebung des zweiten Wahlgangs

Verfahren
Der Verfassungs­gerichtshof – hier an einem Verhandlungstag im Wahlanfechtungs ­verfahren – ordnete am 1.  Juli 2016 die Wiederholung der Stichwahl an.

Der Verfassungsgerichtshof beraumte von 20. bis 23. Juni 2016 eine öffentliche Verhandlung zur Zeugeneinvernahme von 90 Personen, hauptsächlich Mitglieder von Bezirkswahlbehörden, an. Diese wurden von den Verfassungsrichtern sowie Vertretern der beiden Stichwahlkandidaten befragt. Ein Erkenntnis über die Wahlanfechtung war innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von vier Wochen und damit bis spätestens 6. Juli, zwei Tage vor der geplanten Angelobung Van der Bellens, geplant.[114] Die Bundeswahlbehörde im Innenministerium sah in ihrer Gegenschrift keinen Grund zur Wahlwiederholung. Laut den ihr vorliegenden Niederschriften zur Briefwahlauszählung sei in allen 113 Bezirkswahlbehörden korrekt vorgegangen worden, es lägen keine Hinweise auf Manipulationen vor und eine Vorsortierung der Wahlkarten sei nicht rechtswidrig.[115]

In seiner Stellungnahme ging der Verein Gemeinsam für Van der Bellen davon aus, dass der Wille der Wähler unverfälscht in den bekannt gegebenen Ergebnissen zum Ausdruck kommt. Weiters wurde beantragt, abweichend von der bisherigen Praxis, anhand der vorliegenden Stimmzettel der Briefwahl von 17 Wahlbezirken, bei welchen Zweifel vorliegen könnten, zu überprüfen, ob eine Manipulation auch tatsächlich stattgefunden habe und damit ein Einfluss allfälliger Mängel auf das Wahlergebnis vorliege. Schließlich wurde für den als unwahrscheinlich angesehenen Fall von relevanten Unrechtmäßigkeiten angeregt, die Wahl nur für die Briefwahl und hier nur in betroffenen Bezirken zu wiederholen.[116]

Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes

Nach Durchführung von mündlichen Einvernahmen und Verhandlungen[117] gab der Verfassungsgerichtshof am 1. Juli 2016 der Wahlanfechtung statt und ordnete die Wiederholung des zweiten Wahlgangs (die Stichwahl) in ganz Österreich an.[6]

In der mündlichen Begründung führte Gerhart Holzinger als Präsident des Verfassungsgerichtshofes aus, dass verschiedene Formalvorschriften des Wahlgesetzes nicht eingehalten wurden. Zum Einen gab es in 14 der 20 in der 152-seitigen Wahlanfechtung genannten Wahlbezirke, in denen insgesamt 77.926 Briefwahlstimmen abgegeben wurden, nicht vorschriftsmäßige Vorgänge bei der Auszählung, wie zu frühes Öffnen der Kuverts, zu frühes Entnehmen und Sortieren der Stimmzettel, sowie Auszählung auch durch Unbefugte. Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, konnte vom VfGH zwar nicht gefunden werden, dies sei jedoch nach ständiger Rechtsprechung des VfGH (zurückgehend auf eine Wahlaufhebung mit ebenfalls vorausgehender mündlicher Zeugenbefragungen im Jahr 1927, da gesetzwidrig ein Wahlakt noch einmal geöffnet wurde[118]) für die Aufhebung der Wahl angesichts der Rechtswidrigkeiten nicht erforderlich, die Möglichkeit ist ausreichend. Zugleich hielt der VfGH aber ausdrücklich fest, dass keiner der einvernommenen Zeugen Anhaltspunkte für tatsächliche Manipulationen wahrgenommen hat. Da die Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgaben, im Wählerregister nicht gesondert aufgelistet sind und keinen eigenen Wahlsprengel bilden, kann die Wahl nicht nur auf diese beschränkt wiederholt werden. Demnach muss die Wahl im gesamten Bundesgebiet erneut durchgeführt werden.[119] Die Mathematiker Erich Neuwirth und Walter Schachermayer haben zudem den statistischen Nachweis erbracht, dass es höchst unwahrscheinlich sei, dass die betroffenen „kontaminierten“ Stimmen tatsächlich zu einer Umkehr des Wahlergebnisses geführt hätten.[120]

Zum Anderen gab die Bundeswahlbehörde am Wahltag bereits ab etwa 13 Uhr und damit vor Schließung der letzten Wahllokale um Punkt 17 Uhr erste Ergebnisse „an ausgewählte Empfänger, insbesondere an Medien und Forschungsinstitute“ weiter. Zwar gibt es nach Feststellung des VfGH keine Regelung, die die Weitergabe von Wahlteilergebnissen vor Wahlschluss verhindert. Doch wertet der VfGH diese, nicht nur bei dem gegenständlichen zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl, sondern bei allen unterschiedlichen Körperschafts- und Direktwahlen in Österreich von den jeweils obersten Wahlbehörden jahrzehntelang geübte Praxis der „systematischen Weitergabe von Teilwahlergebnissen“ zu Zwecken der Hochrechnung am Wahlabend an den ORF und an die Austria Presse Agentur (APA) sowie von dieser unter Setzung einer sogenannten „Sperrfrist“ weiter an Dritte (neben ausgewählten Medien auch an die wahlwerbenden Parteien), als potenziell wahlbeeinflussend, denn: „Der Wähler darf in seiner Wahl nicht beeinflusst werden“ sowie: „Diese Wahlwidrigkeit konnte auf das Wahlergebnis von Einfluss sein.“. Allein auch aus diesem Grund – und unabhängig von den oben dargestellten Gesetzesverletzungen – war nach Erkenntnis des VfGH der Wahlgang zu wiederholen.[118]

Wenngleich den Mitgliedern des VfGH die geübte Praxis der vorzeitigen Weitergabe von Teilergebnissen bekannt war, so betonte Holzinger, darauf angesprochen, ob sich das Erkenntnis auch auf andere Wahlen auswirken werde, dass der VfGH „nur Fehler beurteilen [kann], die an uns herangetragen werden“.[118]

Pressereaktionen

Robert Misik urteilte im Spiegel, es handle sich um einen „skurrilen Triumph des Rechtsstaats“, da es nachweislich keine Manipulationen gegeben habe und „nur im formaljuristischen Detailbereich geschludert“ worden sei. Die Standards des Verfassungsgerichts seien „lebensfremd und weitgehend unpraktikabel“. Im übrigen seien auch die Wahlbeisitzer der FPÖ ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen, da sie „die Korrektheit aller Abläufe unterschrieben“ und dies dann widerrufen hätten.[121] Für Cathrin Kahlweit von der Süddeutschen Zeitung haben die Richter gezeigt, dass Österreich „keine Bananenrepublik“ sei, und das sei „paradoxerweise“ das Verdienst der FPÖ, die „Politikverdrossenheit schürt“ und „Hassreden duldet“.[122] Von einem Rechtsstaat „profitieren auch diejenigen, die ihn verachten“, schreibt Stephan Hebel in der Frankfurter Rundschau und stellt fest, das sollte auch vielen FPÖ-Wählern zu denken geben. Er sieht nun die Brüsseler und auch die deutschen Politiker in der Pflicht, die EU und Europa zu „verändern, um es zu verteidigen“ und um sich nicht „am nächsten Triumph des Rechtspopulismus schuldig [zu] machen“.[123] Julia Ortner stellt hingegen in der News fest, dass es der FPÖ überhaupt nicht mehr primär darum ginge, das Bundespräsidentenamt zu erringen, sondern sie habe „ihr höchstes Ziel in der großen Inszenierung des Kampfes um die Hofburg schon erreicht“, nämlich „das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen grundlegend zu erschüttern.“[124]

Konsequenz: Wahlwiederholung und interimistisches Kollegialorgan

Auf Vorschlag der Bundesregierung wurde am 8. Juli 2016 im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates der Termin der Wahlwiederholung auf den 2. Oktober 2016 festgelegt. Die Angelobung des neugewählten Bundespräsidenten (Hofer oder Van der Bellen) vor der Bundesversammlung sollte in der Woche vom 28. November zum 2. Dezember 2016 stattfinden.[8]

Bis dahin hatten gemäß Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) als Kollegialorgan die drei Nationalratspräsidenten Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und der zugleich selbst für die Präsidentschaft kandidierende Norbert Hofer die Amtsgeschäfte der seit dem Ende der Amtszeit von Heinz Fischer am 8. Juli 2016 „dauernd erledigten Stelle“ des Bundespräsidenten zu führen.[125]

Verfolgung durch Staatsanwaltschaft

Angesichts der Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung nach der Präsidentenwahl ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Mitglieder von 20 Gemeinde- und Bezirkswahlbehörden. Basierend auf einer Anzeige des Innenministeriums nach erfolgter Wahlanfechtung. Konkret wird vorgeworfen, „dass ohne Anwesenheit von Beisitzern Briefwahlkuverts geöffnet sowie die Stimmzettel geprüft und ausgezählt wurden“. Die Beisitzer hatten trotz der rechtswidrigen Vorgänge in mehreren Fällen eine rechtlich korrekte Vorgehensweise bestätigt. Damit steht sowohl der Vorwurf des Amtsmissbrauchs als auch der „Falschbeurkundung im Amt“ im Raum.[126]

Wahlwiederholung (der Stichwahl)

Amtlicher Stimmzettel für die abgesagte Wiederholung des zweiten Wahlgangs am 2. Oktober 2016

Die Wiederholung der Stichwahl war für 2. Oktober 2016 vorgesehen, mit dem Versand von Briefwahlunterlagen und Plakatierungen wurde Ende August 2016 begonnen. Um die Stichwahl durchzuführen, wurden von der Firma kbprintcom.at 9,2 Millionen Stimmzettel und 1,5 Millionen Wahlkarten hergestellt.[127] Die Wahlkarten bestehen aus einem verschließbaren Briefumschlag in der Länge von 281 mm und in der Breite von 216 mm, in den die Stimmzettel in einem weiteren Kuvert eingefügt werden müssen. Die persönlichen Daten der Wahlberechtigten, insbesondere deren eigenhändige Unterschrift, sind auf der Wahlkarte durch eine verschließbare Lasche abgedeckt.[128]

Für die Wahl sind etwa 50.000 Wahlbeisitzer im Wahllokal notwendig, die von den Parteien nominiert werden und bisher je nach Gemeinde gar nicht oder auch recht unterschiedlich für ihre Tätigkeit entlohnt wurden. Wahlbeisitzer sind grundsätzlich fünf Jahre im Amt, können jedoch ausgetauscht werden, wenn sie am Wahltag verhindert sind. Nur in manchen Kommunen wird pro Wahleinsatz ein Essen bezahlt, in manchen „eine kleine finanzielle Entschädigung“. Wiener Neustadt bezahlt etwa 25 Euro und eine kleine Jause, St. Pölten sogar 12 Euro je Stunde der Anwesenheit.

Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer befürchtete durch die Wahlwiederholung Zusatzkosten für die Kommunen. Damit das Innenministerium Kosten der Gemeinde für die Beisitzer übernehmen könne, benötige es speziell für den Fall einer Wahlwiederholung eine Gesetzesänderung. Eine E-Learning-Schulung für Wahlbeisitzer sollte im September zur Verfügung stehen.[126][129]

Verschiebung der Wiederholung der Stichwahl

Amtliche Wahlinformation der Stadt Wien, zur Wiederholung der Stichwahl am 2. Oktober, zugestellt am 12. September, laut Medienberichten am 12. September bereits ungültig

Am 2. September wurde kolportiert, dass ein Teil der versendeten Briefwahlunterlagen Fehler aufweise.[130][131] Dabei handelte es sich um einige der Wahlkartenkuverts, bei denen sich Klebestellen aufgelöst hatten.[132] Im Folgenden wurde berichtet, dass dieser Umstand dazu führen könne, dass die in solchen Kuverts abgegebenen Briefwahlstimmen für ungültig erklärt werden müssten.

Da sich in den Tagen danach das Auftreten defekter Wahlkarten häufte, kündigte Innenminister Wolfgang Sobotka am 12. September eine Verschiebung des Wahltermins an.[133][134] Am 12. September verständigten sich die Klubobleute darauf, die Wahl auf den 4. Dezember 2016 zu verschieben.[135] Da die Möglichkeit einer Verschiebung nach geltender Rechtslage nicht geregelt ist, wurde die Verschiebung in einer Novelle des Bundespräsidentenwahlgesetzes durch Aufhebung der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung und Festsetzung des neuen Termins mittels Verfassungsbestimmung angeordnet.[136] Der entsprechende Antrag[137] wurde am 13. September von den Klubobleuten Andreas Schieder (SPÖ), Reinhold Lopatka (ÖVP), Eva Glawischnig-Piesczek (Die Grünen) und Matthias Strolz (NEOS) im Nationalrat eingebracht und an den Verfassungsausschuss verwiesen, der ihn am 15. September mit geringfügigen Änderungen billigte.[137] Am 21. September fasste der Nationalrat einen entsprechenden Beschluss, am 23. September beschloss der Bundesrat, keinen Einspruch zu erheben.[138][137] Mit der Unterzeichnung durch das die Funktion des Bundespräsidenten ausübende Nationalratspräsidium, die Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und der am 26. September erfolgten Kundmachung im Bundesgesetzblatt erlangte der Beschluss Gesetzeskraft.[137][11]

Im Juli 2017 musste die Druckerei kbprintcom.at, die für die fehlerhaften Kuverts verantwortlich war, 500.000 Euro Schadenersatz an die Republik Österreich zahlen.[139]

Cathrin Kahlweit bezeichnete die Verschiebung der Wiederholung in der SZ als „Desaster“ und „Uhu-Gate“.[140] Kate Connolly vom Guardian schrieb von einer „weiteren Peinlichkeit“ und zitierte Heinz-Christian Strache, der von einer „Verschwörung“ und einem „taktischen Manöver“ gesprochen hatte.[141] Aufgrund des langen Verfahrens wurde der Spruch „Bundespräsidentenwahl 2016–2019: Ich war dabei!“, der zwischenzeitlich auf T-Shirts angeboten wurde, von der Forschungsstelle für Österreichisches Deutsch zum Spruch des Jahres gewählt.[142]

Änderung bei Wahlberechtigung

Zur Stichwahlwiederholung wurden auch Wähler zugelassen, die zur Wahl und zur ersten Stichwahl nicht berechtigt waren. Mit der Änderung des Wahlgesetzes sollten all jene Personen als wahlberechtigt erfasst werden, die am voraussichtlichen Wahltag 4. Dezember 2016 zumindest das 16. Lebensjahr vollendet haben würden.

Neuerliche Fristerstreckung

Die ursprünglich mit dem 27. September 2016 bestimmte Frist zur Eintragung in die Wählerverzeichnisse wie auch in die Wählerevidenzen der Auslandsösterreicher wurde angesichts der Stichwahlwiederholungsverschiebung bis zum 27. Oktober 2016 verlängert.[143]

Änderung des Briefwahlkuverts

Wolfgang Peschorn, Leiter der Finanzprokuratur, kündigte am 16. September 2016 an, dass der Wahlkartenauftrag nicht neu vergeben werden soll, sondern kbprintcom.at zur Ersatzlieferung verpflichtet werden soll. Das geplante Gesetz verlangt nun wieder jenen Typ Wahlkarten, der schon 1990 bis 2009 verwendet worden ist. kbprintcom.at hat dafür jedoch keine Fertigungsstrecke und darf sich eines Sublieferanten bedienen. kbprintcom.at ist auf Endlospapiere, Bürodrucksachen und Behördendrucksorten spezialisiert. Den Bereich Behördendruck hat kbprintcom.at im Zuge der Privatisierung der Staatsdruckerei von dieser übernommen, diese kommt nun als die Herstellung ausführender Subunternehmer in Frage.

Die Forderung von Schadenersatz für die Kosten der Wahlverschiebung an die kbprint als Lieferantin der mangelhaften Wahlkarten wird überprüft. Forensisch wird nach der Ursache des Versagens der Klebestellen der Endlosdruck-Wahlkarten gesucht. Die neue Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker kündigte für nach der Wahl eine Prüfung der Pannen rund um die Verschiebung der Stichwahl an. Die Wahl konnte wiederum von der OSZE beobachtet werden. In den Medien wurde besprochen, dass die Firma kbprintcom.at in der letzten Bilanz (Geschäftsjahr 2014/2015, gelaufen bis 31. Jänner 2015) Verluste schrieb.[144][145][146]

Ergebnis der Wiederholung des zweiten Wahlgangs

Ergebnis der
Stichwahl vom
4. Dezember[1][2]
53,79 %
46,21 %
Van der
Bellen
Hofer
Hofer und Van der Bellen bei der Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses

Bei der Wiederholung der Stichwahl am 4. Dezember hatte sich die Wahlbeteiligung weiter erhöht und lag bei 74,21 %, im Vergleich zu 72,75 % bei der aufgehobenen Stichwahl im Mai. Alexander Van der Bellen konnte seinen Stimmanteil auf 53,79 % erhöhen, während sein Gegner Norbert Hofer im Vergleich zur Wahl in Mai sowohl Prozentpunkte als auch Stimmen verlor. Auf ihn entfielen 46,21 % der gültigen Stimmen.

Gesamtergebnis

Amtliches Endergebnis: Wahlstatistik [2]
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
ohne Briefwahl mit Briefwahl
Wahlberechtigte 6.399.607 6.399.607
Wahlbeteiligung 64,56 % 74,21 %
Abgegebene Stimmen 4.131.800 4.749.339
• davon gültig 3.991.451 96,60 % 4.597.553 96,80 %
• davon ungültig 140.349 3,40 % 151.786 3,20 %

Nachstehend die mit dem amtlichen Endergebnis veröffentlichten Gesamtsummen der auf die beiden Wahlwerber abgegebenen gültigen Stimmen (Wahlwerbersummen):

Kandidat gültige Stimmen[2] Anteil
Alexander Van der Bellen 2.472.892 53,79 %
Norbert Hofer 2.124.661 46,21 %

Bundesländerergebnisse

Im Vergleich zur aufgehobenen Stichwahl konnte Van der Bellen in allen Bundesländern zulegen und gewann auch diesmal wieder die acht Landeshauptstädte für sich. Salzburg und Niederösterreich, die im Mai noch mehrheitlich für Norbert Hofer stimmten, gingen bei der Wiederholungswahl an Alexander Van der Bellen.

Mehrheiten nach Bundesländern
Amtliches Endergebnis: Ergebnisse nach Bundesländern [2]
Bundesland Alexander
Van der Bellen
Norbert
Hofer
Gültige
Stimmen
Zahl % Zahl % Summe
Burgenland 73.581 41,87 % 102.147 58,13 % 175.728
Kärnten 139.276 45,41 % 167.425 54,59 % 306.701
Niederösterreich 498.849 50,66 % 485.874 49,34 % 984.723
Oberösterreich 440.631 55,27 % 356.619 44,73 % 797.250
Salzburg 146.616 51,97 % 135.483 48,03 % 282.099
Steiermark 325.960 47,26 % 363.778 52,74 % 689.738
Tirol 201.160 54,69 % 166.650 45,31 % 367.810
Vorarlberg 113.122 62,53 % 67.791 37,47 % 180.913
Wien 533.697 65,68 % 278.894 34,32 % 812.591
Österreich 2.472.892 53,79 % 2.124.661 46,21 % 4.597.553

Mehrheitsverteilungen (grafisch)

Weitere Wirkungen

Die Wahlen zum Österreichischen Wort des Jahres 2016 und seiner Nebenkategorien standen im Zeichen der Bundespräsidentenwahl – vier von fünf Wertungssieger bezogen sich direkt oder indirekt darauf:

  • Wort des Jahres: Bundespräsidentenstichwahlwiederholungsverschiebung
  • Unwort des Jahres: Öxit
  • Spruch des Jahres: „Bundespräsidentenwahl 2016-2019: Ich war dabei!“
  • Unspruch des Jahres: „Sie werden sich noch wundern, was alles möglich ist!“ – Norbert Hofer

Im Jahr 2018 kündigt die FPÖ an, die Republik Österreich als Verursacher des zweiten Wahlganges auf 3,4 Millionen Euro als Schadenersatz zu klagen.[147] Die Klage wurde vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen abgewiesen.[148]

Durch die Wahlwiederholung entstanden den Gemeinden, Ländern und dem Bund Mehraufwand in der Höhe von mindestens 8,47 Mio. Euro. Die Republik Österreich forderte daher von 18 Wahlleitern Schadenersatz in Höhe von je 36.000 Euro. Zwei Wahlleiter bezahlten den Betrag, gegen die anderen 16 wurden Klagen eingebracht.[149]

Siehe auch

Literatur

  • Robert Stein: Wahlrecht: Briefwahl, Fristen, Ausschließung. Am 1. Oktober 2011 ist das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft getreten. Es bringt unter anderem Neuerungen bei der Briefwahl und bei den Wahlausschließungsgründen. In: Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11–12/2011, Bundesministerium für Inneres (Hrsg.), Wien 2011, S. 89–91 (PDF; 138 KB).
  • Karin Stöger: Oberhaupt oder Repräsentant? Die Stellung des Bundespräsidenten im österreichischen politischen System. Reihe Lernmodule für die politische Bildung. Demokratiezentrum Wien (Hrsg.), Februar 2016 (PDF; 356 KB).

Rechtsgrundlagen

  • Art. 60 B-VG in der zum Zeitpunkt der Wahl gültigen Fassung vom 1. Oktober 2011
  • Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 in der Fassung 1. Jänner 2016 (BGBl. I Nr. 158/2015)
  • Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages (BGBl. II Nr. 28/2016)
  • Kundmachung der Wahlvorschläge für die Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 (PDF; 246 KB). Bundeswahlbehörde, GZ.: BMI-WA1220/0070-III/6/2016 vom 24. März 2016.
  • Kundmachung über das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 sowie die Vornahme eines zweiten Wahlganges am 22. Mai 2016 gemäß § 16 Abs. 5 und § 19 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 – BPräsWG (PDF; 374 KB). Bundeswahlbehörde, GZ.: BMI-WA1220/0213-III/6/2016 vom 2. Mai 2016.
Commons: Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise und Anmerkungen

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Anm.: Die hier zur Anwendung kommenden Farben beruhen auf dem amtlichen Farbschema der grafischen Aufbereitung BM.I-Applikation des Bundesministeriums für Inneres (BMI), wie sie auch in der grafischen Umsetzung BP-Österreich 2016 der Wiener Zeitung (WZ) im ersten und zweiten Wahlgang übernommen sind. (Mit Ausnahme bei Irmgard Griss, wo die WZ das amtliche Weiß durch den Grauton ersetzt hat.) Abgerufen im April und Mai 2016.
  2. 1 2 3 4 5 Bundespräsidentenwahl 2016 - Wiederholung des 2. Wahlgang - endgültiges Gesamtergebnis, inkl. Briefwahlstimmen. Bundesministerium für Inneres, 4. Dezember 2016, abgerufen am 4. Dezember 2016.
  3. 1 2 Anm.: Auf Beantragung wurden von der Bundeswahlbehörde die „amtliche[n] Stimmzettel für den zweiten Wahlgang“ im Wege der Briefwahl – entsprechend § 11 Abs. 3 i. V. m. Anlage 6 BPräsWG mit leerem Namensfeld für den gewählten Kandidaten – bereits mit den Wahlkarten für den ersten Wahlgang an die Wahlberechtigten verschickt.
  4. Endergebnis auf der Website des Bundesministeriums für Inneres
  5. 1 2 Meret Baumann: Anfechtung der Präsidentschaftswahl in Österreich: Die FPÖ ortet ein «Wahldesaster». In: Neue Zürcher Zeitung, 8. Juni 2016.
  6. 1 2 Wahlanfechtung: Höchstgericht hebt Stichwahl vollständig auf. In: derStandard.at. 1. Juli 2016, abgerufen am 1. Juli 2016.
  7. Erich Neuwirth, Walter Schachermayer: Some Statistics concerning the AustrianPresidential Election 2016. In: arXiv. September 2016. arxiv:1609.00506.
  8. 1 2 2. Oktober als Wahltermin fixiert. In: ORF.at. 8. Juli 2016, abgerufen am 8. Juli 2016.
  9. tagesschau.de: Aktuelle Nachrichten - Inland Ausland Wirtschaft Kultur Sport - ARD Tagesschau. Abgerufen am 15. April 2018 (deutsch).
  10. Defekte Kuverts: Hofburg-Wahl wird auf 4. Dezember verschoben. Auf krone.at, vom 12. September 2016.
  11. 1 2 3 Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BPräsWG geändert wird, BGBl. I Nr. 86/2016
  12. Neuer Bundespräsident wird am 26. Jänner angelobt. In: DiePresse.com. (diepresse.com [abgerufen am 6. Januar 2017]).
  13. Alexander Van der Bellen als Bundespräsident angelobt, auf derstandard.at, abgerufen am 26. Jänner 2017.
  14. Anm.: Anders als bei der Nationalratswahl sind Unterschriften von sechs Abgeordneten zum Nationalrat nicht ausreichend, so wie es früher auch bei der Bundespräsidentenwahl zulässig war.
  15. Bundespräsidentenwahlen – Kandidatur. In: Bundesministerium für Inneres. Abgerufen am 16. April 2016.
  16. Hofburg-Wahl: Bis Dienstag können Unterschriften nachgesammelt werden. In: Der Standard. 16. März 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  17. Siehe den sogenannten „Habsburgerparagrafen“ in Art. 60 Abs. 3 Satz 2 B-VG in der Fassung bis 30. September 2011.
  18. Marie-Theres Egyed, Benedikt Narodoslawsky: Ulrich Habsburg-Lothringen reizt die Hofburg-Kandidatur. In: Der Standard. 25. Mai 2011, abgerufen am 18. April 2016.
  19. Siehe BGBl. I Nr. 43/2011.
  20. Bundespräsidentenwahl 2016 – endgültige Zahl der Wahlberechtigten. In: Bundesministerium für Inneres. Abgerufen am 16. April 2016.
  21. 1 2 Wahlbehörde bestätigt: Sechs Kandidaten am Stimmzettel. In: DiePresse.com. 23. März 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  22. Griss reicht als Erste Unterstützungserklärungen ein. In: DiePresse.com. 8. März 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  23. FPÖ schickt Norbert Hofer in Präsidentenrennen. ORF, 28. Januar 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  24. Präsidentenwahl treibt tiefen Keil in die FPÖ. In: diePresse.com. 27. Januar 2016, abgerufen am 24. Mai 2016.
  25. Hofburg-Wahl: Hofer tritt für FPÖ an. In: burgenland.orf.at. ORF, 28. Januar 2016, abgerufen am 24. März 2016.
  26. Michael Völker: Bundespräsident: Hundstorfer dürfte für die SPÖ antreten. In: Der Standard. 27. Februar 2015, abgerufen am 16. April 2016.
  27. Lisa Kogelnik: SPÖ-Kandidat Hundstorfer betont nötigen Zusammenhalt in Flüchtlingsfrage. In: Der Standard. 15. Januar 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  28. Ministerrochaden beschlossen. ORF, 15. Januar 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  29. ÖVP-Kandidat Khol als Ansage in Richtung FPÖ-Wähler. In: Der Standard. 10. Januar 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  30. Unsere Geschichte: Seit mehr als 60 Jahren Seniorenbund. In: Website des Österreichischen Seniorenbunds. Archiviert vom Original am 24. April 2016; abgerufen am 24. April 2016.
  31. Dr. Andreas Khol auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
  32. Seniorenbund: Andreas Khol übergibt an Ingrid Korosec. In: Website des Österreichischen Seniorenbunds. 14. Januar 2016, archiviert vom Original am 24. April 2016; abgerufen am 24. April 2016.
  33. Lugner: „Lugner for president“. In: Der Standard. 29. Januar 2016, abgerufen am 18. April 2016.
  34. Innenministerium zeigt Lugner wegen Gratis-Kinotickets an. In: Der Standard. 7. März 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  35. "Unklare Rechtslage": Lugner beendet Aktion mit Gratiskinokarten. In: Der Standard. 8. März 2016, abgerufen am 22. Mai 2016.
  36. Ermittlungen gegen Lugner wegen Kino-Aktion eingestellt. In: diepresse.com. 20. Mai 2016, abgerufen am 22. Mai 2016.
  37. Macht und Ohnmacht des Präsidenten. In: Neue Zürcher Zeitung. 18. April 2016, abgerufen am 19. April 2016.
  38. Van der Bellen: Ein nichtgrüner Grüner, der Präsident werden will. In: Der Standard. 8. Januar 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  39. 1 2 Für Neos ist Griss Nummer Eins und Van der Bellen Nummer Zwei. In: Kleine Zeitung. 4. März 2016, abgerufen am 17. April 2016.
  40. NEOS begrüßen Griss Kandidatur zur Bundespräsidentin „außerordentlich“. In: Vienna Online. 18. Dezember 2015, abgerufen am 17. April 2016.
  41. Van der Bellen: Applaus im Neos-Hearing für grüne Konfliktpunkte. In: Der Standard. 23. Februar 2016, abgerufen am 17. April 2016.
  42. Hofer und Van der Bellen in Stichwahl. In: Wiener Zeitung. 24. April 2016, abgerufen am 3. Mai 2016.
  43. Stronach lässt Bundespräsidenten-Wahl wohl aus. In: Salzburger Nachrichten. 13. Februar 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  44. 1 2 Moritz Ablinger, Michael Völker: Zwei Kleinkandidaten wollen hoch hinaus. In: Der Standard. 15. Januar 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  45. Hofburg-Wahl: Awadalla gibt kurz vorm Ziel auf. In: Kurier. 17. März 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  46. Lisa Kogelnik: Marschall will Präsidentschaftswahl anfechten. In: Der Standard. 21. März 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  47. Christina Matzka: Bundespräsidenten-Wahl: Die Kandidaten im Emotions-Check. In: meinungsraum.at. 19. April 2016, archiviert vom Original am 19. April 2016; abgerufen am 19. April 2016.
  48. Maria Kern, Josef Votzi: Rot & Schwarz out, Rennen um Platz 1 bleibt offen. In: Kurier. 18. April 2016, abgerufen am 18. April 2016.
  49. Hofer vor Sprung auf Platz 1. In: oe24.at. Österreich, 13. April 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  50. 70 Prozent wollen sicher zur Hofburg-Wahl gehen. In: Der Standard. 8. April 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  51. Van der Bellen liegt in Umfragen weiter vorne. In: Die Presse. 8. April 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  52. Hofburg-Wahl: So würden Österreicher derzeit wählen. In: Heute. 8. April 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  53. Van der Bellen nur knapp vor Hofer. In: oe24.at. Österreich, 6. April 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  54. 1 2 Hofburg-Wahl: Umfragen sehen Van der Bellen vorne. ORF, 24. März 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  55. Hofer & Hundstorfer legen zu. Österreich, 24. März 2016, abgerufen am 16. April 2016.
  56. Hofburg-Wahl:Hofer in Führung. In: Österreich. 12. Mai 2016, abgerufen am 12. Mai 2016.
  57. Befragung zur BP-Wahl Mai 2016 / KW18. (PDF) MindTake Research GmbH, 11. Mai 2016, archiviert vom Original am 9. Februar 2017; abgerufen am 11. Mai 2016.
  58. Hofer und Van der Bellen Kopf an Kopf. In: Österreich. 29. April 2016, abgerufen am 1. Mai 2016.
  59. APA/Redaktion: Diskussion um Wahl-Umfragen: Keine weiteren Publikationen vor Stichwahl. In: vienna.at. Russmedia Digital, 2. Mai 2016, abgerufen am 6. Mai 2016.
  60. 400.000 Unentschlossene entscheiden die Hofburg-Wahl. In: heute.at. 17. November 2016, abgerufen am 18. November 2016.
  61. Hofer zieht in Umfrage davon. In: Österreich. 17. November 2016, abgerufen am 17. November 2016.
  62. Umfrage: Schwarz stürzt ab. In: Österreich. 4. November 2016, abgerufen am 5. November 2016.
  63. Donald Trump unten durch – Norbert Hofer und FPÖ oben auf. In: meinbezirk.at. 3. November 2016, abgerufen am 4. November 2016.
  64. Aktuelle Umfrage: Kern trotz CETA stabil. In: Österreich. 22. Oktober 2016, abgerufen am 23. Oktober 2016.
  65. Gleichstand im Hofburg-Rennen. In: Österreich. 6. Oktober 2016, abgerufen am 12. Oktober 2016.
  66. Umfrage: SPÖ kommt FPÖ näher. In: Österreich. 24. September 2016, abgerufen am 25. September 2016.
  67. Umfrage: VdB holt auf. In: Österreich. 15. September 2016, abgerufen am 17. September 2016.
  68. Umfrage: VdB holt auf. In: Österreich. 8. September 2016, abgerufen am 10. September 2016.
  69. Hofburg: Van der Bellen derzeit knapp vor Hofer. In: heute.at. 8. September 2016, abgerufen am 10. September 2016.
  70. Hofer und Van der Bellen vier Wochen vor der Wahl Kopf an Kopf. In: derstandard.at. 2. September 2016, abgerufen am 2. September 2016.
  71. Umfrage: Hofer fährt VdB davon. In: Österreich. 24. August 2016, abgerufen am 25. August 2016.
  72. Umfrage: Hofer weiter voran. In: Österreich. 11. August 2016, abgerufen am 12. August 2016.
  73. Hofer zieht davon. In: Österreich. 28. Juli 2016, abgerufen am 30. Juli 2016.
  74. Hofer zieht an VdB vorbei. In: Österreich. 6. Juli 2016, abgerufen am 30. Juli 2016.
  75. 50 Prozent finden Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl richtig. In: meinungsraum.at. 6. Juli 2016, abgerufen am 30. Juli 2016.
  76. „Die 2 im Gespräch“: Die zehn Duelle in der Ticker-Nachlese. In: Kurier, 14. April 2016, abgerufen am 21. April 2016.
  77. Die ORF-Elefantenrunde zur Bundespräsidentenwahl. In: Der Standard, 21. April 2016, abgerufen am 21. April 2016.
  78. Joachim Riedl: Österreich: Kampfhähne im TV-Duell. In: Die Zeit. 16. Mai 2016, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 7. Dezember 2016]).
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  87. Würfel gefallen: Kern als SPÖ-Chef so gut wie fix. In: ORF.at. 12. Mai 2016, abgerufen am 12. Mai 2016.
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  89. Lebenslauf: Bundeskanzler: Bundeskanzleramt Österreich. In: bundeskanzleramt.at. Archiviert vom Original am 18. Mai 2016; abgerufen am 18. Mai 2016.
  90. 1 2 3 4 5 6 Bundespräsidentenwahl 2016 – Gesamtergebnis inklusive Verlautbarung der Bundeswahlbehörde. Bundesministerium für Inneres, 2. Mai 2016, abgerufen am 3. Mai 2016.
  91. Bundespräsidentenwahl vom 25. April 2010, Endergebnis unter Einbeziehung der Stimmen aus Wahlkarten, die zur Briefwahl verwendet worden sind. Bundesministerium für Inneres, 10. Mai 2010, abgerufen am 25. April 2016.
  92. 1 2 3 4 5 Bundespräsidentenwahl 2016 – 2. Wahlgang – Vorläufiges Gesamtergebnis inklusive Briefwahlstimmen. Bundesministerium für Inneres, 23. Mai 2016, abgerufen am 24. Mai 2016.
  93. Wahlkartenantrag. In: wahlkartenantrag.at. Abgerufen am 25. April 2016.
  94. Verschiebungen bei Ergebnis möglich. In: ORF.at. 20. Mai 2016, abgerufen am 20. Mai 2016.
  95. 1 2 3 Österreich (Briefwahl), kumuliertes Ergebnis (117 von 117 Gebieten), vorläufiges Endergebnis inklusive Briefwahlstimmen. Bundesministerium für Inneres, 23. Mai 2016, archiviert vom Original am 24. Mai 2016; abgerufen am 24. Mai 2016.
  96. Duell geht in die Verlängerung. In: ORF.at. 22. Mai 2016, abgerufen am 22. Mai 2016.
  97. APA: Bundespräsidentenwahl 2016: Hofburg-Rennen steht Spitz auf Knopf. In: WZ Online. 22. Mai 2016, abgerufen am 23. Mai 2016.
  98. Mehrheit der Bundesländer entschied sich für Hofer. In: derStandard.at, 22. Mai 2016.
  99. Hofburg-Stichwahl: 46.800 Wahlkarten ungültig. In: DiePresse.com. Abgerufen am 1. Juni 2016.
  100. 1 2 Amtlich: Van der Bellen mit 50,35 Prozent gewählt. In: derStandard.at. 1. Juni 2016, abgerufen am 1. Juni 2016.
  101. APA: FPÖ-Wahlanfechtung eingebracht – HC Strache: Hofer hätte Präsident werden können. (Memento vom 8. Juni 2016 im Internet Archive) In: Wirtschaftsblatt, 8. Juni 2016, abgerufen am 8. Juni 2016.
  102. Wahlanfechtung von Hofer zurückgewiesen. In: NZZ, 22. Juni 2016.
  103. Schlappe für Hofer: Wahlanfechtung des FPÖ-Kandidaten zurückgewiesen. In: The Huffington Post, 22. Juni 2016.
  104. FPÖ-Chef Strache ficht Hofburgwahl wegen „Unzahl an Unregelmäßigkeiten“ an. In: Der Standard, 8. Juni 2016, abgerufen am 8. Juni 2016.
  105. Wie lauten die FPÖ-Vorwürfe und was ist dran? In: Kurier, 9. Juni 2016.
  106. Bundespräsidentenwahl: Kern warnt vor „Verschwörungstheorien“. In: Die Presse, 31. Mai 2016.
  107. 1 2 Wahlanfechtung: Kritik aus dem Ausland. In: News, 9. Juni 2016.
  108. Carsten Luther, Florian Gasser: Die FPÖ ist mehr als nur ein schlechter Verlierer. In: Die Zeit, 8. Juni 2016.
  109. Norbert Mappes-Niediek: Von Spitzen und von Eisbergen. In: Südwest Presse, 9. Juni 2016.
  110. Kann Van der Bellen rechtzeitig angelobt werden? In: Salzburger Nachrichten, 9. Juni 2016.
  111. Gerald John: Wahlanfechtung durch FPÖ: Experte sieht gewichtige Argumente. In: derStandard.at. 12. Juni 2016, abgerufen am 16. Juni 2016.
  112. Dietmar Neuwirth: Wahl-Anfechtung: „Dinge, die die FPÖ vorbringt, sind schwerwiegend“. In: DiePresse.com. 15. Juni 2016, abgerufen am 16. Juni 2016.
  113. Wahl-Anfechtung: Adamovich: VfGH wird Rechtsvorschriften strikt auslegen. In: DiePresse.com. 20. Juni 2016, abgerufen am 21. Juni 2016.
  114. Julia Neuhauser: Wahlwiederholung „sicher nicht im Sommer“. DiePresse.com, 16. Juni 2016, abgerufen am 16. Juni 2016.
  115. „Korrekt vorgegangen“. ORF.at, 17. Juni 2016, abgerufen am 17. Juni 2016.
  116. Dietmar Neuwirth: Nirgendwo ein Hinweis auf Manipulation. DiePresse.com , 19. Juni 2016, abgerufen am 19. Juni 2016.
  117. Zuerst Parteien, dann Öffentlichkeit. In: ORF.at. 30. Juni 2016, abgerufen am 30. Juni 2016.
  118. 1 2 3 Liveticker: Folgenreicher Tag für heimische Politik. (Memento vom 10. Juli 2016 im Internet Archive) In: ORF.at, 1. Juli 2016, abgerufen am 10. Juli 2016.
  119. VfGH-Präsident Holzinger im Wortlaut. In: Der Standard, 1. Juli 2016.
  120. Erich Neuwirth, Walter Schachermayer: Some Statistics concerning the AustrianPresidential Election 2016. In: arXiv. September 2016. arxiv:1609.00506.
  121. Robert Misik: Wahlwiederholung in Österreich: Der skurrile Sieg des Rechtsstaats. spiegel.de, 1. Juli 2016
  122. Cathrin Kahlweit: Die FPÖ hat der österreichischen Demokratie einen Dienst erwiesen. sueddeutsche.de, 2. Juli 2016
  123. Stephan Hebel: Neue Chance für Rechtspopulisten. (Memento vom 10. Juli 2016 im Internet Archive) fr-online.de, 1. Juli 2016
  124. Julia Ortner: Jörg Haider wäre stolz auf sie. news.at, 1. Juli 2016.
  125. Was jetzt? Fünf Fragen und Antworten zur Aufhebung der Präsidentschaftswahl. In: Der Standard, 1. Juli 2016.
  126. 1 2 Gemeinden fürchten Kostenlawine: „Können nichts dafür“ orf.at, 10. August 2016, abgerufen am 10. August 2016.
  127. Hofburg-Wahl: 42,3 Tonnen Papier für Stimmzettel. orf.at. Abgerufen am 12. September 2016.
  128. http://formulare.aforms2web.at/BP16/pdfs/Leitfaden_BP_Teil1.pdf
  129. „Aufwand für Wahlbeisitzer vergüten“, orf.at, 18. Juli 2016, abgerufen am 10. August 2016.
  130. Hofburg: Wahlverschiebung rückt näher, Hofer für Verzicht auf Wahlkarten. In: Der Standard, vom 9. September 2016.
  131. Österreich prüft Verschiebung der Stichwahl. In: Die Zeit, vom 9. September 2016.
  132. Anna Thalhammer: Briefwahl: Immer mehr schadhafte Kuverts. In: Die Presse, 8. September 2016.
  133. Österreich wählt am 4. Dezember neuen Präsidenten. In: Süddeutsche Zeitung, 12. September 2016.
  134. Philipp Aichinger: Wahlverschiebung: Der Canossagang des Innenministers. In: Die Presse, 12. September 2016.
  135. Defekte Kuverts: Hofburg-Wahl wird auf 4. Dezember verschoben. Auf krone.at, vom 12. September 2016.
  136. Hofburg: Neuer Wahltermin, neue Hürden. In: DiePresse.com. 12. September 2016, abgerufen am 7. Januar 2018.
  137. 1 2 3 4 Initiativantrag 1814/A XXV. GP
  138. STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H.: Debatte um Wahlverschiebung: "Wir sind alle genervt". In: derStandard.at. (derstandard.at [abgerufen am 15. April 2018]).
  139. Kaputte Briefwahlkuverts: Druckerei zahlt 500.000 Euro. In: Die Presse. (diepresse.com [abgerufen am 27. Juli 2017]).
  140. Österreich hat die Qual statt einer Wahl. sueddeutsche.de, 9. September 2016
  141. „Austrian presidential election postponed due to faulty glue.“ theguardian.com, 12. September 2016
  142. Das österreichische Wort des Jahres 2016 bei oedeutsch.at
  143. Information des Bundesministeriums für Inneres, Eintragungsfrist bis 27. Oktober 2016 verlängert.
  144. Auftrag bleibt bei "Problemdruckerei": Regressforderung an Firma möglich, orf.at 16. September 2016, abgerufen am 19. September 2016.
  145. OSZE will Hofburg-Wahl beobachten: Ergebnis einer Fact-Finding-Mission, orf.at, 16. September 2016, abgerufen am 19. September 2016.
  146. Angelobung erst Ende Jänner: Angelobung vor der Bundesversammlung, orf.at, 19. September 2016, abgerufen am 19. September 2016.
  147. FPÖ klagt Republik auf 3,4 Mio. Euro. In: orf.at. 10. Dezember 2018, abgerufen am 10. Dezember 2018.
  148. Hofburg-Wahl 2016: FPÖ blitzt mit Klage um Schadenersatz ab. In: kurier.at. 5. April 2018, abgerufen am 10. Juli 2019.
  149. Bundespräsidentenwahl 2016: Republik klagte 16 Wahlleiter. In: orf.at. 10. Juli 2019, abgerufen am 10. Juli 2019.

Anmerkungen zur Aufhebung des „Habsburgerparagrafen“

  1. Vgl. Robert Stein (langjähriger Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten (III/6) im Innenministerium): Wahlrecht: Briefwahl, Fristen, Ausschließung. In: Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11–12/2011 (siehe Lit.), hier S. 90:
    „… Mit diesem Satz des Art. 60 Abs. 3 B-VG wollte der Gesetzgeber der 1920er-Jahre verhindern, dass es möglicherweise zu einer Restauration des Kaiserhauses käme. Der Name ‚Habsburg‘ kommt aber im Gesetzestext nicht vor und aus moderner legistischer Betrachtung enthält die nunmehr außer Kraft getretene Verfassungsnorm gleich mehrere ‚unbestimmte Gesetzesbegriffe‘. Die Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und in der Folge des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1972 ist eine politische Entscheidung gewesen. Für die Bundeswahlbehörde bedeutet sie jedoch bei zukünftigen Bundeswahlen ein Mehr an Rechtssicherheit, wäre es doch für sie in vielen Fällen unklar gewesen, was ein ‚regierendes Haus‘ ist oder worum es sich bei einer ‚Familie, die ehemals regiert hat‘, tatsächlich handelt.“
  2. Vgl. Karin Stöger: Oberhaupt oder Repräsentant? Die Stellung des Bundespräsidenten im österreichischen politischen System. Februar 2016 (siehe Lit.), in Kapitel: IV. Wählbarkeit, S. 5:
    „… Dies legte die Verfassung von 1920 fest angesichts der erst kürzlich zusammengebrochenen Monarchie, angesichts der Ängste, die lange Zeit die Politik in Österreich beherrschte vor einem Wiederaufkommen monarchischer Tendenzen. Eine Veränderung der Staatsform hin zur Monarchie über den Umweg der Republik durch ein Mitglied der vormals herrschenden Familie sollte damit verhindert werden (vgl. hiezu auch Ermacora, 1998, S. 318). Diese Ängste bestanden lange. Erst mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 43/2011) wurde dieser Wahlausschließungsgrund für das Amt des Bundespräsidenten beseitigt.“

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Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten am 4. Dezember 2016. Bild zeigt Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen nach der Wahl im ORF-Studio in der Hofburg. Eigenes Werk Ailura
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Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten am 4. Dezember 2016. Bild zeigt Alexander Van der Bellen und Doris Schmidauer auf der Wahlparty des Team Van der Bellen. Eigenes Werk Ailura
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Image of Andreas Khol (Andreas Edler von Khol) of the ÖVP in the Parliament (Austria) press-centre. Taken during the Ö1 radio documentation on Simon Wiesenthal in September 2006. His family name was originaly "von Khol". Eigenes Werk Gryffindor
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Datei:Andreas Khol September 2006 (cropped).jpg
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Bundespräsidentenwahl 2016 in Österreich (erster Wahlgang) - Amtlicher Stimmzettel eingescannt Bundesministerium für Inneres - Bundeswahlbehörde
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