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vom 29.10.2019, aktuelle Version,

Bundespräsidentenwahl in Österreich 1986

Sieger der Bundespräsidentenwahl 1986: Kurt Waldheim

Zur Bundespräsidentenwahl in Österreich 1986, der achten Volkswahl eines österreichischen Staatsoberhaupts, kam es am 4. Mai 1986. Der bisherige Amtsinhaber, Rudolf Kirchschläger, konnte aufgrund der Verfassung keine dritte Amtsperiode ausüben.
Kein Kandidat konnte jedoch im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit erreichen und somit wurde eine Stichwahl nötig. Diese fand am 8. Juni 1986 statt.

Ausgangslage

Der bisherige Bundespräsident Rudolf Kirchschläger konnte, wie es die Verfassung vorschrieb, nicht neuerlich zu einer Wahl antreten. Um seine Nachfolge bewarben sich der frühere Generalsekretär der Vereinten Nationen Kurt Waldheim, offiziell unabhängig, jedoch von der ÖVP unterstützt, Kurt Steyrer von der SPÖ, Freda Meissner-Blau von den Grünen und Otto Scrinzi von der FPÖ. Waldheim bewarb sich nach seinem erfolglosen Versuch in der Wahl 1971 das zweite Mal um die Präsidentschaft. Der Wahlkampf wurde von der Waldheim-Affäre überschattet.

Kandidaten und Ergebnisse des Wahlgangs

Die Bundespräsidentenwahl 1986 war die erste, bei der keine allgemeine Wahlpflicht auf Bundesebene mehr bestand. Allerdings blieb die tatsächliche Abschaffung der Wahlpflicht den Bundesländern überlassen, von denen einige die Wahlpflicht noch für Jahre (das letzte bis 2010) beibehielten. Die Wahlbeteiligung sank im Vergleich zur letzten Präsidentschaftswahl 1980 nur geringfügig (von 91,6 % auf 89,5 % im ersten Wahlgang 1986).

Erster Wahlgang

Kandidat gültige Stimmen[1] Anteil
Kurt Waldheim 2.343.463 49,6 %
Kurt Steyrer 2.061.104 43,7 %
Freda Meissner-Blau 259.689 5,5 %
Otto Scrinzi 55.724 1,2 %

Von 5.436.846 Wahlberechtigten gaben 4.864.709 ihre Stimme ab, das ergibt eine Wahlbeteiligung von 89,5 %. Als ungültig gewertet wurden 144.729 Stimmen, das entspricht 3 % der abgegebenen Stimmen.[1]

Zweiter Wahlgang

Kandidat gültige Stimmen[1] Anteil
Kurt Waldheim 2.464.787 53,9 %
Kurt Steyrer 2.107.023 46,1 %

Von 5.436.846 Wahlberechtigten gaben 4.745.849 ihre Stimme ab, das ergibt eine Wahlbeteiligung von 87,3 %. Als ungültig gewertet wurden 174.039 Stimmen, das entspricht 3,7 % der abgegebenen Stimmen.[1]

Interpretation des Wahlergebnisses

Der ÖVP-Kandidat Waldheim konnte auch eine große Zahl von SPÖ-Sympathisanten für sich gewinnen. Besonders in der Arbeiterschaft und bei Jungwählern war die Stimmung für die SPÖ-geführte Bundesregierung Sinowatz vor dem Hintergrund der Krise der verstaatlichten Industrie sehr schlecht. Der Historiker Robert Kriechbaumer spricht in diesem Zusammenhang von einer „Protest- und Wendewahl“.[2]

Angelobung

Kurt Waldheim wurde am 8. Juli 1986 vor der Bundesversammlung angelobt.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Bundesministerium für Inneres:
  2. Robert Kriechbaumer: Zeitenwende. Die SPÖ-FPÖ-Koalition 1983–1987 in der historischen Analyse. Aus der Sicht der politischen Akteure und in Karikaturen von Ironimus. Böhlau Verlag, Wien 2008, ISBN 978-3-205-77770-0 S. 190

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Result of 1986 Austrian presidential election first round by states Eigenes Werk 沁水湾
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Result of 1986 Austrian presidential election runoff by states Eigenes Werk 沁水湾
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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