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vom 18.02.2017, aktuelle Version,

Bundespräsidentenwahl in Österreich 1992

Sieger der Bundespräsidentenwahl 1992: Thomas Klestil

Zur Bundespräsidentenwahl in Österreich 1992, der neunten Volkswahl eines österreichischen Staatsoberhaupts, kam es am 26. April 1992. Der bisherige Amtsinhaber, Kurt Waldheim, hatte keine zweite Amtsperiode angestrebt, obwohl die Verfassung dies erlaubt hätte.

Kein Kandidat konnte im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit erreichen. Den ersten Platz belegte Rudolf Streicher (SPÖ) vor Thomas Klestil (ÖVP). Die Stichwahl am 24. Mai 1992 konnte Klestil für sich entscheiden.

Ausgangslage

Der bisherige Bundespräsident Kurt Waldheim wollte nicht neuerlich zu einer Wahl antreten, obwohl er erst eine Amtsperiode hinter sich hatte. Um seine Nachfolge bewarben sich der frühere Botschafter Österreichs in den Vereinigten Staaten Thomas Klestil, offiziell unabhängig, jedoch von der ÖVP unterstützt, Rudolf Streicher von der SPÖ, Heide Schmidt von der FPÖ und Robert Jungk von den Grünen.

Kandidaten und Ergebnisse des Wahlgangs

Erster Wahlgang

Kandidat gültige Stimmen[1] Anteil
Rudolf Streicher 1.888.599 40,7 %
Thomas Klestil 1.728.234 37,2 %
Heide Schmidt 761.390 16,4 %
Robert Jungk 266.954 5,7 %

Von 5.676.903 Wahlberechtigten gaben 4.788.894 ihre Stimme ab, das ergibt eine Wahlbeteiligung von 84,4 %. Als ungültig gewertet wurden 143.717 Stimmen, das entspricht 3 % der abgegebenen Stimmen.[1]

Zweiter Wahlgang

Kandidat gültige Stimmen[1] Anteil
Thomas Klestil 2.528.006 56,9 %
Rudolf Streicher 1.915.380 43,1 %

Von 5.676.903 Wahlberechtigten gaben 4.592.932 ihre Stimme ab, das ergibt eine Wahlbeteiligung von 80,9 %. Als ungültig gewertet wurden 149.546 Stimmen, das entspricht 3,3 % der abgegebenen Stimmen.[1]

Angelobung

Thomas Klestil wurde am 8. Juli 1992 vor der Bundesversammlung angelobt.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Bundesministerium für Inneres:

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Result of 1992 Austrian presidential election first round by states Eigenes Werk 沁水湾
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Result of 1992 Austrian presidential election runoff by states Eigenes Werk 沁水湾
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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