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vom 12.06.2019, aktuelle Version,

Robert Kerber

Robert Kerber (* 21. Mai 1884 in Stettin; † 11. Mai 1977 in Wien)[1] war ein österreichischer Beamter und Politiker der Ersten Republik.

Leben

Der promovierte Jurist und Verwaltungsfachmann arbeitete nach seinem Studium zuerst im Innenministerium und wechselte dann zur Pensionsanstalt für Angestellte. Mit Errichtung des Ministeriums für soziale Fürsorge wurde er wieder in den Staatsdienst zurückberufen und wurde Ministerialrat im Bundesministerium für soziale Verwaltung. Als Fachmann wurde Kerber am 11. März 1933 in die Regierung Dollfuß I berufen und folgte dem zurückgetretenen Josef Resch als Bundesminister für soziale Verwaltung nach.[2]

Er wurde Mitglied im neu gegründeten Beamten- und Angestelltenbund, der sich mit Gewerbeverbänden und dem Landbund in der Nationalständischen Front sammelte.[3] Als deren Vertreter wurde Kerber am 21. September 1933 ins Kabinett Dollfuß II berufen.[4] Von 23. September 1933 bis zum 10. Juli 1934 war er österreichischer Innenminister. Als solcher war er mit der sachlichen Leitung der Angelegenheiten der inneren Verwaltung und ab 1. Mai 1934 auch der administrativen Angelegenheiten des Bundesamts für Statistik betraut. Für Angelegenheiten des Sicherheitswesens war hingegen während seiner Amtszeit Bundesminister Richard Schmitz verantwortlich. Während der Amtszeit Kerbers kam es zum Österreichischen Bürgerkrieg und zur Errichtung des austrofaschistischen Ständestaats.

Kerber war Mitglied im Deutschen Klub und als Regierungsmitglied nahm er um die Jahreswende 1933/34 Kontakt mit der mittlerweile verbotenen NSDAP auf und versorgte sie ab diesem Zeitpunkt mit Informationen aus Regierungskreisen. Nach eigener Aussage trat er 1936 „unter Zwang“ der Vaterländischen Front bei, um seine frühere Beamtenposition wieder bekleiden zu können, auf einem Formular findet sich allerdings auch ein Beitrittsdatum bereits von 1935.[5]

Einzelnachweise

  1. Goldinger, Walter (Hrsg.): Protokolle des Klubvorstandes der Christlichsozialen. Partei 1932–1934. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1980, S. 277.
  2. Wechsel im Sozialministerium. In: Reichspost, 12. März 1933, S. 1–2 (Online bei ANNO)Vorlage:ANNO/Wartung/rpt.
  3. Das Programm der Nationalständischen Front. In: Wiener Zeitung, 6. August 1933, S. 2 (Online bei ANNO)Vorlage:ANNO/Wartung/wrz.
  4. Irmgard Bärnthaler: Die Vaterländische Front. Geschichte und Organisation. Europa Verlag, Wien / Frankfurt / Zürich 1971, ISBN 3-203-50379-7 (formal falsch), S. 38 (Hier fälschlich als Körber geführt.).
  5. Andreas Huber: Rückkehr erwünscht: Im Nationalsozialismus aus „politischen“ Gründen vertriebene Lehrende der Universität Wien (= Friedrich Stadler [Hrsg.]: Emigration – Exil – Kontinuität. Schriften zur zeitgeschichtlichen Kultur- und Wissenschaftsforschung. Band 14). Lit, Münster 2016, ISBN 978-3-643-50681-8, S. 95 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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