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Bildung überdenken - Ein globales Gemeingut?
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80 Bildung überdenken • ein globales Gemeingut? Die Reproduktion und mögliche Verstärkung ungleicher Lernchancen als Folge der Privatisierung in allen ihren Formen wirft wichtige Fragen auf, was die Vorstellung von Bildung als öffentlichem Gut und die Rolle des Staates zur Gewährleistung des Rechts auf Bildung angeht. Rekontextualisierung des Rechts auf Bildung Der internationale Entwicklungsdiskurs spricht oft von Bildung als einem Menschenrecht sowie als einem öffentlichen Gut. Das Prinzip der Bildung als grundlegen- des Men schen recht, das die Realisierung anderer Men- schenrechte ermöglicht, gründet in inter nationalen nor- mativen Rahmenwerken.134 Es weist dem Staat die Aufgabe zu, sicherzustellen, dass das Recht auf Bildung respektiert, umgesetzt und geschützt wird. Neben seiner Rolle in der Bereitstellung von Bildungsangeboten muss der Staat auch als Garant des Rechts auf Bildung agieren. Kasten 17 – Respektierung, Umsetzung und Schutz des Rechts auf Bildung 46. Das Recht auf Bildung auferlegt dem Staat – wie alle anderen Menschenrechte auch – eine dreifache Verpflichtung: das Recht zu respektieren, zu schützen und umzusetzen. Die Verpflichtung zur Umsetzung des Rechts beinhaltet ihrerseits sowohl eine Verpflichtung zur Ermöglichung des Rechts als auch eine Verpflichtung zur Bereitstellung des Rechts. 47. Die Verpflichtung zur Respektierung des Rechts verlangt vom Staat, dass er Massnahmen vermeidet, die die Wahrnehmung des Rechts auf Bildung be­ oder verhindern. Die Verpflichtung zum Schutz des Rechts verlangt vom Staat, dass er Massnahmen ergreift, die Dritte daran hindern, die Wahrnehmung des Rechts auf Bildung zu beeinträchtigen. Die Verpflichtung zur Umsetzung (Ermöglichung) des Rechts verlangt vom Staat, dass er positive Massnahmen ergreift, um es den Einzelnen und den Gemeinschaften zu ermöglichen und sie darin zu unterstützen, das Recht auf Bildung wahrzunehmen. Schliesslich hat der Staat die Verpflichtung, das Recht auf Bildung umzusetzen (bereitzustellen). Als allgemeine Regel gilt, dass der Staat verpflichtet ist, ein spezifisches Recht gemäss dem Sozialpakt umzusetzen (bereitzustellen), wenn eine Person oder Gruppe aus Gründen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist, das Recht mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln selber wahrzunehmen. Das Ausmass dieser Verpflichtung unterliegt jedoch stets dem Text des Sozialpakts. Quelle: UNO­ Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR). 1999. Allgemeiner Kommentar Nr. 13: Das Recht auf Bildung (Art. 13 des Paktes), 8. Dezember 1999, E/C.12/1999/10 (46/47), verfügbar unter: www. refworld.org/docid/4538838c22.html [Abfrage 6. März 2015] 134 Siehe insbesondere Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 (Art. 26), Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 (Art. 13) und Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 (Art. 28). Die Reproduktion und mögliche Verstärkung ungleicher Lernchancen als Folge der Privatisierung in allen ihren Formen wirft wichtige Fragen auf, was die Vorstellung von Bildung als öffentlichem Gut und die Rolle des Staates zur Gewährleistung des Rechts auf Bildung angeht.
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Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort 3
  2. Danksagungen 5
  3. Verzeichnis der Kästen 8
  4. Zusammenfassung 9
  5. Einleitung 13
  6. 1.Nachhaltige Entwicklung: Ein zentrales Anliegen 19
    1. Herausforderungen und Spannungen 20
    2. Neue Wissenshorizonte 26
    3. Alternative Ansätze erkunden 30
  7. 2. Bestätigung eines humanistischen Ansatzes 35
    1. Ein humanistischer Bildungsansatz 37
    2. Sicherstellung einer inklusiveren Bildung 43
    3. Die Transformation der Bildungslandschaft 49
    4. Die Funktion der Pädagogen in der Wissensgesellschaft 55
  8. 3. Bildungspolitik in einer komplexen Welt 59
    1. Wachsende Kluft zwischen Bildung und Arbeitswelt 60
    2. Anerkennung und Bestätigung des Lernens in einer mobilen Welt 64
    3. Politische Bildung in einer vielfältigen und vernetzten Welt überdenken 68
    4. Global Governance im Bildungsbereich und nationale Politik 71
  9. 4. Bildung als Gemeingut? 75
    1. Das Prinzip der Bildung als öffentliches Gut, das unter Druck steht 76
    2. Bildung und Wissen als globale Gemeingüter 83
    3. Überlegungen für die Zukunft 90
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Bildung überdenken
Bildung überdenken Ein globales Gemeingut?
Titel
Bildung überdenken
Untertitel
Ein globales Gemeingut?
Herausgeber
Schweizerische UNESCO-Kommission
Deutsche UNESCO-Kommission
Österreichische UNESCO-Kommission
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-SA 3.0
ISBN
978-3-033-05613-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
96
Kategorie
Geisteswissenschaften
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    http://www.refworld.org/docid/4538838c22.html
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    1. Vorwort 3
    2. Danksagungen 5
    3. Verzeichnis der Kästen 8
    4. Zusammenfassung 9
    5. Einleitung 13
    6. 1.Nachhaltige Entwicklung: Ein zentrales Anliegen 19
      1. Herausforderungen und Spannungen 20
      2. Neue Wissenshorizonte 26
      3. Alternative Ansätze erkunden 30
    7. 2. Bestätigung eines humanistischen Ansatzes 35
      1. Ein humanistischer Bildungsansatz 37
      2. Sicherstellung einer inklusiveren Bildung 43
      3. Die Transformation der Bildungslandschaft 49
      4. Die Funktion der Pädagogen in der Wissensgesellschaft 55
    8. 3. Bildungspolitik in einer komplexen Welt 59
      1. Wachsende Kluft zwischen Bildung und Arbeitswelt 60
      2. Anerkennung und Bestätigung des Lernens in einer mobilen Welt 64
      3. Politische Bildung in einer vielfältigen und vernetzten Welt überdenken 68
      4. Global Governance im Bildungsbereich und nationale Politik 71
    9. 4. Bildung als Gemeingut? 75
      1. Das Prinzip der Bildung als öffentliches Gut, das unter Druck steht 76
      2. Bildung und Wissen als globale Gemeingüter 83
      3. Überlegungen für die Zukunft 90
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