Seite - 371 - in Österreich und die deutsche Frage 1987–1990 - Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
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23.11.1989: Bericht Botschafter Bauer und Gesandter Loibl Dok. 76
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beseitigen können: daher erfolgte Bestätigung des Warschauer Vertrages in allen
Teilen unter Hervorhebung von Artikel 2 (Ausbau der Beziehungen).
2. Zwangsarbeiter von Polen „nicht sehr massiv“ aufgegriffen. Jaruzelski ver-
wies auf seine Ehefrau (Germanistin) und sein Haus „voll deutscher Kultur“,
und sagte: „Im Gegensatz zu vielen Landsleuten, die unter den Nationalisten ge-
litten und dafür noch keine Entschädigung erhalten haben, habe er eher unter
den Russen gelitten.“ Lt. Mazowiecki sollte Frage nochmals überdacht werden,
BK machte jedoch keine großen Hoffnungen (BKA-Gesprächspartner hält Pro-
blem für kaum lösbar).12
Lt. BKA liegt keine völkerrechtwidrige Zwangsrekrutierung vor (d. h. Einglie-
derung von Angehörigen besetzter Gebieten in Besatzungsarmee), wie in Elsass,
Dänemark und Luxemburg geschehen
– wofür entschädigt wurde.
Völkerrechtlich zulässige Zwangsarbeit ist durch Reparationen zu entschä-
digen, die aber durch Londoner Protokoll13 bis Friedensvertrag aufgeschoben
sind. Zudem verzichtete Polen im Görlitzer Vertrag 1950 mit DDR14 (erstmalige
Anerkennung der Oder-Neisse-Linie) gegenüber Deutschland auf Reparationen;
Verzicht wurde beim Warschauer Vertrag 1970 gegenüber BRD wiederholt15 (Hin-
tergrund ist lt. BKA das „Geschäft mit den Westgebieten“, die Deutschland ab-
genommen wurden). Warschau behaupte nun, Verzicht gelte nur für öffent liche,
nicht aber private Ansprüche; Völkerrecht kennt aber lt. BKA keine derartige Un-
terscheidung, Reparationsforderungen aller Bürger würden durch Staat vertreten.
Deutsche Frage (BK unterbrach Besuch wegen Maueröffnung) blieb scheinbar
nur Hintergrund-Begleitung: Jaruzelski äußerte Vertrauen sowie Notwendigkeit
von Augenmaß und Zurückhaltung. Hauptsächliche polnische Sorge war jedoch,
DDR-Entwicklung könnte wirtschaftliches BRD-Interesse von Polen ablenken
(bei Zuschüssen der Bundesregierung, Investitionsentscheidungen usw.).
Inwieweit „Durchbruch“ berechtigt ist oder nicht, hängt von Auslegung dieses
Begriffes ab: In zurückhaltenden Bewertungen des polnischen Außenministe-
riums sieht Bonn eine Reaktion „alter Kader“, die bis zur letzten Minute ge-
feilscht hätten (z. B. Ersetzung von „deutsch-polnischer Handelskammer“ durch
„Handelskammer BRD-VR Polen“). BRD-Berichterstattung über Besuch stand im
12 Entschädigungsansprüche polnischer Opfer des Nationalsozialismus wurden nicht aner-
kannt, man fand jedoch eine pragmatisch-humanitäre Lösung in Form der Stiftung „Pol-
nisch-Deutsche Aussöhnung“ die am 16. Oktober 1991 ins Leben gerufen wurde und Ent-
schädigungen für Zwangsarbeiter leistete.
13 In dem am 27. Februar 1953 in London unterzeichneten Abkommen über die deutschen Aus-
landsschulden wurde die Prüfung von Reparationsforderungen bis zur endgültigen Regelung
der Reparationsfrage, die in einem Friedensvertrag erfolgt wäre, zurückgestellt. Siehe BGBl.
1953 II, S. 333–485. Zur Thematik siehe weiterführend Ursula Rombeck-Jaschinski, Das Lon-
doner Schuldenabkommen. Die Regelung der deutschen Auslandsschulden nach dem Zweiten
Weltkrieg (Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts in London 58), München
2005.
14 Für den Text des am 6. Juli 1950 zwischen der DDR und Polen unterzeichneten Vertrags siehe
Dokumente zur Deutschlandpolitik II/3, S. 249–252.
15 Zum „Warschauer Vertrag“ siehe Dok. 1, Anm. 17.
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Österreich und die deutsche Frage 1987–1990
Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
- Titel
- Österreich und die deutsche Frage 1987–1990
- Untertitel
- Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
- Herausgeber
- Michael Gehler
- Maximilian Graf
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht Verlage
- Ort
- Göttingen
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-666-35587-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 792
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung: Österreich und die deutsche Frage 1945–1990 7
- I. Vorbemerkungen 7
- II. Ausgangsbedingungen und Vorgeschichte: Von der „doppelten Staatsgründung“ zur Perpetuierung deutscher Zweistaatlichkeit (1949–1987) 11
- 1. Die Entwicklung bis zum Entscheidungs- und Zäsurjahr 1955 11
- 2. Gescheiterte Vermittlungsversuche (1958–1963) 19
- 3. Die Entwicklung bis zum Grundlagenvertrag 1972 23
- 4. Österreich, die europäische Integration und die Anerkennung der DDR im Zeichen der Entspannung (1961–1972) 28
- 5. Das Verhältnis Österreichs zu den beiden deutschen Staaten bis zum Bonn-Besuch Honeckers (1972–1987) 32
- III. Österreich und die deutsche Frage 1987–1990 38
- 1. Österreich und die scheinbare Stabilität des SED-Regimes 38
- 2. Die Grenzöffnung im Kontext der Langzeitentwicklungen und ihre direkten Folgen 43
- 3. Österreichs Annäherungen an das gemeinschaftliche Europa, die Bundesrepublik und die deutsche Frage 50
- 4. „Mauerfall“ und „Wiedervereinigung“: Die Haltung Österreichs bis Ende 1989 63
- 5. Österreich und die deutsche Frage Anfang 1990 75
- 6. Der Einigungsprozess und seine internationale Durchsetzung aus österreichischer Sicht 86
- 7. Österreichs Abschied von der DDR 92
- 8. Österreich, die deutsche Einheit und der Weg nach Europa – Bilanz und Ausblick 95
- IV. Editorische Vorbemerkungen 99