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2.3.1990: Bericht Botschafter Grubmayr Dok. 134
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mühte Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichtes6 betreffe, wo über die Grenzen
von 1937 gesprochen wird, so handelte es sich um eine Entscheidung über eine
staatsbürgerrechtliche Frage und nicht um das Problem der territorialen Ausdeh-
nung der BRD. Aber das Erkenntnis hätten eben diejenigen Leute, die immer da-
mit herumwerfen, nicht gelesen.
Hinsichtlich der Oder-Neisse-Grenze gebe es auch die Probleme mit dem Ar-
tikel 23 des Grundgesetzes.7 Unter der Annahme, dass die 5 auf dem Boden der
DDR liegenden deutschen Länder gemäß Absatz 2 dieses Artikels Antrag auf Ein-
tritt in die BRD stellen, müsste der Absatz 2 aufgehoben werden, weil dies sonst
ja bedeuten würde, dass es noch andere „eintrittsfähige“ Länder gibt, welche
der BRD beitreten könnten. Und das wären eben dann v. a. die polnischen West-
gebiete. Daraus geht hervor, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung der Aner-
kennung der deutschen Ostgrenze erst nach dem Vollzug der Vereinigung Platz
greifen kann.
Im Übrigen sei das Konzept „Deutschland in den Grenzen von 1937“ das erste
Mal schon in den Londoner Protokollen von 19448 aufgetaucht, somit also
keine deutsche, sondern eine alliierte Kreation. Bei dem polnischen Wunsch, in
die Verhandlungen eingebunden zu werden, ergeben sich auch sehr diffizile Pro-
bleme. Wenn man von den Grenzen von 1937 ausgeht, so müsste man Polen ja als
Eigentümer von Schlesien, Pommern und Teilen von Ostpreußen als 3. deutschen
Staat einreihen und man käme dann, wenn man dieses Gedankenspiel fortsetzt,
zu der Formel 3+4 statt 2+5.
In diesem Zusammenhang kam mein Kollege auch auf die Frage allfälliger
Reparationsansprüche zu sprechen. Bei der obigen Konzeption müsste sich Polen
ja einen Teil allenfalls geforderter Reparationen (soweit die ehemals deutschen
Gebiete betroffen sind)
selbst bezahlen? Man käme damit zu unsinnigen Resulta-
ten. Aber jedenfalls
– so bekräftigte mein Mitredner
– lehne die BRD kategorisch
jede weitere Reparationszahlung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines
Friedensvertrages ab.
Weiters erzählte mir mein deutscher Kollege, dass er jetzt ziemlich intensive
Kontakte mit der DDR-Botschaft habe. Angehörige dieser Mission drücken ganz
6 Siehe Dok. 61, Anm. 6.
7 Zu Artikel 23 des Grundgesetzes siehe bereits Dok. 125, Anm. 3.
8 Das Londoner Protokoll über den Kontrollmechanismus in Deutschland vom 14. November
1944 regelte die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen sowie die Verwaltung Berlins.
Die Londoner Protokolle von 1944 sind Teil der Zonenprotokolle, drei Protokolle die 1944 und
1945 von den Vertretern Großbritanniens, der Sowjetunion und den USA bei der alliierten
Europäischen Beratenden Kommission (European Advisory Commission / EAC) angefertigt
wurden. Die Kommission war für die Planung der Besatzungszonen nach Ende des Zwei-
ten Weltkriegs zuständig. Im ersten EAC-Zonenprotokoll vom 12. September 1944, ange-
fertigt in London, wurde als Grundlage für die Festlegung der Besatzungszonen in Deutsch-
land die Grenze Deutschlands vom 31. Dezember 1937 und Groß-Berlins vom 27. April 1920
herangezogen.
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Buch Österreich und die deutsche Frage 1987–1990 - Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit"
Österreich und die deutsche Frage 1987–1990
Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
- Titel
- Österreich und die deutsche Frage 1987–1990
- Untertitel
- Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
- Herausgeber
- Michael Gehler
- Maximilian Graf
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht Verlage
- Ort
- Göttingen
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-666-35587-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 792
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung: Österreich und die deutsche Frage 1945–1990 7
- I. Vorbemerkungen 7
- II. Ausgangsbedingungen und Vorgeschichte: Von der „doppelten Staatsgründung“ zur Perpetuierung deutscher Zweistaatlichkeit (1949–1987) 11
- 1. Die Entwicklung bis zum Entscheidungs- und Zäsurjahr 1955 11
- 2. Gescheiterte Vermittlungsversuche (1958–1963) 19
- 3. Die Entwicklung bis zum Grundlagenvertrag 1972 23
- 4. Österreich, die europäische Integration und die Anerkennung der DDR im Zeichen der Entspannung (1961–1972) 28
- 5. Das Verhältnis Österreichs zu den beiden deutschen Staaten bis zum Bonn-Besuch Honeckers (1972–1987) 32
- III. Österreich und die deutsche Frage 1987–1990 38
- 1. Österreich und die scheinbare Stabilität des SED-Regimes 38
- 2. Die Grenzöffnung im Kontext der Langzeitentwicklungen und ihre direkten Folgen 43
- 3. Österreichs Annäherungen an das gemeinschaftliche Europa, die Bundesrepublik und die deutsche Frage 50
- 4. „Mauerfall“ und „Wiedervereinigung“: Die Haltung Österreichs bis Ende 1989 63
- 5. Österreich und die deutsche Frage Anfang 1990 75
- 6. Der Einigungsprozess und seine internationale Durchsetzung aus österreichischer Sicht 86
- 7. Österreichs Abschied von der DDR 92
- 8. Österreich, die deutsche Einheit und der Weg nach Europa – Bilanz und Ausblick 95
- IV. Editorische Vorbemerkungen 99