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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät - Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Volume II:1442–1557
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Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi und 1520 I auch Rektor der Universität99. Alle Einträge in der Juristenmatrikel weisen dieselbe prägnante humanistische Buchkursive auf, der Vergleich mit den Rektoratsakten liegt wie bei Jodocus Hausner auf der Hand, da Kaufman dreimal der Universität als Rektor vorstand. In diesem Fall ergibt die Suche jedoch keinen Treffer; die Überlieferung der Geschäftsbücher des Rektorats endet mit einer kleinen Ausnahme 1476, also weit vor der Amtszeit von Kaufmann100. Ein Blick in das Diözesanarchiv Wien ist ergiebiger: Im Jahr 1522 war Kaufman Vizedekan im Wiener Domkapitel und führte dort in Vertretung des Dekans die Acta Capituli101. Die Akten des Kapitels sind in dieser Zeit sowohl in latei- nischer als auch in deutscher Sprache verfasst und haben das alltägliche Tagesgeschehen, besondere Vorkommnisse und für das Kapitel relevante Urkundenabschriften zum Inhalt. Die Schrift ist eindeutig von derselben Hand, womit bewiesen ist, dass Kaufman selbst die Einträge in die Matrikel geschrieben hat. Als zusätzliche Bestätigung lässt sich ein eigenhändiger Vermerk Kaufmans auf einer Urkunde vom 22. März 1524 festmachen102. Damit kann die oben formulierte Vermutung, dass die Dekane zumindest ab der zweiten Hälfte des Bandes im Normalfall selbst geschrieben haben, als eindeutig bestätigt angese- hen werden, anders lässt sich der semesterweise Handwechsel nur schwer erklären. Kaufmann dient in weiterer Folge übrigens auch als Beispiel für ein nicht seltenes Phänomen an der Universität: das Auslandsstudium. Er immatrikulierte sich nämlich im Winter 1498 an der Juristenfakultät, lässt sich dann aber in den folgenden Jahren nicht nachweisen. Neun Jahre später, im Winter 1507, wird Kaufman als doctor legum, also römisch-rechtlich promoviert, wieder in der Fakultät aufgenommen. Das lange Fernblei- ben und die zivilrechtliche Graduierung lassen nur den Schluss zu, dass er ein Auslands- studium absolvierte103. 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch- rechtlicher Einfluss Lange bevor Kaiser Karl IV. 1348 in Prag die erste Universität auf deutschsprachigem Boden gründete, pilgerten viele Scholaren aus dem Reich nach Italien oder Frankreich, um an einer der dortigen Universitäten ein Studium zu beginnen. Aufgrund des Fehlens einer Universität nördlich der Alpen war das Auslandsstudium alternativlos. Die große Anziehungskraft der italienischen und französischen Universitäten blieb auch später trotz des großen „deutschen“ Angebots – bis zum Vorabend der Reformation (1506) standen im Reich 18 Universitäten zur Verfügung104 – bestehen, und gerade bei begüterten Jus- studenten waren die nord- und mittelitalienischen Universitäten wie Bologna, Padua, Ferrara, Siena und Pavia oder Perugia beliebte Studienorte. Mit dem Italienaufenthalt 99 Ausführliche biografische Daten bei: Göhler, Domkapitel, 461 f. 100 Uiblein, Quellenlage, 542. 101 DAW, Bestand Domkapitel: Acta Capituli, Bd. I (1462–1528), fol. 115r–126v. 102 DAW, Urkunden, 15240322. Digital auf: http://www.mom-ca.uni-koeln.de/mom/AT-DAW/Urkun- den/15240322/charter#anchor, abgerufen am 09.11.2014. 103 Auch an Kaufmanns humanistischem Interesse besteht kein Zweifel, er ist als Vorbesitzer von drei in Graz liegenden Inkunabeln genannt: Homer, Isocrates und Aristoteles. UB Graz, Signaturen: II 9854, II 9853; II 9854a. 104 Hammerstein, Bildung, 5.
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis, Volume II:1442–1557
Title
Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Subtitle
Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis
Volume
II:1442–1557
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20255-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
326

Table of contents

  1. 1. Einleitung vii
    1. 1.1 Forschungsstand viii
    2. 1.2 Vorhaben und Ziele der Edition x
    3. 1.3 Die Quelle xi
    4. 1.4 Der Wert der Quelle – Prosopografische Erkenntnisse xii
    5. 1.5 Die juridische Fakultät: Studienvoraussetzungen, Studienverlauf und Größe xiv
    6. 1.6 Paläografische Analyse xvii
    7. 1.7 „Studium im Ausland“ – Italienaufenthalt und römisch-rechtlicher Einfluss xxi
    8. 1.8 Statistische Auswertung xxv
      1. 1.8.1 Frequenz xxv
      2. 1.8.2 Graduierungen xxix
      3. 1.8.3 Artes-Studium als Voraussetzung? xxxi
      4. 1.8.4 Soziale Gliederung der Juristen in Wien xxxiii
        1. 1.8.4.1 Adelige Universitätsbesucher xxxiii
        2. 1.8.4.2 Klerus und pauperes xxxiv
      5. 1.8.5 Taxen xxxv
      6. 1.8.6 Regionale Herkunft der Universitätsbesucher xxxvi
    9. 1.9 Berufliche Wirkungsfelder der Juristen xxxviii
    10. 1.10 Liste der Dekane xlii
    11. 1.11 Kurzzitate und Siglen der Quellen und Literatur xlvii
    12. 1.12 Abkürzungen im Text und in den Registern xlviii
    13. 1.13 Grundsätze der Edition li
    14. 1.14 Vorbemerkung zu den Registern lii
    15. 1.15 Quellen und Literatur liii
      1. 1.15.1 Ungedruckte Quellen liii
      2. 1.15.2 Gedruckte Quellen liv
      3. 1.15.3 Literatur lv
  2. 2. Text der Matrikel 1442–1557 1
  3. 3. Register 119
    1. Register der Vornamen 119
    2. Register der Zu- und Ortsnamen 172
  4. Abstract 259
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