Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 29.12.2019, aktuelle Version,

Karl Waldbrunner

Karl Waldbrunner (* 25. November 1906 in Wien; † 5. Juni 1980 ebenda) war ein österreichischer Politiker (SPÖ).

Leben

Nach der Matura studierte Karl Waldbrunner Elektrotechnik an der Technischen Hochschule in Wien (Dipl.-Ing.). Dort betätigte er sich bereits politisch als Funktionär des VSStÖ. 1932 emigrierte er in die Sowjetunion und arbeitete dort in der Stalin-Ära als leitender Ingenieur bis 1937, anschließend kehrte er nach Österreich zurück, wo er dann bis Kriegsende bei den Schoeller-Bleckmann Stahlwerken tätig war.

Waldbrunner setzte sich nach 1945 massiv für die Idee der Verstaatlichung – vor allem in der Schwerindustrie und auf dem Energiesektor – ein. 1946 wurde er als Gesandter und bevollmächtigter Minister nach Moskau entsendet.

Politische Funktionen

Wiener Zentralfriedhof – Ehrengrab von Karl Waldbrunner

Staat

  • 1945–71 Abgeordneter zum Nationalrat
  • 1949–56 Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe
  • 1956–62 Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft
  • 1962–70 Zweiter Präsident des Nationalrats
  • 1970–71 Erster Präsident des Nationalrats

Partei

Ehrungen

Karl Waldbrunner wurde in einem Ehrengrab auf dem Wiener Zentralfriedhof (Gruppe 14 C, Nummer 37) beigesetzt. Im Gedenken an ihn wurde in Wien ein Gemeindewohnungskomplex Karl-Waldbrunner-Hof benannt (Errichtung von 1981 bis 1984, Lechnerstraße 2–4/Dietrichgasse 47–49). Im Jahr 2007 wurde in Wien Floridsdorf (21. Bezirk) der Karl-Waldbrunner-Platz nach ihm benannt. Der Bayerische Verdienstorden wurde ihm am 19. November 1960 verliehen.

Literatur

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
Public domain
Datei:Austria Bundesadler.svg
Wiener Zentralfriedhof - Gruppe 14 C, Ehrengrab von Karl Waldbrunner Eigenes Werk PicturePrince
CC BY-SA 4.0
Datei:Wiener Zentralfriedhof - Gruppe 14 C - Karl Waldbrunner.jpg