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vom 09.01.2022, aktuelle Version,

Liste der österreichischen Botschafter in Libyen

Am 30. September 1974 bezog Otto Pleinert als erster österreichischer Botschafter seine Residenz in Tripolis.

Ernannt / Akkreditiert Name ernannt während
der Regierung von
akkreditiert während
der Regierung von
Posten verlassen
19. Okt. 1974 Otto Pleinert Bruno Kreisky Abd as-Salam Dschallud 1. Aug. 1976
4. Juni 1977 Helmut Schurz Bruno Kreisky Abd al-Ati al-Ubayyidi 21. Aug. 1980
2. Dez. 1980 Erwin Matsch Bruno Kreisky Dschadullah Azzuz at-Talhi 8. Juni 1986
27. Aug. 1986 Ewald Jäger Fred Sinowatz Dschadullah Azzuz at-Talhi 14. Nov. 1990
23. Jan. 1991 Wilfried Almoslechner Franz Vranitzky Abu Zaid Umar Durda 31. Aug. 1995
19. Sep. 1995 Johannes Druml Franz Vranitzky Abd al-Madschid al-Qaʿud 24. Okt. 1999
11. Dez. 1999 Robert Karas Viktor Klima Muhammad Ahmad al-Manqusch 16. Okt. 2003
23. März 2004 Thomas Wunderbaldinger Wolfgang Schüssel Schukri Ghanim 14. Jan. 2007
7. Aug. 2007 Dorothea Auer Alfred Gusenbauer Al-Baghdadi Ali al-Mahmudi 2011
Jan. 2012 Franz Hörlberger Werner Faymann Abdel Rahim el-Kib
11. Feb. 2015 Ronald Sturm 2019
2019 Christoph Meyenburg

Siehe auch

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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