Sepp Straffner
Sepp Straffner (* 31. Januar 1875 in Goisern; † 29. Oktober 1952 ebenda) war ein österreichischer Bundesbahnbeamter und Politiker der Großdeutschen Volkspartei.
Straffner war Bergzögling beim Hallstätter Salzberg, dann Forstzögling in der Forstverwaltung in Goisern. Er besuchte ein Gymnasium in Linz.
Von 1899 bis 1907 war er Exekutivbeamter im Tiroler und Salzburger Streckendienst der Staatsbahndirektion Innsbruck. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Innsbruck (Promotion 1913). Straffner war in der Schönerer-Bewegung aktiv.
Er war Mitglied des Gemeinderates von Saalfelden, Abgeordneter zum Tiroler Landtag (Provisorische Landesversammlung und II. Wahlperiode) und 1918/1919 Mitglied der Tiroler Landesregierung. Im August 1919 wurde er gemeinsam mit dem späteren Heimwehrführer Richard Steidle Gründungsmitglied des Tiroler Antisemitenbundes.[1] Straffner war 1919/20 Mitglied der Konstituierenden Nationalversammlung für Deutschösterreich. In den Jahren 1920 bis 1923 und 1927 bis 1934 war er Abgeordneter zum Nationalrat (I., III. und IV. Gesetzgebungsperiode). In den Jahren 1930–31 und 1932–33 war er als Dritter Nationalratspräsident tätig.
Er war einer der drei Nationalratspräsidenten, die am 4. März 1933 aus abstimmungstechnischen Gründen ihre Funktion niedergelegt hatten (siehe Selbstausschaltung des Parlaments), was den Weg zur Dollfuß-Diktatur erleichterte. Am 15. März 1933 versuchte Straffner, unter Widerruf seines Rücktritts die am 4. März ohne formelle Schließung beendete Nationalratssitzung wieder aufzunehmen; Dollfuß hatte aber der Polizei befohlen, diese „nicht angemeldete Versammlung“ zu verhindern bzw. zu zerstreuen, obwohl viele Abgeordnete der Großdeutschen und der Sozialdemokraten bereits im Sitzungssaal anwesend waren. Da der Leiter des Polizeieinsatzes Straffner den schriftlichen Befehl Dollfuß' aushändigte, erstattete Straffner gegen Dollfuß Strafanzeige nach § 76 Strafgesetz (öffentliche Gewalttätigkeit).
1934–1935 war er Verwalter der Druckerei der Tageszeitung „Alpenland“.
Weblinks
- Sepp Straffner auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- Eintrag zu Sepp Straffner im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
Einzelnachweise
- ↑ Niko Hofinger: »Unsere Losung ist: Tirol den Tirolern!« Antisemitismus in Tirol 1918–1938. (academia.edu [abgerufen am 4. Dezember 2018]).
Personendaten | |
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NAME | Straffner, Sepp |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Politiker (GDVP), Landtagsabgeordneter |
GEBURTSDATUM | 31. Januar 1875 |
GEBURTSORT | Goisern |
STERBEDATUM | 29. Oktober 1952 |
STERBEORT | Goisern |
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg |