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vom 18.02.2022, aktuelle Version,

Leopold Waber

Leopold Waber

Leopold Waber (* 17. März 1875 in Mährisch-Neustadt, Mähren; † 12. März 1945 in Wien) war ein österreichischer Jurist und Politiker (GDVP).

Leben

Leopold Waber studierte nach seiner in Kremsier abgelegten Matura Rechtswissenschaften an der Universität Wien. 1898 trat er in den österreichischen Finanzdienst ein. 1907 wurde er promoviert. Er war Obmann des Deutschen Volksbunds und Vizepräsident des Vereins der Staatsbeamten.

Von 1911 bis 1918 war Leopold Waber Reichsratsabgeordneter, 1918 / 1919 Mitglied der Provisorischen Nationalversammlung Deutschösterreichs und 1919 / 1920 Mitglied der Konstituierenden Nationalversammlung. Gleichzeitig war er vom 30. Oktober 1918 bis zum 15. März 1919 Unterstaatssekretär in der Staatsregierung Renner I. 1921 wurde er in Nachfolge von Franz Odehnal Nationalratsabgeordneter für die Großdeutsche Volkspartei (GDVP).

In einer Koalitionsregierung der Christlichsozialen Partei mit der Großdeutschen Volkspartei wurde er 1921 Innenminister der Bundesregierung Schober I. Er schied Anfang 1922 aus, weil Bundeskanzler Schober ohne Konsultationen mit seiner Partei mit der Tschechoslowakei den Vertrag von Lana abschloss, wurde aber wenige Monate später in der Bundesregierung Seipel I Justizminister der Republik Österreich. Vom 20. November 1924 bis 20. Oktober 1926 war Waber unter Bundeskanzler Rudolf Ramek Vizekanzler (siehe Bundesregierung Ramek I und Ramek II). 1926–1930 war er Dritter Präsident des Nationalrates.

Am 24. Mai 1938 beantragte er die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai aufgenommen (Mitgliedsnummer 6.118.349).[1][2]

Literatur

  • Fritz Wolfram: Dr. Leopold Waber. Nach 1918 ein freiheitlicher Politiker der ersten Stunde. In: Freie Argumente. Freiheitliche Zeitschrift für Politik Jg. 16, 1989, 4, ZDB-ID 620497-1, S. 39–50.
Commons: Leopold Waber  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/46371134
  2. https://www.biographien.ac.at/oebl/oebl_W/Waber_Leopold_1875_1945.xml

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Leopold Waber (1875 - 1945), Rakouský politik. http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.w/w004360.htm Anonym Unknown author
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