Feiertage #
Feier, Ferien und Fest haben die selbe Nominalwurzel (*fes-, *fas- - religiöse Handlung). Sie stammt aus der Sakralsprache. Mit dem lateinische Substantiv ferie bezeichnete man die für religiöse Handlungen bestimmten Tage. Althochdeutsch firon und mittelhochdeutsch viren standen für "einen Festtag begehen, feiern". Obwohl die Worte Feier und Fest meist synonym verwendet werden, kann es Unterschiede geben: Einerseits Feier mit dem Anklang an das Religiöse, Ehrwürdige, Zeremonielle, andererseits Fest als das eher Profane, Fröhliche, Spontane. Oft schließen sich Feste den (offiziellen) Feiern an: Das Hochzeitsfest der Trauung, das Promotionsfest der akademische Feier, das Volksfest der Eröffnungszeremonie.
Österreich hat 13 gesetzliche Feiertage, die überwiegend zugleich kirchliche sind: Neujahrstag (1. Jänner), Dreikönigstag (6. Jänner), Ostermontag
(zwischen 23. März und 25. April), Staatsfeiertag
(1. Mai), Christi Himmelfahrt (zwischen 1. Mai und 4. Juni), Pfingstmontag
(zwischen 11. Mai und 14. Juni), Fronleichnam
(zwischen 21. Mai und 24. Juni), Maria Himmelfahrt (15. August), Nationalfeiertag
(26. Oktober), Allerheiligen
(1. November), Maria Empfängnis (8. Dezember), 1. Weihnachtsfeiertag
(25. Dezember), 2. Weihnachtsfeiertag
(26. Dezember). Damit liegt Österreich im europäischen Mittelfeld.
Bis in die Barockzeit gab es zahlreiche "Bauernfeiertage", arbeitsfreie Heiligenfeste. Maria Theresia setzte 1754 beim Papst die Streichung von 24 Feiertagen durch, weil die Untertanen ihrer Meinung nach zu wenig fleißig waren. Sie sollten an diesen Tagen nur den Gottesdienst besuchen und danach arbeiten. Besonders umstritten waren drei Feiertage zu Ostern. Geistliche predigten dagegen, Volksmassen schlossen sich an. Die Regelung wurde teilweise zurückgenommen. Das Wochenende im heutigen Sinn war unbekannt, nur am Sonntag gab es freie Zeit, vor allem für den Messbesuch.
Seit 2019 ist der Karfreitag für evangelische, methodistische und altkatholische Arbeitnehmer kein offizieller Feiertag mehr. Sie können statt dessen einen "persönlichen Feiertag " in Anspruch nehmen. (Novelle BGBl. I Nr. 22/2019 ) Dieser wird vom Urlaubsanspruch abgezogen und muss drei Monate vorher vom Dienstgeber erlaubt werden.
Quelle:
Christoph Brandhuber. Jessas Maria Theresia. Salzburg 2017. S. 53 f.
Persönlicher Feiertag
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Bild:
Feiertägliche Beflaggung im Salzburger Land, Foto: Alfred Wolf
Siehe auch:
Essay Religion und Bräuche