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Europäische Union, EU#

Bis 1993 Europäische Gemeinschaft, EG, wirtschaftlicher und politischer Zusammenschluss von 15 europäischen Staaten mit Sitz in Brüssel, Belgien; Mitglieder (1999): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

Rechtlich setzt sich die EU aus der 1952 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der 1958 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) zusammen (Römische Verträge), die seit dem Fusionsvertrag von 1967 die EG bildeten. Die Gründungsverträge wurden erstmals 1987 durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) erweitert. In ihr wurden unter anderem die Beschlussfassungsverfahren im Rat sowie die Schaffung des Binnenmarkts festgeschrieben, die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) wurde auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Weiters wurde der politisch wichtige Europäische Rat (Rat der Staats- und Regierungschefs) institutionalisiert.

Zweite grundlegende Revision der Europäischen Verträge war der am 1. 11. 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht über die EU zur Schaffung einer wirtschaftlichen und politischen Union.

Österreich stellte am 17. 7. 1989 den Antrag auf Vollmitgliedschaft, am 1. 2. 1993 begannen in Brüssel die Beitrittsverhandlungen mit Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden. Schwerpunkte der österreichischen Verhandlungsposition waren Neutralität, Landwirtschaft, Grundverkehr und Transitverkehr. Nach dem Abschluss der Verhandlungen brachte eine Volksabstimmung am 12. 6. 1994 eine 66%ige Zustimmung für den Beitritt Österreichs zur EU, der mit 1. 1. 1995 vollzogen wurde.

Österreich hat sich auch dem 1985 zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden vereinbarten Schengener Übereinkommen angeschlossen (weiters Italien, Spanien, Portugal und Griechenland); damit wurde der völlige Wegfall von Grenzkontrollen zwischen fast allen dieser Länder erreicht. Der 1998 unterzeichnete Vertrag von Amsterdam sieht eine engere Zusammenarbeit aller 15 EU-Staaten in Justiz-, Außen- und Sicherheitspolitik vor. In der 2. Jahreshälfte 1998 führte Österreich erstmals den EU-Ratsvorsitz. Mit 1. 1. 1999 wurde in Österreich als Mitgliedsland der Wirtschafts- und Währungsunion der Euro als Währung eingeführt.

Hauptorgane: Die Richtlinienkompetenz (Gesetzgebung) liegt beim Rat der Europäischen Union (Ministerrat), der sich aus den Außenministern bzw. den jeweils zuständigen Fachministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt; die Europäische Kommission besitzt Initiativrecht, ist Hüterin der Verträge und Exekutivorgan; das Europäische Parlament (Hauptsitz in Straßburg, Frankreich, seit 1979 in den Mitgliedstaaten direkt gewählt) hat Mitwirkungsrecht bei Gesetzgebung und Haushaltsplanung, es übt politische Kontrolle aus; der Europäische Gerichtshof ist das judikative Organ.

Beratende Institutionen: Wirtschafts- und Sozialausschuss, Europäische Investitionsbank, Europäischer Rechnungshof, Ausschuss der Regionen, Europäische Zentralbank.

Weiterführendes#

Videos zum Thema#




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ZIB - Europäische Union (15.12.2007)


(mit freundlicher Genehmigung des ORF und EuScreen)



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Zehn Jahre Österreich in der EU (9.1.2005)


(mit freundlicher Genehmigung des ORF und EuScreen)



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EU-Verfassung Erklärstück (1.5.2005)


(mit freundlicher Genehmigung des ORF und EuScreen)


Literatur#

  • M. Gehler und R. Steininger, Österreich und die europäische Integration 1945-93, 1993
  • H. Neisser, Das politische System der EG, 1993; F. Cede und C. Thun-Hohenstein, Europarecht - kurz gefaßt, 1995.