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Künste Periode j?<0—1838. 434
unterzeichnet, der Französischer Seits zugleich für die Batavische, Hel-
vetische, Cisalpinische und für die in Genua gegründete Ligurische Re-
publik (von der Römischen Republik und der Parthenopeiscben war keine
Rede mehr). Oesterreichischer Seits zugleich für das Deutsche Reich galt.
Der Tractat von Campo Fbrmio und die von den Bevollmächtigten des
Reiches zu Rastadt bereits ausgesprochenen Bewilliquugen bildeten die
Grundlage des neuen Vertrages. Der Thalweg des Meines ward die
Grenze zwischen Frankreich und Deutschland, wodurch Oesterreich seine
Belgischen Provinzen, und Deutschland alle Länder auf dem linken
Rhein-Ufer an Frankreich überließ. Die Venetiamschen Provinzen, wel-
che durch den Tractat von Campo Formio an Oesterreich gekommen wa-
ren, wurden demselben neuerdings bestätigt, jedoch mit der Beschrän,
kung, daß nunmehr die Etsch zur Grenze bestimmt ward,
daher das zwischen derselben und dem Po gelegene l!anb, mit Einschluß des
Theiles von Verona und Porto Legnago rechts an jenem Flusse, der Cis-
alpinischen Republik anheim fiel.
Die Abtretung des Vreisgau's, wozu noch die Ortenau kam, an
den Herzog von Modena wurde erneuert, wofür später dem Kaiser die
säcularisirlen Bisthümer Trient und Briren zur Einverleibung in die
gefürstete Grafschaft Tirol zugetheilt wurden. Toscana ward in ein
Königreich Hetrurien für den Erbprinzen Ludwig von Parma ver,
wandelt. Der Großherzog Ferdinand erhielt in der Folge zur Ent-
schädigung das säcularisirte Erzstift Salzburg nebst der Propstei Berch-
tesgaden, dann Theile von den Bisthümern Passau und Eichstädt, und
zwar mit dem Titel eines Churfürsten. Für die jenseits des Rheines
verlierenden Erbfürsten Deutschlands wurde der Grundsatz der Entschä-
digung auf dem rechten Rhein-Ufer angenommen. Diese Entschädigungs-
angelegenheit ward erst am 2Z. Februar 1803, nach ungemein schwiert'
gen Unterhandlungen, durch den von Frankreich und Rußland vermittel-
ten Reichs-Deputations-Hauptschluß vollendet.
Dem Frieden von Luneville folgten die gleichmäßigen Tractate mit
Portugal, Rußland und der Pforte, mit dem am 14. Mai 1800 zu
Venedig, unter Oesterreichs Schuhe, zum Papste erwählten Pius VII.,
welcher den Kirchenstaat in dem Umfange behielt, welcher durch den
Vertrag von Tolentino festgesetzt worden war, endlich mit dem Könige
Ferdinand IV. von Neapel, der im Besitze aller seiner Länder blieb,
ausgenommen die Insel Elba, den Stato degli Presidii an der Toscani-
schen Küste und das Fürstenchum Piombino. Selbst Großbritannien, das
mit seinen siegreichen Waffen Aegypten und Malta von den Französischen
Kriegsscharen gereiniget hatte, trat in dein Frieden von Amiens (2?. März
1802) auf ei» Jahr von dem Kampfe zurück.
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Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
- Title
- Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
- Author
- Leopold Haßler
- Publisher
- Ignaz Klang
- Location
- Wien
- Date
- 1842
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 12.31 x 20.0 cm
- Pages
- 532
- Keywords
- Babenberger, Habsburger, Monarchie
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Vorwort III
- Einleitung IX
- Vorgeschichte (Jahr X - 984 nach Chr.) 1
- Erste Periode (983-1246) 19
- Zweite Periode (1246-1283) 65
- Dritte Periode (1283-1522) 80
- Haus Habsburg 80
- Albrecht I. 81
- Friedrich der Schöne 89
- Albrecht II. und Otto der Fröhliche 99
- Herzogtum Kärnten 104
- Rudolph IV. 105
- Tirol 108
- Albrecht III. und Leopold III. 109
- Albrecht IV. 116
- Albrecht V. (Albrecht II.) 117
- Ladislaus Posthumus 123
- Wilhelm d. Freundliche/Leopold IV./Friedrich IV./Ernst der Eiserene 129
- Friedrich V. (Friedrich IV.)/Albrecht VI. 134
- Maximilian I. 153
- Karl V. und Ferdinand I. 168
- Literatur 169
- Anhang 172
- Vierte Periode (1522-1740) 221
- Fünfte Periode (1740-1838) 378
- Sach-/Namensregister 494