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Vierte Periode 1522 — 1740.
n'chtung der Staatsverwaltung wenden. Er errichtete in seiner Haupt-
stadt Grätz,
welche unter ihm alles dasjenige innerhalb ihrer Mauern vereinigte, was
Residenzen politisch wichtiger Höfe emporhebt,
den geheimen Rath über ganz Inner-Oesterreich, welcher später die gc,
Heime Stelle, dann die Deputation, 1748 die Repräsentation, endlich
das Gubernium genannt wurde; auch gründete er eine Hofkammer, eine
Inner-Oesterreichische Regierung, aus welcher das heutige Appellations-
gericht hervorging, und, zur Bedeckung der Gränzen, einen eigenen
Hofkriegsrat!,,
dem er den Franz von Poppendorf zum ersten Präsidenten gab.
Im Jahre 4574 erließ Car l II. eine besondere Gerichtsordnung,
die Land- und Hofrechts-Ordnung genannt, eine peinliche Landgerichts-
ordnung, und viele andere Gesetze zur Wohlfahrt des Landes. Spä-
ter (1577) gab er eine neue gute Polizeiordnung heraus,
und ertheilte, um dem übermäßigen Aufwande seiner Unterthanen zu steuern,
gesetzliche Vorschriften über Hochzeitsmahle, Taufmahlzeiten und Einladun-
gen. In der Kleiderorbnung, welche gleichzeitig erschien, heißt es unter
Anderem: «Den Bauern ist alles Gold und Silber zu tragen untersagt.
Den gemeinen Bürgern sind zwei Ringe mit oder ohne Edelsteine, jedoch
nicht über zehn Gulden im Werthe gestattet. Die Bürger vom Rath und
alten Geschlechte, die Abvocaten und Kanzleiverwandten, dann die Offi-
ziere dürfen Tuch tragen, wovon die Elle zwei Gulden kostet, und sich
einen Schmuck von zwanzig Gulden beilegen. Die Doctoren werden dem
Adel gleich geachtet, welcher unbeschränkt ist.«
Luther's Irrlehre hatte in der Steyermarl durch protestantische
Prediger und Bücher reichliche Nahrung erhalten, und gewann durch
die Unterstützung der vielen, protestantisch gewordenen Güterbcsitzer ein
großes Gewicht. Auf Zahl und Reichthum trotzend, wagten es diese,
Pfründen, von denen sie die katholischen Pfarrer gestoßen, an ihre Pre-
diger zu vergeben; ja sie wagten es sogar, ihre katholischen Unterthanen,
unter Fessel- und Kerkerstrafen, an Feiertagen in ihre Schlösser zu
nöthigen, und sie vom Gottesdienste zu entfernen. Diesem Beispiele von
Gewaltthätigkeit folgte der im Bösen überall gelehrige Pöbel, der nun
von den Häuptern der protestantischen Partei dazu verleitet, katholische
Priester von den Kanzeln riß, seine Pfarrer mißhandelte, und sie an vielen
Orten, wie in Haus, Radkersburg und Feldbach, gräßlich verwundete.
Die Franciscaner zu Lankowitz wurden vertrieben, ihre Kirche und ihr
Kloster wurden entweihet und verwüstet, der Bischof von Seckau ward
in der heilige» Christnacht am Altare mit Waffen bestürmt, und selbst
dem sonst allgemein geliebten Erzherzoge auf einer Jagd bei Iudenburg
über ein bloßes Gerücht, er habe einen protestantischen Prediger fest-
nehmen lassen, von einem Haufen wilder Bauern nach dem Leben ge-
Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
- Title
- Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
- Author
- Leopold Haßler
- Publisher
- Ignaz Klang
- Location
- Wien
- Date
- 1842
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 12.31 x 20.0 cm
- Pages
- 532
- Keywords
- Babenberger, Habsburger, Monarchie
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Vorwort III
- Einleitung IX
- Vorgeschichte (Jahr X - 984 nach Chr.) 1
- Erste Periode (983-1246) 19
- Zweite Periode (1246-1283) 65
- Dritte Periode (1283-1522) 80
- Haus Habsburg 80
- Albrecht I. 81
- Friedrich der Schöne 89
- Albrecht II. und Otto der Fröhliche 99
- Herzogtum Kärnten 104
- Rudolph IV. 105
- Tirol 108
- Albrecht III. und Leopold III. 109
- Albrecht IV. 116
- Albrecht V. (Albrecht II.) 117
- Ladislaus Posthumus 123
- Wilhelm d. Freundliche/Leopold IV./Friedrich IV./Ernst der Eiserene 129
- Friedrich V. (Friedrich IV.)/Albrecht VI. 134
- Maximilian I. 153
- Karl V. und Ferdinand I. 168
- Literatur 169
- Anhang 172
- Vierte Periode (1522-1740) 221
- Fünfte Periode (1740-1838) 378
- Sach-/Namensregister 494