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„I do not think education alone will solve all our problems, but I do think
that without a more profound understanding on the part of the people of
the proper functions of Government and their obligations as citizens, there
is little hope for a more sensible and stable world.“6
Die Idee, durch Intensivierung kultureller Beziehungen den Weltfrieden zu erhal-
ten, war unter liberalen amerikanischen PolitikerInnen nach dem Zweiten Welt-
krieg weit verbreitet. Auch wenn ihrem Idealismus durch die globale Konfrontation
mit der UdSSR und den innenpolitisch grassierenden Antikommunismus recht
bald die Spitze abgebrochen wurde (Ninkovich 1981), wurde „international educa-
tional exchange“ zur „fourth dimension in diplomacy“ (Coombs 1965), mithin ein
wichtiges Element amerikanischer Außenpolitik. Die Offenheit und Freiheit am
Universitätscampus war Ausweis des American Way of Life.7 In den Anfängen der
Präsidentschaft von John F. Kennedy gewann das Thema noch einmal zusätzlich an
Bedeutung (Latham 2000): 1961 beschloss der Kongress den Mutual Educational
and Cultural Exchange Act (Fulbright-Hays Act), womit das Programm finanziell
und organisatorisch weiter gestärkt wurde.
Mit seiner Initiative bewies Fulbright in der unmittelbaren Nachkriegszeit
nicht nur weltpolitischen Weitblick, sondern auch taktisches Geschick.8 Am Ende
stand P. L. 584, dessen Titel in vollem Umfang hieß:
„A bill to amend the Surplus Property Act of 1944 to designate the Depart-
ment of State as the disposal agency for surplus property outside the United
States, its Territories and Possessions, and for other purposes.“ (zit. n. Jef-
frey 1987, 43)
Das Amendment bildete einen vagen gesetzlichen Rahmen für das Fulbright Pro-
gram. Vorgaben gab es im Wesentlichen nur für finanzielle Belange: Die Kredite,
die aus den Kriegsmaterialien geschaffen wurden, waren zweckgewidmet in der
jeweiligen Fremdwährung zu verwenden, und zwar in einem beschränkten Aus-
maß von maximal einer Million Dollar pro Jahr. Einzurichten war ein Austausch-
programm mit je einem Kooperationsland, basierend auf einem jeweils speziell
ausgehandelten, vom Fulbright Act vorgeschriebenen Executive Agreement.
Die einzelnen Agreements unterschieden sich hinsichtlich Durchführungskri-
terien, finanzieller Abdeckung, Laufzeit und inhaltlicher Gestaltung. Dass die ein-
zelnen Länderprogramme dennoch auf einheitliche Kriterien zurückgreifen konn-
ten, war dem Board of Foreign Scholarships (BFS) zu verdanken, einem eigens
eingerichteten Gremium, das zunächst nur als Beirat konzipiert war, aber rasch
zum zentralen Lenkungsapparat des ganzen Austauschprogramms wurde (siehe
Darstellung 1).9 Es war unabhängig vom Department of State, weil seine zehn Mit-
glieder jeweils auf drei Jahre direkt vom Präsidenten bestellt wurden.
Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
- Untertitel
- Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
- Autor
- Thomas König
- Verlag
- StudienVerlag
- Ort
- Innsbruck
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-7065-5088-8
- Abmessungen
- 15.8 x 23.9 cm
- Seiten
- 190
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen
Inhaltsverzeichnis
- Geleitwort 7
- Vorwort 11
- 1. Einleitung 13
- 2. Die Institutionalisierung des Fulbright Program in Österreich 23
- 3. Politische Gestaltungsmöglichkeiten 42
- 4. Wissenschaftliche Gäste zwischen Repräsentation und Wissenstransfer 56
- 5. Auswahl, Platzierung und Verwendung der wissenschaftlichen Gäste 73
- 6. Beschränkte Wirkung: Social Sciences und American Studies 97
- 7. Schluss 117