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moniales, kaum hinterfragbares „Denkkollektiv der Professoren“ (Wimmer 2005,
131) konstatieren.3 Im Zentrum dieses Denkkollektivs stand die eigenhändige
Auskleidung des Autonomiebegriffs um die hegemoniale Stellung an den Hoch-
schulen (und im wissenschaftlichen Feld) abzusichern. Unter anderem konnten
die Professoren in akademischen Gremien über Exklusion oder Inklusion ent-
scheiden – also darüber, wer als WissenschaftlerIn anzuerkennen war und wer
nicht. Voraussetzung zur Sicherstellung dieser „inneren Autonomie“ war aber die
„äußere Autonomie“,4 also eine Organisationsstruktur, mit der die Orte der Ent-
scheidungsbefugnisse, die TeilnehmerInnen daran sowie die Verhandlungsgegen-
stände bestimmt wurden.
Ein geradezu programmatischer Text, wie diese äußere Autonomie nach zeit-
genössischer Meinung instand zu halten wäre, findet sich in einer Notiz zur Orga-
nisation des Notrings:
„Während Beirat und Referenten das Beharrende und Stetige verbürgen,
soll der Wechsel der Führung, der gemäß der Anciennität der Verbände
erfolgt, allen traditionsreichen Gesellschaften die Gewähr geben, daß sie,
ohne von Konstellationen oder Richtungen majorisiert zu werden, im Lauf
der Jahre den primus inter pares zu stellen haben. Indem durch diesen ste-
ten Wechsel neue Ideen und dynamische Elemente in die Leitung getragen
werden, bildet sich in Harmonie zur gegebenen Statik eine Polarität.“ (ÖHZ
1954, Jg. 6/13, 1)
Harmonie, Statik, Polarität – das bringt gut zum Ausdruck, welches verschraubte
Ideal hier vorherrschte. Diese Konstruktion war im Grunde eine ziemlich genaue
Nachbildung der Professorenkollegien an den Universitäten.5 Sie waren das Vor-
bild, um wissenschaftliche Freiheit institutionell zu garantieren. Ihre Unabhängig-
keit wurde so eifersüchtig gehütet, wie ihre faktische Selbstbeschränkung zunahm:
„Die Freiheit von Forschung und Lehre folgt aus der Eigengesetzlichkeit der
Wissenschaft in ihrer Intention auf Erkenntnis der Wahrheit und der aus
dieser Intention hervorgehenden Tätigkeit. Sie ist daher primär ein Recht
des wissenschaftlich Tätigen. Insofern diese Tätigkeit innerhalb bestimmter
Institutionen (der wissenschaftlichen Hochschulen und der Forschungsin-
stitute) vor sich geht, ist sie auch ein Recht dieser Institutionen selbst, das
ihnen aus diesem Grunde nicht nur in Forschung und Lehre, sondern auch
in der damit zusammenhängenden Selbstverwaltung Autonomie sichert.“
(Meister 1957, 223)
Erstmals festgelegt worden war die Organisationsstruktur der Universitäten in
einer Verordnung aus dem Jahre 1873 sowie in anderen Rechtsquellen der Monar-
chie und der Ersten Republik. Den organisatorischen Kern einer Fakultät bildete
das Professorenkollegium, das „als die unmittelbar leitende Behörde derselben“ aus
ordentlichen und außerordentlichen Professoren bestand.6 Die Kollegien waren
somit die dezentralisierten Entscheidungs- und Machtinstanzen der Universität.
Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
- Untertitel
- Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
- Autor
- Thomas König
- Verlag
- StudienVerlag
- Ort
- Innsbruck
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-7065-5088-8
- Abmessungen
- 15.8 x 23.9 cm
- Seiten
- 190
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen
Inhaltsverzeichnis
- Geleitwort 7
- Vorwort 11
- 1. Einleitung 13
- 2. Die Institutionalisierung des Fulbright Program in Österreich 23
- 3. Politische Gestaltungsmöglichkeiten 42
- 4. Wissenschaftliche Gäste zwischen Repräsentation und Wissenstransfer 56
- 5. Auswahl, Platzierung und Verwendung der wissenschaftlichen Gäste 73
- 6. Beschränkte Wirkung: Social Sciences und American Studies 97
- 7. Schluss 117