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Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich - Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
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43 moniales, kaum hinterfragbares „Denkkollektiv der Professoren“ (Wimmer 2005, 131) konstatieren.3 Im Zentrum dieses Denkkollektivs stand die eigenhändige Auskleidung des Autonomiebegriffs um die hegemoniale Stellung an den Hoch- schulen (und im wissenschaftlichen Feld) abzusichern. Unter anderem konnten die Professoren in akademischen Gremien über Exklusion oder Inklusion ent- scheiden – also darüber, wer als WissenschaftlerIn anzuerkennen war und wer nicht. Voraussetzung zur Sicherstellung dieser „inneren Autonomie“ war aber die „äußere Autonomie“,4 also eine Organisationsstruktur, mit der die Orte der Ent- scheidungsbefugnisse, die TeilnehmerInnen daran sowie die Verhandlungsgegen- stände bestimmt wurden. Ein geradezu programmatischer Text, wie diese äußere Autonomie nach zeit- genössischer Meinung instand zu halten wäre, findet sich in einer Notiz zur Orga- nisation des Notrings: „Während Beirat und Referenten das Beharrende und Stetige verbürgen, soll der Wechsel der Führung, der gemäß der Anciennität der Verbände erfolgt, allen traditionsreichen Gesellschaften die Gewähr geben, daß sie, ohne von Konstellationen oder Richtungen majorisiert zu werden, im Lauf der Jahre den primus inter pares zu stellen haben. Indem durch diesen ste- ten Wechsel neue Ideen und dynamische Elemente in die Leitung getragen werden, bildet sich in Harmonie zur gegebenen Statik eine Polarität.“ (ÖHZ 1954, Jg. 6/13, 1) Harmonie, Statik, Polarität – das bringt gut zum Ausdruck, welches verschraubte Ideal hier vorherrschte. Diese Konstruktion war im Grunde eine ziemlich genaue Nachbildung der Professorenkollegien an den Universitäten.5 Sie waren das Vor- bild, um wissenschaftliche Freiheit institutionell zu garantieren. Ihre Unabhängig- keit wurde so eifersüchtig gehütet, wie ihre faktische Selbstbeschränkung zunahm: „Die Freiheit von Forschung und Lehre folgt aus der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft in ihrer Intention auf Erkenntnis der Wahrheit und der aus dieser Intention hervorgehenden Tätigkeit. Sie ist daher primär ein Recht des wissenschaftlich Tätigen. Insofern diese Tätigkeit innerhalb bestimmter Institutionen (der wissenschaftlichen Hochschulen und der Forschungsin- stitute) vor sich geht, ist sie auch ein Recht dieser Institutionen selbst, das ihnen aus diesem Grunde nicht nur in Forschung und Lehre, sondern auch in der damit zusammenhängenden Selbstverwaltung Autonomie sichert.“ (Meister 1957, 223) Erstmals festgelegt worden war die Organisationsstruktur der Universitäten in einer Verordnung aus dem Jahre 1873 sowie in anderen Rechtsquellen der Monar- chie und der Ersten Republik. Den organisatorischen Kern einer Fakultät bildete das Professorenkollegium, das „als die unmittelbar leitende Behörde derselben“ aus ordentlichen und außerordentlichen Professoren bestand.6 Die Kollegien waren somit die dezentralisierten Entscheidungs- und Machtinstanzen der Universität.
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Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
Untertitel
Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Autor
Thomas König
Verlag
StudienVerlag
Ort
Innsbruck
Datum
2012
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-7065-5088-8
Abmessungen
15.8 x 23.9 cm
Seiten
190
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geleitwort 7
  2. Vorwort 11
  3. 1. Einleitung 13
    1. Die Entstehungsgeschichte des Fulbright Program 14
    2. Zur Vorgehensweise der vorliegenden Untersuchung 18
  4. 2. Die Institutionalisierung des Fulbright Program in Österreich 23
    1. Der Wissenschaftsbetrieb in der frühen Zweiten Republik 29
    2. Die Kommission im Vergleich mit anderen Förderinstitutionen 35
  5. 3. Politische Gestaltungsmöglichkeiten 42
    1. Hochschulautonomie als Wille und Vorstellung 42
    2. Fulbright Grantees – mehr als eine Frage der Definition 49
  6. 4. Wissenschaftliche Gäste zwischen Repräsentation und Wissenstransfer 56
    1. Herkömmliche Verfahren des Austausches 62
    2. Debatten über US-Visiting Lecturers 66
  7. 5. Auswahl, Platzierung und Verwendung der wissenschaftlichen Gäste 73
    1. Weiche Kriterien der Auswahl 74
    2. Der Platzierungsvorgang 82
    3. Die platzierten Gäste 90
  8. 6. Beschränkte Wirkung: Social Sciences und American Studies 97
    1. Zur Semantik von Social Sciences und American Studies 98
    2. Wissenschaftliche Transferleistungen 106
    3. Institutionelle Innovationen (und ihre Verhinderung) 111
  9. 7. Schluss 117
    1. Anhang: USEC/A Fulbright Visiting Lecturers und Research Scholars 122
    2. Anmerkungen 137
    3. Verzeichnis der Darstellungen 164
    4. Quellen und Literatur 165
    5. Abkürzungsverzeichnis 176
    6. Index 177
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