Seite - 142 - in Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich - Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Bild der Seite - 142 -
Text der Seite - 142 -
142 46 Ein spezifischer wissenschaftlicher Output lässt sich nicht feststellen; abgesehen von einer höchst
unklaren Aufgabenstellung besaß das Institut wohl auch zu geringe personelle Ressourcen: Ihm
waren, folgt man dem Eintrag im Personenstandsverzeichnis der Universität Wien aus dem Stu-
dienjahr 1964/65, nur zwei Assistenzstellen zugewiesen.
47 Österreich war der UNESCO am 13.8.1948 durch Unterzeichnung der UNESCO Constitution
beigetreten (Valderrama 1995, 407).
48 BGBl. 211/1949, § 2.
49 BGBl. 211/1949, § 14. Die Geschäftsordnung der UNESCO-Kommission lag nicht vor.
50 Alle Angaben und Zitate aus BGBl. 211/1949, §§ 3, 12, 13.
51 BGBl. 158/1958, § 13 (4).
52 So wurden etwa in einem Ausschreiben „Ethnologen, die schon Forschungsreisen durchgeführt
haben und befähigt sind, den betreffenden Experten die lokalen Kulturformen zu erklären und
der einheimischen Bevölkerung die technischen Hilfsprogramme auseinanderzusetzen“, ebenso
gesucht wie „Soziologen, die in den Ländern, in denen die verschiedenen Fachleute auf dem
Gebiete des Erziehungswesens Schulprogramme entwerfen sollen, bereits gesellschaftskritische
Untersuchungen durchgeführt haben und dadurch in der Lage sind, die dort wirkenden Pädago-
gen zu beraten und zu unterstützen“ (AUW, Sachakten der Rechts- und Staatswissenschaftlichen
Fakultät Cur 386, Dek.Zl. 220/1951, 9.2.1951, 3).
53 In der Darstellung des damaligen Vizepräsidenten der ÖUK, des Beamten Ludwig Hänsel (1956,
21), stand der ÖUK ein jährliches Budget von anfänglich 70.000 bis 80.000 Schilling zur Verfü-
gung; 1956 hatte sich dieser Betrag auf 130.000 erhöht. 1949 hatte Österreich aus dem Emergency
Relief Fund der UNESCO eine einmalige Summe von rund 14.000 US-Dollar, umgerechnet rund
360.000 Schilling, erhalten (Valderrama 1995, 55).
54 Die folgenden Angaben stützen sich überwiegend auf eine Auswertung der Österreichischen
Hochschulzeitung (ÖHZ) (bis 1953: Wiener Universitätszeitung, WUZ), in der als Mitteilungs-
organ des Notrings auch regelmäßig die Protokolle von dessen Generalversammlungen abge-
druckt wurden.
55 Als Wiener Universitätszeitung wurde die Zeitschrift zunächst vom Senat der Universität Wien
herausgegeben. Trotzdem wurden schon ab dem ersten Jahrgang „Nachrichten der übrigen öster-
reichischen Hochschulen und des Notringes der wissenschaftlichen Verbände Österreichs“ publi-
ziert (WUZ 1949, Jg. 1/14, 1).
56 Ab 1959 kam noch ein Vertreter des Verbands der österreichischen Volkshochschulen dazu (ÖHZ
1959, Jg. 11/13, 5f).
57 Über die genauen Begutachtungsverfahren von eingereichten Anträgen beim Notring geht aus
den vorliegenden Protokollen nicht mehr hervor, als dass die Sachreferenten diese Anträge ein-
brachten und ihnen in der Generalversammlung in der Regel stattgegeben wurde. Ob und wie
viele Anträge im Vorfeld von den Referenten ausgeschieden wurden und aufgrund welcher (wis-
senschaftlicher und/oder politischer) Vorbehalte, ist völlig unklar.
58 Dieser Vergabemodus wurde an anderer Stelle wie folgt beschrieben: „Der Magistrat [der Stadt
Wien, Anm. T. K.] nimmt nur Drucksubventionsanträge entgegen, die vom Notring fachwis-
senschaftlich und kalkulatorisch überprüft und empfohlen worden sind. Wenn das Kulturamt
dem Notring die Höhe des Kulturgroschenanteils […] mitgeteilt hat, werden die gesammelten,
von Fachreferenten begutachteten Vorschläge dem Magistrat unterbreitet, der nun die gesamte
Summe nach eigenem Ermessen aufteilt. Dem Notring obliegt es dann wiederum, die ordnungs-
gemäße Verwendung der zugebilligten Summen zu überwachen.“ (WUZ 1952, Jg. 4/11, 1.)
59 Quellen: WUZ 1951, Jg. 3/7, 3; 1952, Jg. 4/11, 4; ÖHZ 1953, Jg. 5/10, 4; 1954, Jg. 6/8, 5; 1955, Jg.
7/11, 5; 1956, Jg. 9/8, 6; 1957, Jg. 10/13, 6; 1958, Jg. 11/13, 5f; 1960, Jg. 12/13, 18; 1961, Jg. 13/13,
15; 1962, Jg. 14/14, 6; 1963, Jg. 15/12, 5; 1964, Jg. 16/14, 5. Eigene Zusammenstellung. Für das Jahr
1955 liegen keine Zahlen vor.
60 Satzungsgemäß „wählt die Generalversammlung den 1. Vorsitzenden nach Anciennität des Ver-
bandes und den 2. Vorsitzenden nach Höhe der Mitgliederzahl jährlich neu.“ (ÖHZ 1953, Jg.
5/15, 6) Eine Änderung wurde 1954 vorgenommen, als „festgelegt wird, daß vom nächsten Jahr
ab immer der scheidende 1. Vorsitzende ein weiteres Jahr als 2. Vorsitzender wirken soll.“ (ÖHZ
1954, Jg. 6/15, 5.)
Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
- Untertitel
- Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
- Autor
- Thomas König
- Verlag
- StudienVerlag
- Ort
- Innsbruck
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-7065-5088-8
- Abmessungen
- 15.8 x 23.9 cm
- Seiten
- 190
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen
Inhaltsverzeichnis
- Geleitwort 7
- Vorwort 11
- 1. Einleitung 13
- 2. Die Institutionalisierung des Fulbright Program in Österreich 23
- 3. Politische Gestaltungsmöglichkeiten 42
- 4. Wissenschaftliche Gäste zwischen Repräsentation und Wissenstransfer 56
- 5. Auswahl, Platzierung und Verwendung der wissenschaftlichen Gäste 73
- 6. Beschränkte Wirkung: Social Sciences und American Studies 97
- 7. Schluss 117