Seite - 11 - in Lehrerhandbuch zur Prävention von Gewalttätigem Extremismus
Bild der Seite - 11 -
Text der Seite - 11 -
11
2. Gewalttätiger
Extremismus
2.1 GEWALTTÄTIGER EXTREMISMUS
UND RADIKALISIERUNG
Unter gewalttätigem Extremismus sind Ansichten und Handlungen von
Menschen zu verstehen, die ideologisch motivierte Gewalt unterstützen
oder anwenden, um radikale ideologische, religiöse oder politische An-
sichten durchzusetzen.4
Extremistische Ansichten können zu verschiedenen Fragen geäussert
werden, unter anderem in den Bereichen Politik, Religion und Geschlech-
terbeziehungen. Gegen derartigen gewalttätigen Extremismus ist keine
Gesellschaft, religiöse Gemeinschaft oder Weltanschauung gefeit.5
4 www.livingsafetoget4her.gov.au/ und www.dhs.gov/topic/countering-violent-extremism.
5 Auf der folgenden Website sind verschiedene Beispiele für gewalttätigen Extremismus aufgeführt:
www.livingsafetogether.gov.au.
Lehrerhandbuch zur Prävention von Gewalttätigem Extremismus
- Titel
- Lehrerhandbuch zur Prävention von Gewalttätigem Extremismus
- Herausgeber
- Schweizerische UNESCO-Kommission
- Deutsche UNESCO-Kommission
- Österreichische UNESCO-Kommission
- Luxemburgische UNESCO-Kommission
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-SA 3.0
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 58
- Kategorie
- Tagungsbände
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort 5
- Danksagungen 7
- 1. Einleitung 9
- 2. Gewalttätiger Extremismus 11
- 2.1. Gewalttätiger Extremismus/Radikalisierung 11
- 2.2. Gewalttätiger Extremismus und Bildung 15
- 2.3. Lokale Erscheinungsformen von Extremismus 18
- 2.4. Rolle der Gemeinschaft, der Familie und der Medien 20
- 3. Führen des Unterrichtsgesprächs 23
- 3.1. Ziele 23
- 3.2. Vorbereitung 26
- 3.3. Unterrichtsgespräch 28
- 3.4. Themen für die Auseinandersetzung mit gewalttätigem Extremismus 37
- 3.5. Nachbesprechung und Weiterverfolgung 40
- 4. Zu vermittelnde Kernbotschaften 43
- 4.1. Solidarität 44
- 4.2. Respekt für Diversität 45
- 4.3. Menschenrechte 46
- 4.4. Lernen, zusammenzuleben 48
- 4.5. Einbeziehung Jugendlicher 49
- Anhang 50
- Häufig gestellte Fragen 50