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4.2 ACHTUNG DER VIELFALT
Kulturelle Vielfalt ist ein gemeinsames Merkmal der meisten, wenn nicht so-
gar aller Gesellschaften weltweit. Sie ist für die Menschheit ebenso unent-
behrlich, wie es biologische Vielfalt für die Natur ist.17
Die Anerkennung des Eigenwerts der Vielfalt ergibt sich aus der Anerken-
nung der allgemeingültigen Menschenrechte und Grundfreiheiten anderer.18
Die Achtung der Vielfalt ist somit ein ethisches Gebot und untrennbar mit der
Achtung der Menschenwürde verbunden.
Darüber hinaus trägt die Achtung der Vielfalt zum Verständnis gegensätz-
licher Standpunkte bei und fördert Mitgefühl und Anteilnahme.
In unserer von Vielfalt geprägten Gesellschaft sind diese Fähigkeiten uner-
lässlich, um sinnvolle zwischenmenschliche Beziehungen entstehen zu las-
sen und gemeinsame Lösungskonzepte für das gesellschaftliche Wohlerge-
hen und Nachhaltigkeit zu ermitteln.19
17 Sachverständigentagung – Internationale Dekade der Annäherung der Kulturen,
http://unesdoc.unesco.org/images/0023/002346/234607e.pdf.
18 Erklärung von Prinzipien der Toleranz, 1995,
http://www.unesco.de/infothek/dokumente/unesco-erklaerungen/erklaerung-toleranz.html.
19 Ebd. 16.
Lehrerhandbuch zur Prävention von Gewalttätigem Extremismus
- Titel
- Lehrerhandbuch zur Prävention von Gewalttätigem Extremismus
- Herausgeber
- Schweizerische UNESCO-Kommission
- Deutsche UNESCO-Kommission
- Österreichische UNESCO-Kommission
- Luxemburgische UNESCO-Kommission
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-SA 3.0
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 58
- Kategorie
- Tagungsbände
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort 5
- Danksagungen 7
- 1. Einleitung 9
- 2. Gewalttätiger Extremismus 11
- 2.1. Gewalttätiger Extremismus/Radikalisierung 11
- 2.2. Gewalttätiger Extremismus und Bildung 15
- 2.3. Lokale Erscheinungsformen von Extremismus 18
- 2.4. Rolle der Gemeinschaft, der Familie und der Medien 20
- 3. Führen des Unterrichtsgesprächs 23
- 3.1. Ziele 23
- 3.2. Vorbereitung 26
- 3.3. Unterrichtsgespräch 28
- 3.4. Themen für die Auseinandersetzung mit gewalttätigem Extremismus 37
- 3.5. Nachbesprechung und Weiterverfolgung 40
- 4. Zu vermittelnde Kernbotschaften 43
- 4.1. Solidarität 44
- 4.2. Respekt für Diversität 45
- 4.3. Menschenrechte 46
- 4.4. Lernen, zusammenzuleben 48
- 4.5. Einbeziehung Jugendlicher 49
- Anhang 50
- Häufig gestellte Fragen 50