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vom 08.04.2020, aktuelle Version,

Landtags- und Gemeinderatswahl in Wien 1927

1923
Landtags- und Gemeinderatswahl 1927
1932
Wbt.: 92,2  %
 %
70
60
50
40
30
20
10
0
60,3
(+4,4)
36,5
(-1,4)
0,6
(-1,8)
1,3
(-0,4)
0,6
(-0,7)
n. k.
(-0,7)
EL b
JNP
DMK
PSDČ
1923
     
1927
     
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
b 1923 sind die CS und die Großdeutschen getrennt angetreten. Das Vergleichsergebnis ist die Summe beider Parteiergebnisse.
   
Insgesamt 120 Sitze

Die Landtags- und Gemeinderatswahl in Wien 1927 fand am 24. April 1927 statt, zugleich mit der Nationalratswahl. Es waren, wie 1923, 120 Gemeinderäte zu wählen (ab 1932 waren es nur mehr, wie heute, 100). Die Sozialdemokraten erhielten mit 65 % aller Mandate (78 von 120) neuerlich beinahe die Zweidrittelmehrheit. Im Vorfeld der Wahlen hatten die Christlichsoziale Partei und die Großdeutsche Volkspartei eine Einheitsliste gebildet, in der Hoffnung, gemeinsam die Sozialdemokraten schlagen zu können. Sie konnten allerdings nur ein Mandat zulegen, das 1923 noch von der Jüdischnationalen Partei gewonnen werden konnte.

Der neue Gemeinderat wählte neuerlich Karl Seitz zum Bürgermeister und den Stadtsenat Seitz II, in dem nur sozialdemokratische Stadträte Ämter zu führen hatten. Bürgermeister, Gemeinderat und Stadtsenat amtierten bis zur nächsten Wahl, die 1932 stattfand.

Ergebnisse

Endergebnis der Landtags- und Gemeinderatswahl 1927 [1]
Ergebnisse 1927
Wahlberechtigte 1.261.655
Wahlbeteiligung 92,2 %
Stimmen % Mand.
Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) 694.457 60,3 % 78
Einheitsliste (EL) 420.897 36,5 % 42
Demokraten (DMK) 14.504 1,3 %
Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) 7.609 0,6 %
Jüdischnationale Partei (JNP) 7.172 0,6 %

Einzelnachweise

  1. Markus Benesch: Die Geschichte der Wiener Christlichsozialen Partei zwischen dem Ende der Monarchie und dem Beginn des Ständestaates. Dissertation (PDF). Universität Wien, 2010, S. 248, abgerufen am 11. März 2015 (Primärquelle: Amtsblatt der Stadt Wien, Ausgabe 33/1927, S. 433 ff.).

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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